Was tun gegen brutalen Hundhalter ?

Acora

15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

ich bin total ensetzt und weiss nicht was ich am besten mache.
Ich kam eben um die Ecke gefahren und da habe ich einen Mann gesehen, der 2 Mal mit einem grossen Zug an einer Flexleine gerissen hat. Ich bin dann langsam weiter und habe gesehen, dass am Ende der Leine ein ca. 1 Jahr alter Maltesermischling angeleint war. Ich habe den Mann weiter beobachtet und als er den Hund getreten hat und dann im Nacken hochgerissen hat, habe ich mein Auto am Strassenrand abgestellt und bin ihm hinterher gelaufen :sauer: . Ich habe ihn angeschrien, dass ich ihn beim Ordnungsamt anzeige und bin ihm dann bis zur Haustüre hinterhergelaufen. Er wohnt in unserer Nähe in einem Mehrfamilienhaus und ich wollte mit rein. Er hat dann versucht mich wegzuschubsen und mir die Türe zuzuschlagen, aber ich war stärker (wundert mich selber) und habe die Tür wieder aufgerissen. Da hat er mich am Hals an der Jacke gepackt und wollte mich wegdrücken und da habe ich dann ganz laut um Hilfe gerufen und er ist in den Keller abgehauen. Eine Frau aus dem Haus hat mich gehört und ist mit mir in den Keller gegangen. Von oben kam die Frau des Brutalos und die habe ich dann mal aufgeklärt wie ihr Mann mit dem Hund umgeht. Sie hat zwar zu ihrem Mann gehalten, aber ohne Wirkung ist das bestimmt nicht geblieben. Ich würde diesen Idioten am liebsten anzeigen, aber niemand ausser mir hat gesehen wie er seinen Hund behandelt hat und niemand hat gesehen wie er mich am Hals gepackt hat.
Was würdet ihr tun ?

Heike
 
  • 10. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Acora ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
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Anzeige bei der Polizei und gleichzeitig das Veterinäramt anrufen / einschalten.

Sehr mutig von Dir, dem Mann hinterher zu gehen. Respekt !
 
Anzeigen, ganz klar :sauer:

Aussage gegen Aussage.

Deine Reaktion war klasse!
Zieh es weiter durch.
 
Acora schrieb:
Ich würde diesen Idioten am liebsten anzeigen, aber niemand ausser mir hat gesehen wie er seinen Hund behandelt hat und niemand hat gesehen wie er mich am Hals gepackt hat.
Was würdet ihr tun ?

Anzeigen ! Wenn er dich am Hals zu packen hatte wird davon auch was zu sehen sein. Hautabschürfungen ectr. hast dir deinen Hals mal genauer angesehen ?
 
Glaub' mir, ich habe alles abgesucht, aber wirklich was sehen kann man nicht.

Ausserdem geht es mir nicht um mich oder darum ihm einen reinzuwürgen. Ich will nur dass er seinen Hund anständig behandelt.
 
Öhm, du weisst schon, daß du damit nicht weit kommst.
Für die Aktion verdienst du weder Zuspruch noch Respeckt. Das war nur dumm!
Wenn dich jemand verfolgt, dich bedrängt und angreift, Hausfriedensbruch begeht usw. , dann darfst du dich auch wehren. Sei froh, daß der Typ dir nicht eine gescheuert hat.

Beim nächsten mal, versuch ruhig mit jemanden zu reden, anstatt ihn gleich anzugreifen. War zwar nicht dabei aber nur weil jemand "Leinenzerren" einsetzt, macht er sich nicht strafbar. Das machen nach wie vor sehr viele Hundehalter. Nach dem Hund treten ist was anderes, das ist definitiv nicht in Ordnung.

Falls du zum OA gehen solltest, wirst du mit der Story höchstens selbst ne Anzeige einkassieren.
 
Hallo,

würde den Herrn auf jeden Fall beim Veterinäramt anzeigen und auch den örtlichen Tierschutzverein informieren. Viel machen können die warscheinlich nicht, aber möglicherweise ist ihnen der HH ja schon bekannt.
Das Problem ist immer der Nachweis der Misshandlungen wenn am Tier selbst nichts festzustellen ist.

@Scotty : Leinenzerren oder ruckartig an der Leine reissen hat bei `nem Malteser mitunter schwerwiegendere Folgen als bei `nem Bullmastiff, oder? Würd ich mal nicht unterschätzen.


Schöne Grüsse von Steffi, Berta, Moni, Rusty,.......
 
a & a schrieb:
Aussage gegen Aussage.

Wieso taucht eigentlich immer wieder diese absolut blödsinnige Aussage auf ?


@Acora,

zunächst gebührt dir Anerkennung und Respekt, dass du deine Augen nicht verschlossen hast.

Allerdings dürfte dein, sagen wir mal, unkontrolliertes Handeln die Sachlage erheblich erschweren.

Aus der Situation heraus, hat der Mann einen rechtswidrigen Angriff gegen seine Person mit angemessenen Mitteln abgewehrt. Zudem dürftest du den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt haben. Das sind keine guten Voraussetzungen für ein weiteres Vorgehen.

Auf Seiten des Mannes steht der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wobei sich der Straftatbestand auf das Treten des Hundes reduziert.

Letztlich bleibt der Gang zur Polizei mit Anzeige oder Strafantrag gegen den Mann wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Weiterhin besteht die Möglichkeit den Amtsveterinär / Ordnungsamt einzuschalten. Allerdings gestaltet sich die Beweislast nicht einfach.

Im Umkehrschluß ist dann damit zu rechnen, dass ein Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gegen dich erfolgt.

Aus der Erfahrung heraus wird jedoch kein Ergebnis erzielt, welches dem Hund in irgendeiner Weise hilft.

Für die Zunkunft einige Anmerkungen:

Heute hat fast jedes Handy eine Kamera, also Fotos von der Person und dem Hund machen. Uhrzeit und Ort notieren. Vielleicht der Person folgen, damit man eine Anschrift hat.

Wenn ich ein solches Verhalten beobachte, schau ich mich um, ob noch jemand das Geschehnis mitverfolgt. Mit Zeugen läst sich prima arbeiten. Fragen, ob sich die Person als Zeuge zur Verfügung stellt und Name / Anschrift notieren.

Sollte es sich wirklich um ein dramatisches Ereignis handel, z.B. die massive Mißhandlung eines Hundes, so sind drastische Gegenmaßnahmen gerechtfertigt.

Zum einen das Unterbinden der Mißhandlung, in dem man einschreitet. Ausprechen der vorläufigen Festnahme (Jedermann§) und hinzuziehen der Polizei. In der Regel wird die entsprechende Person versuchen, sich der Festnahme durch Entfernen vom Ort zu entziehen. Hier besteht dann das legitime Recht, die Person festzuhalten und an der Flucht zu hindern.(Aua)

Hier besteht dann die Möglichkeit / Chance (trotz Aussage gegen Aussage) etwas zu erreichen.

Stinker
 
Begeht man denn wirklich Hausfriedensbruch, wenn man den Hausflur eines Mehrfamilienhauses betritt? :verwirrt:
 
Stinker schrieb:
Ausprechen der vorläufigen Festnahme (Jedermann§) und hinzuziehen der Polizei. In der Regel wird die entsprechende Person versuchen, sich der Festnahme durch Entfernen vom Ort zu entziehen. Hier besteht dann das legitime Recht, die Person festzuhalten und an der Flucht zu hindern.(Aua)

OT: Was soll das für ein Paragraph sein und wo kann ich den nachlesen ? Davon habe ich noch nie was gehört !

Wenn mich "irgendwer" versuchen würde zu "verhaften und festzunehmen", würde ich auf der Stelle und Augenblicklich Fell bekommen - so etwas hättest Du noch nicht gesehen !
 
Consultani schrieb:
OT: Was soll das für ein Paragraph sein und wo kann ich den nachlesen ? Davon habe ich noch nie was gehört !

Wenn mich "irgendwer" versuchen würde zu "verhaften und festzunehmen", würde ich auf der Stelle und Augenblicklich Fell bekommen - so etwas hättest Du noch nicht gesehen !

§ 127 StPO -->
 
Das gilt soweit ich weiß aber nur für Straftaten, die nicht unerheblich sind. Ich glaube Hauseinbruch-Diebstahl oder Raub ist das geringste, wo der Paragraph gilt.
 
Würde mich nichr wundern wenn das nachher so gedreht wird das Heike eins wegen Hausfriedensbruch oder so an den ***** bekommt...
 
The Martin schrieb:
Das gilt soweit ich weiß aber nur für Straftaten, die nicht unerheblich sind. Ich glaube Hauseinbruch-Diebstahl oder Raub ist das geringste, wo der Paragraph gilt.

Kann ich mir auch nicht anderst vorstellen. Rauchen auf dem Bahnhof ist ja schon verboten - wenn mich beispielsweise für diese "Straftat" ein selbsternannter Sheriff versuchen würde festzuhalten, damit ich die Geldstrafe zahlen muss, würde ich ausrasten. Kann mir nicht vorstellen, das dieser Paragraph auf jemanden anzuwenden ist, der seinen Hund tritt (obwohl ich das selbstverständlich absolut zu kotzen finde und auch anzeigen würde !).
 
Acora schrieb:
Ich würde diesen Idioten am liebsten anzeigen, aber niemand ausser mir hat gesehen wie er seinen Hund behandelt hat und niemand hat gesehen wie er mich am Hals gepackt hat.
Was würdet ihr tun ?
Ohne Zeugen und ohne Beweise wird es schwierig, denke ich. :(
 
The Martin schrieb:
Das gilt soweit ich weiß aber nur für Straftaten, die nicht unerheblich sind. Ich glaube Hauseinbruch-Diebstahl oder Raub ist das geringste, wo der Paragraph gilt.

Das ist nicht richtig.
Das Festnahmerecht greift bei allen Taten des Strafgesetzes.
Es muss also "irgendeine" Straftat vorliegen, eine weitergehende Differenzierung erfolgt nicht.
Das Rauchen am Bahnhof stellt keine Straftat dar, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Auf Ordnungswidrigkeiten ist der § 127 StPO natürlich nicht anwendbar.
;)
 
robert catman schrieb:
Begeht man denn wirklich Hausfriedensbruch, wenn man den Hausflur eines Mehrfamilienhauses betritt? :verwirrt:

Der Hausflur eines Mehrfamilienhauses ist öffentlich.
 
Acora schrieb:
Da hat er mich am Hals an der Jacke gepackt und wollte mich wegdrücken und da habe ich dann ganz laut um Hilfe gerufen und er ist in den Keller abgehauen. Eine Frau aus dem Haus hat mich gehört und ist mit mir in den Keller gegangen.
Könnte die hergerufenen Frau nicht als Zeugin herhalten!?

Acora schrieb:
Was würdet ihr tun ?
Zeugen suchen, Beweise machen (Fotos von Misshandlung des Hundes machen...)
 
@Lana,

Danke, fürs Aushelfen mit dem § !

@all,

mit der vorläufigen Festnahme sollte man natürlich vorsichtig umgehen. Es geht nicht darum, sich als Hilfssheriff zu profilieren, sondern darum einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festzusetzen. Dies birgt nicht unerhebliche Gefahren und sollte nur von Personen umgesetzt werden, die den Anforderungen gewachsen sind, bzw. die über entsprechende Fähigkeiten oder Hilfsmittel verfügen. Allerdings sollte man den Weg dann auch mit aller Konsequenz gehen und nicht halbherzig.

In der Regel wird ein Straftäter gestellt und über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt.
"Sie sind einer Starftat verdächtig und werden von mir gemäß §127 STPO vorläufig festgenommen. Unter Anwendung von Gewalt bin ich dazu berechtigt, Sie daran zu hindern, sich der Festnahme zu entziehen."

Die vorläufige Festnahme hat in erster Linie den Zweck, jemanden solange festzuhalten, bis die Polizei vor Ort ist und diese weitere Maßnahmen, wie Feststellung der Personalien, umsetzen kann.

Wenn eine massive Misshandlung eines Hundes gegeben ist, könnte ich mir schon vorstellen, auch mit drastischen Mitteln, einzuschreiten. Zum einen die Misshandlung unterbinden und zum anderen, zur Feststellung der Personalien, Hinzuziehung der Polizei. Würde sich der HH vom Acker machen wollen, könnte ich mir auch vorstellen den §127 anzuwenden. Die Misshandlung eines Hundes (z.B. der HH prügelt auf den Hund mit der Leine ein) stellt einen Straftatbestand da.

Stinker
 
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