Düsseldorf – Viel Theater um einen kleinen Hund namens „Floh“. Der niedliche Yorkshire (22 Zentimeter groß) lief ohne Leine im Ostpark herum. Weshalb sich Herrchen Günter Selbach jetzt vor Gericht verantworten musste.
Der Unternehmensberater (62) versteht die Welt nicht mehr. „Ich ging mit Floh wie jeden Morgen im Ostpark spazieren. Plötzlich nahmen mich vier Ordnungskräfte der Stadt regelrecht in die Zange.“
Eine Uniformierte ermahnte den Hundehalter, Floh an die Leine zu nehmen. Selbach entgegnete: „Ich habe keine Leine, und mein Schoßhündchen ist es auch nicht gewohnt, an der Leine zu gehen. Er hört aufs Wort.“
Bisher dachte Günter Selbach immer, nur für Kampfhunde gelte das Leinengebot. Doch da wurde er gestern vom Amtsrichter eines Besseren belehrt. „Nach der Düsseldorfer Straßenordnung müssen alle Hunde in Parkanlagen angeleint sein.“ Und: „Schließlich könnte auch ihr kleiner Hund mal jemanden anspringen.“
Selbach empört: „Floh ist doch kein Kampfhund. Ein Witz! Als ob die von der Stadt nichts Besseres zu tun hätten.“ Doch der Amtsrichter blieb hart: „Das Bußgeld entspricht der Gesetzeslage.“ Um die Summe nicht noch in die Höhe zu treiben, nahm Herrchen schließlich hin, dass ihn sein morgendlicher Spaziergang 15 Euro kostet. Seine bittere Bilanz: „Die Stadt hat so die Hundebesitzer aus dem Ostpark vertrieben.“
Ordnungsamts-Chef Wolfgang Tolkmitt: „Diese Vorschrift der Straßenordnung gibt‘s schon lange. Sie soll verhindern, dass Parks und Kinderspielplätze mit Hundekot verschmutzt werden.“
Der Unternehmensberater (62) versteht die Welt nicht mehr. „Ich ging mit Floh wie jeden Morgen im Ostpark spazieren. Plötzlich nahmen mich vier Ordnungskräfte der Stadt regelrecht in die Zange.“
Eine Uniformierte ermahnte den Hundehalter, Floh an die Leine zu nehmen. Selbach entgegnete: „Ich habe keine Leine, und mein Schoßhündchen ist es auch nicht gewohnt, an der Leine zu gehen. Er hört aufs Wort.“
Bisher dachte Günter Selbach immer, nur für Kampfhunde gelte das Leinengebot. Doch da wurde er gestern vom Amtsrichter eines Besseren belehrt. „Nach der Düsseldorfer Straßenordnung müssen alle Hunde in Parkanlagen angeleint sein.“ Und: „Schließlich könnte auch ihr kleiner Hund mal jemanden anspringen.“
Selbach empört: „Floh ist doch kein Kampfhund. Ein Witz! Als ob die von der Stadt nichts Besseres zu tun hätten.“ Doch der Amtsrichter blieb hart: „Das Bußgeld entspricht der Gesetzeslage.“ Um die Summe nicht noch in die Höhe zu treiben, nahm Herrchen schließlich hin, dass ihn sein morgendlicher Spaziergang 15 Euro kostet. Seine bittere Bilanz: „Die Stadt hat so die Hundebesitzer aus dem Ostpark vertrieben.“
Ordnungsamts-Chef Wolfgang Tolkmitt: „Diese Vorschrift der Straßenordnung gibt‘s schon lange. Sie soll verhindern, dass Parks und Kinderspielplätze mit Hundekot verschmutzt werden.“