Verordnung NRW

  • 21. Mai 2024
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Das war es hier für maggus. Tschüß!

Und nun btt.
 
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"Paulchen"
Nö Dann frag diesen Jemand mal nach seinen Quellen;)
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Bürste
Bürste
gina18
also vielen 1000 dank! habe das auch nicht wirklich geglaubt...aber das land ist ja manchmal etwas bekloppt!!! habe erstmal einen schreck bekommen aber ihr habt mich wieder beruhigt! ihr seid spitzte!!!! eine schöne nacht noch.liebe grüße gina
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gina18
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Maluna
@Cleo jo muss du da melden und musst auch eine Sachkunde machen wenn du nicht nachweisen kannst das du schon seit mehreren Jahren große Hunde hast.Gechipt muss der 20/40 auch sein.
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Britta79
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B
Das besondere private Interesse wird in NRW meines Wissens nach nie anerkannt, weil auch das Bewachen eines Grundstücks grundsätzlich immer von einem Hund einer nicht gelisteten Rasse geleistet werden kann. In NRW ist es jederzeit möglich, einen Listenhund aus dem Tierschutz zu übernehmen...
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tessa
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