Das ist ne gute Idee. Am wichtigsten ist jedoch der Punkt den Marion angesprochen hat, dass keiner der TH Mitarbeiter oder das OA deine Adresse rausgeben.
Wenn du sie noch nicht hast registrieren lassen, scheidet das dann aus. Ansonsten kann man auch ungechippte Hunde dort anmelden. Irgendwo muss die undichte Stelle ja sein.Die Maus war vorher noch nicht gechipt, ich habe das erst machen lassen
Und habe sie noch nicht bei TASSO registrieren lassen, eben aus solch einem Grund
Also, ich glaube nicht, dass der Vorbesitzer ein Recht hat, den Hund zurück zufordern. Da gibt es eindeutige Richtlinien im Tierschutzgesetz.
Es wäre ja sonst so, dass alle Leute, die mal ein Tier abgegeben haben, es zurück holen könnten.
auch bedarf es keines urteils um einen hund dauerhaft und rechtssicher sicherszustellen und rechtswirksam zu vermitteln. noch viel weniger wird man im falle einer sicherstellung eine abtretungserklärung finden. gäbe es eine solche, läge eine sicherstellung nicht vor.
pete
nimmt der betroffene diese nicht in anspruch, ...
pete
weiß das jemand so genau? ich konnte nur erkennen, dass er mit "dem anwalt gedroht" hat. wem, wann genau, wie und womit ist nicht so klar, oder habe ich das wieder überlesen? wie gesagt, lesen ist nicht meine stärke.
pete
Die Frau vom OA meinte nur das die wohl schonmal so eine Anwandlung gehabt hätte und da wäre dann auch nichts mehr gekommen ....
Ähm das war soweit ich das weis der erste Hund, sie hätte wohl letztes Jahr schonmal nen Schlag auf dem OA gemacht .... Kam dann aber nichts mehrWie oft bekam die denn schon Hunde weggenommen?
Die hätte als davon gefaselt das die kleene im Zwinger sitzen würde, sieht man auf dem Bild von "vorher", also da wo sie ins TH gekommen ist.
...
ganz so abwegig ist die möglichkeit einer verpflichtung zur herausgabe leider nicht. hierbei kommt es weder auf das verhältnis oa-tierheim, noch tierheim-neuer hundehalter an.
fraglich ist, ob die sicherstellung des hundes rechtmäßig war. diese stellte einen verwaltungsakt dar, welchen man mittels rechtsmittel angreifen kann. ob dieses erfolgte, ist mir nicht bekannt. jedoch kann der zeitablauf kein indiz für eine bestandskraft des va sein, da soclhe verfahren regelmäßig sehr, sehr, sehr lange dauern.
und wenn wir ehrlich sind, kommt es ja sachon gelegentlich vor, das die oa´s voreilig handeln und sicherstellen. im ergebnis bleibt zu sagen, wenn sich irgend jemand mit dem wunsch der herausgabe des hundes meldet, sollte dein erster weg nicht zum oa, nicht ins forum sondern zum anwalt sein.
was den datenschutz betrifft, so ist festzustellen, dass deine daten soweit aktenkundig, sollte ein rechtsmittelverfahren anhängig ist, dem verfahrensbeteiligten bekannt sind.
viel glück, pete