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PitbullSunshine

10 Jahre Mitglied
Hallo

Ich brauch dringend Hilfe

Wenn ein Hund vom OA beschlagnahmt wird und dieser ans TH übergeben wird, dieser Hund dann auch zur Vermittlung frei gegeben wird ( OA hat auch einen "Abgabevertrag" ans TH gemacht ) kann der Besitzer den Hund gerichtlich zurück fordern ?
Sorry bin total durcheinander
Ich verusches mal in Stichpunkten
Also der Hund wurde vom OA beschlagnahmt weil er kein WT etc hatte
Hund wurde vom OA ans TH übergeben mit Vertrag
Hund wurde zur Vermittlung frei und wurde auch vermittelt
Jetzt hat der Vorbesitzer mit Anwalt gedroht und will den Hund wieder
Geht das ???

Was ist wenn das vor Gericht geht ?

Bitte brauch dringend eure Hilfe

Könnt nur heulen
 
  • 17. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi PitbullSunshine ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 29 Personen
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Geht es hier um deinen Hund?

Hast du einen Hund übernommen, dessen Besitzer ihn jetzt zurück will?

Versteh das so noch nicht.
 
Hatte das auch so verstanden, dass Ihr Hund wieder vom Besitzer zurückgefordert wird.

Aber eigentlich darf das Tier doch nur vermittelt werden, wenn der Besitzer es freigegeben hat... Und dann hat er meines Erachtens auch keine rechtliche Handhabe, oder seh ich das falsch?
 
wasn los hier grade??
ein hund nach dem anderen wird beschlagnahmt NUR weil er keinen wt hat ...
aber ein ex-halter kann den zurückfordern??

also ich glaube, dass hier diverse leute ihre hausaufgaben nicht gemacht haben als sie meinten einen armen "kampfhund" zu retten ........

schließe mich mal meiner vorschreiberin an (erkläre die sache mal nachvollziebar bitte ...) und dir einen tip dazu:

lies dich mal durch die derzeit vielen threads zu dieser problematik.
es sind ausreichend vorhanden .....
könnte dir vielleicht weiterhelfen.
 
Ehm, wolfdancer...

Sabrina hat ihren Hund aus dem Tierheim.

Dorthin wurde der Hund gebracht, als er vom Vorbesitzer beschlagnahmt wurde. Er wurde vom Vorbesitzer beschlagnahmt, weil er keinen Wesenstest hatte. Da hatte wohl jemand (aber nicht Sabrina) seine Hausaufgaben nicht gemacht.

Dann wurde der Hund vom Ordnungsamt zur Vermittlung freigegeben. Und nun hat ihn Sabrina. Und zwar ganz legal aus dem Tierheim geholt.

Nur dass jetzt der Vorbesitzer plötzlich den Hund wieder zurückwill.

Sabrina ist also nicht vom Ordnungsamt bedroht, weil sie irgendwelche Auflagen nicht erfüllt hat, sondern vom Vorbesitzer (dem das Ordnungsamt den Hund entzogen hatte).

Die Frage, die sich stellt, ist also die: Hat der Vorbesitzer noch eine Chance, das Tier zurückzubekommen, nachdem das OA es schon zur Vermittlung freigegeben hat (den Vorbesitzer also nicht für die Haltung als geeignet ansah) und es vermittelt wurde? - Wie rechtlich verbindlich ist die Freigabe des Ordnungsamtes?

Die Frage, die sich mir stellt, ist die: Muss ich wirklich grundsätzlich damit rechnen, dass ich, wenn ich ein Tier aus dem Tierheim oder Tierschutz nehme, das angeblich frei zur Vermittlung ist, es dem Vorbesitzer zurückgeben muss, wenn der das will?
Würde das auch unter "nicht gemachte Hausaufgaben" laufen, dass ich davon erstmal nicht ausgegangen bin?
 
 
Beruhige dich erst einmal. Vielleicht ist dein erster Beitrag nur falsch verstanden worden. Wichtig ist, dass du mit dem OA und dem Tierheim Verbindung aufnimmst. Du hast ja alles richtig gemacht. Evtl. solltest du darüber nachdenken, dir einen Anwalt zu nehmen, falls irgendetwas auf dich zukommt. Mach dem Tierheim und auch dem OA klar, dass du dich darauf verlässt, dass dein Name und deine Adresse auf keinen Fall bekannt werden. Nicht, dass der Typ irgendwann vor deiner Tür steht.
Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut geht.
 
Ich hab Dich auch so verstanden Sabrina ... mit ein bißchen Gutwill muss man Deinen Text nun wirklich nicht falsch verstehen... was sagt denn das TH zu der Sache? Die müßten doch genau wissen welche Bedingungen für die Freigabe/Vermittlung ihrer Schützlinge gegeben sein müssen - gerade bei eingezogenen Hunden muss man doch auch als TH rechtlich abgesichert sein.

Bei uns im TH gibt es da eine begrenzte Frist, früher waren es glaub ich 6 Monate, die der Vortbesitzer noch Anrecht auf den Hund hätte haben können. Ob es da aber regionale Unterschiede gibt weiß ich nicht.
 
@Sabrina Also soweit mir bekannt ist kann der Vorbesitzer sich 10 Anwälte nehmen, er hat keine Chance den Hund zurück zubekommen. Der Hund wurde Dir vom TH vermittelt und alles lief von Deiner Seite aus ordnungsgemäss.

Was ich nicht verstehe, wieso hat dieser Vorbesitzer noch 2 Pitti´s? Die armen Hunde müssen also noch weiter bei im ausharren.

Für mich hast DU DEINE HAUSAUFGABEN SEHR GUT GEMACHT und ich finde es toll, daß Deine "Süsse" jetzt ein schönes und liebevolles Zuhause gefunden hat!!!
 
ich habe durchaus verstanden was du sagen willst!!
ich habe dir nur erklärt, dass du in den andere threads genau zu dem thema - kann man einen beschlagnahmeten hund zurückbekommen - einiges steht ....
in diesem fall: kann der vorbesitzer es rechtlich erreichen, dass er den hund wiederbekommt.

you know?

ich habe allgemein geschrieben, ohne dass ich DIR dabei auf die füsse treten wollte, sorry!
war blöd von mir, kann keiner so nachvollziehen.

verstehst du jetzt was und wie es meinte??
 
 
Ich glaube, das du dir keine Sorge machen musst.
Wie Silvester schon sagte,bitte um den Schutz deiner Daten und dann sollte das ganze eigentlich erledigt sein...
 
Also erst mal... Tut mir leid für dich. Das war auch immer eine angst von mirals ich meine Lady damals aus dem TH geholt habe. Mittlerweile weiss ich, dass von beschlagnahmten Tieren der Vorbesitzer eine Unterschrift ( Übereignung ans TH) leisten muss. Erst dann darf ein Tier zur Vermittlung freigegeben werden. Da du deine Maus nun schon fast 1 Jahr lang hat, wird der Besitzer wohl sowas unterzeichnet haben. Auch wenn er es evtl. nicht richtig gelesen hat.
Mach dir nicht zu viele Sorgen!!!
Naja und wenn er noch dagegen angehen will..... In erster Linie muss das TH sich rechtfertigen. Nimm dir einen Anwalt wenn es dir zu heikel wird. Wirst aber dann gegen das TH angehen müssen... (DENKE ICH) verbessert mich wenn es nicht stimmt!!!!
Die haben den Hund vermittelt evtl. ohne freigabe.... DAS DÜRFEN DIE NICHT!!!!!!!
 
Der Datenschutz ist wirklich total wichtig. Als wir unsere Nadine aus dem Tierheim geholt haben, ich bei der Gerichtsverhandlung des Vorbesitzers war, war mir klar, dass dieser Typ niemals erfahren soll, wo wir wohnen. Und was ist passiert? Wir haben dem Tierheim mal ein paar Fotos und eine kleine Geschichte von Nadine geschickt und finden sie mit voller Adresse von uns abgedruckt in den Tierheim-News. Ich dachte, ich fall vom Glauben ab.
 
Sag mal, kann das vielleicht sein, dass es ihr gar nicht um den Hund geht, sondern sie nur versucht, irgendwie Kohle aus der Sache zu schinden?
 
Sag mal, kann das vielleicht sein, dass es ihr gar nicht um den Hund geht, sondern sie nur versucht, irgendwie Kohle aus der Sache zu schinden?

Ehrlich gesagt glaube ich ja
Nur ich will nicht das solche "Machtkämpfchen" auf dem Rücken von Tieren ausgetragen werden müssen
Ich versteh das alles nicht
Habe einfach nur panische Angst das die mir den Hund wieder wegnehmen
Könnt echt nur heulen
Was soll ich nur tun ?
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der ehemalige Besitzer, dem der Hund beschlagnahmt wurde, seinen Hund wieder zurück bekommt. Die Beschlagnahmung war doch ordnungsgemäß und die Weitervermittlung vom TH auch, oder!?
. . . EDIT (autom. Beitragszusammenführung) . . .
Was soll ich nur tun ?
Spezialisierten Rechtsanwalt nehmen!?
 
Ja der Hund wurde beschlagnahmt und ins Tierheim gebracht
Die vom OA haben nen Wisch unterschrieben das der Hund dem TH übereignet worden ist
Und einige Zeit später durfte er dann vermittelt werden
 

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