Kampfhundeverordnung: "Da blickt ja keiner mehr durch"
Reutlingen/B.-W., 8.2.03
»Da blickt ja kein Hund mehr durch«, hätte das Motto eines Verfahrens, beim Amtsgericht lauten können: Ein 23 Jahre alter Mann war des »unerlaubten Umgangs mit einem gefährlichen Hund« beschuldigt worden. Das heißt, der junge Mann soll einen sogenannten Kampfhund ohne Genehmigung gehalten haben.
Nero, so heißt der Stein des Anstoßes. Das Tier, das den Namen des römischen Kaisers trägt, ist ein Pitbull. Sein Besitzer, ein Großhandelskaufmann in Ausbildung, hat ihn im November 2000 gekauft. Mehrere Male wurde der junge Mann im Frühjahr 2001 dazu aufgefordert, den Hund abzugeben oder sich eine Genehmigung zur Haltung des Hundes einzuholen.
Der junge Mann sah sich vom Gericht als zu unrecht beschuldigt. Er habe doch alles getan, was nötig sei. Bei der Polizei und beim Veterinäramt sei er vorstellig geworden. Dort habe man ihm gesagt, der Hund müsse zunächst einen »Wesenstest« bestehen. Erst dann könne eine Genehmigung zum Halten des Hundes ausgestellt werden.
Um allerdings an einem solchen Wesenstest teilnehmen zu können, müsse das Tier zunächst mal kastriert und tätowiert werden. Also habe er den Hund kastrieren und tätowieren lassen. Nachdem beides erledigt war, so die Schilderung des gestressten Hundehalters weiter, absolvierte der Hund den Wesenstest. Diesen bestand er. Dass der Hund den Wesenstest bestanden hatte, wurde wiederum vom Veterinäramt bescheinigt.
Den Zuständigen dort habe er dann auch gefragt, was nun noch zu tun sei, sagte der 23- Jährige. Der wiederum habe gemeint, dass mit dem Bestehen des Test nun alles erledigt sei. Doch: Ist also die Bescheinigung des bestandenen Wesenstests auch gleichzeitig die Genehmigung zum Halten des Hundes? Er jedenfalls habe seither von keiner der Behörden mehr etwas gehört, meinte der junge Mann. Somit sei er davon ausgegangen, dass er alles Notwendige getan habe. Und nun müsse er hier vor Gericht erscheinen. »Ich kann doch nur das machen, was die sagen. Ich frage mich, was ich noch alles machen soll«, meinte der 23-Jährige empört.
Richter Rolf Hartmann beschwichtigte ihn und meinte, es sei wohl davon auszugehen, dass eine Genehmigung vorliege - obwohl das den Akten nicht zu entnehmen sei. Dem stimmte auch Staatsanwalt Dr. Christoph Kalkschmid zu. Das Verfahren wurde eingestellt. Rolf Hartmann entließ den jungen Mann mit der Empfehlung, sich nochmals mit den städtischen Ämtern in Verbindung zu setzen. Falls es dort Klärungsbedarf gibt?
Reutlingen/B.-W., 8.2.03
»Da blickt ja kein Hund mehr durch«, hätte das Motto eines Verfahrens, beim Amtsgericht lauten können: Ein 23 Jahre alter Mann war des »unerlaubten Umgangs mit einem gefährlichen Hund« beschuldigt worden. Das heißt, der junge Mann soll einen sogenannten Kampfhund ohne Genehmigung gehalten haben.
Nero, so heißt der Stein des Anstoßes. Das Tier, das den Namen des römischen Kaisers trägt, ist ein Pitbull. Sein Besitzer, ein Großhandelskaufmann in Ausbildung, hat ihn im November 2000 gekauft. Mehrere Male wurde der junge Mann im Frühjahr 2001 dazu aufgefordert, den Hund abzugeben oder sich eine Genehmigung zur Haltung des Hundes einzuholen.
Der junge Mann sah sich vom Gericht als zu unrecht beschuldigt. Er habe doch alles getan, was nötig sei. Bei der Polizei und beim Veterinäramt sei er vorstellig geworden. Dort habe man ihm gesagt, der Hund müsse zunächst einen »Wesenstest« bestehen. Erst dann könne eine Genehmigung zum Halten des Hundes ausgestellt werden.
Um allerdings an einem solchen Wesenstest teilnehmen zu können, müsse das Tier zunächst mal kastriert und tätowiert werden. Also habe er den Hund kastrieren und tätowieren lassen. Nachdem beides erledigt war, so die Schilderung des gestressten Hundehalters weiter, absolvierte der Hund den Wesenstest. Diesen bestand er. Dass der Hund den Wesenstest bestanden hatte, wurde wiederum vom Veterinäramt bescheinigt.
Den Zuständigen dort habe er dann auch gefragt, was nun noch zu tun sei, sagte der 23- Jährige. Der wiederum habe gemeint, dass mit dem Bestehen des Test nun alles erledigt sei. Doch: Ist also die Bescheinigung des bestandenen Wesenstests auch gleichzeitig die Genehmigung zum Halten des Hundes? Er jedenfalls habe seither von keiner der Behörden mehr etwas gehört, meinte der junge Mann. Somit sei er davon ausgegangen, dass er alles Notwendige getan habe. Und nun müsse er hier vor Gericht erscheinen. »Ich kann doch nur das machen, was die sagen. Ich frage mich, was ich noch alles machen soll«, meinte der 23-Jährige empört.
Richter Rolf Hartmann beschwichtigte ihn und meinte, es sei wohl davon auszugehen, dass eine Genehmigung vorliege - obwohl das den Akten nicht zu entnehmen sei. Dem stimmte auch Staatsanwalt Dr. Christoph Kalkschmid zu. Das Verfahren wurde eingestellt. Rolf Hartmann entließ den jungen Mann mit der Empfehlung, sich nochmals mit den städtischen Ämtern in Verbindung zu setzen. Falls es dort Klärungsbedarf gibt?