Urteil: Kein "Kampfhund" wenn nicht ein Elternteil.....

Ich persönlich finde dieses Urteil alles andere als prall.

Da können sich irgendwelche Assis irgendwelche Kofferraumhunde kaufen und wenn sie erwischt werden, dann zeigen sie den Ämtern noch den Mittelfinger, sollte das durchgehen.
Klasse Sache :unsicher: :rolleyes:

@kampfratte: bitte nicht persönlich nehmen, das ist ganz allgemein gesprochen....
 
  • 2. Juni 2024
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@Midivi: Meinste die "Assis" strengen sich so an und nehmen ne Gerichtsverhandlung in Kauf? Glaub ich nich...
 
Oh :sauer: Trotz allem finde ich dieses Urteil wegweisend, dass man die Gefährlichkeit eines Hundes eben nicht an phänotypischen Merkmalen erkennen kann.
Und die Leute die hunde von Vermehrern kaufen und sie missbrauchen oder/und misshandeln wird es immer geben.

ich bin ja für die Einführung eines allgemeinen Hundeführerscheins...auch wenns OT ist.
 
Habt ihr vielleicht meine Frage überlesen? Wär schön, wenn da einer was sagen könnte...
 
ich weiß nicht ob irgendein "Assi" DREI Jahre um seinen Hund kämpft mehrere hundert Euro's(geht mittlerweile in die 1000er) ausgibt um Rechtsanwalt ,Gutachter usw zu bezahlen !!
Aber das soll jeder sehen wie er will. Ich hab ein rhod/dalma mix ohne punkte mit markanten aalstrich. Er ist zu dünn zu hochbeinig zu ruhig prädikat ungenügend hat der Oberrichtsmann gesagt(Heul ich hab ein schönen hund) und für so was war drei Gutachten nötig,
 
MÄX !!! Rischtisch
Genau so ist es da kein Elterntier bekannt ist und des Hundele aus dem 3 Ländereck(It/Slow/ Ung) kommt.
Weiß niemand wer da alles seine Gene mit reingepflanzt hat. Ist möglich muß aber nicht. Daß heißt das vielleicht einer seiner Großeltern oder Urgroßeltern ein Pitt oder Staff war.. ist aber nicht nachvollziehbar.

Hier mal ein beispiel. ( bissl Offtopic)

Die Elterntiere unsere vor 3 Jahren verstorbenen Hündin Cara waren ein Jagdhund und ein Yorkshire.( Bie Bilder von Yorki und Jagdhund sind beispielbilder)

Der liegende Wuschel war das ERGEBNIS aus dieser Verbindung.:lol:
 

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Theoretisch heisst es ja, dass man - wenn beide Elterntiere nicht bekannt sind - und der Hund trotz allem phänotypische Merkmale eines Pitts oder Staffs bzw. Bullis aufweisst, nicht sagen kann, dass es auch wirklich einer ist.
So hab ich das nun auch verstanden.
Unsere Tierärztin und zeitgleich auch Sachverständige für Kampfhunde sagte damals( vor 3 jahren) ebenfalls das alles was optisch wie Staff aussieht, noch längst kein Staff sein muss.Das es da unzählige Möglichkeiten durch Vermischungen geben kann die zu einem solchen Aussehen führen. Das man wohl nur schwer 100% nachweisen kann obs wirklich einer ist bzw. einer der vorfahren einer war. genau hab ich das nicht mehr im Kopf. ist auch schon wieder zu lange her. ich weiß nurnoch das sie einige "normale" Rassen nannte, die verpaart dann so aussehen könnten. Aber wie gesagt, was das alles war krieg ich so auch nicht mehr zusammen. Das war unheimlich komplex was sie uns damals erklärte.

@Mäx: DAS kann ich nur unterschreiben!!! Mir wurde in der Angelegenheit gesagt, wenn der Hund nicht einwandfreie und nicht wegzuredende Rassemerkmale aufweist, dann ist auch nicht davon auszugehen, dass DAS drin ist! ;)

Zumal in dem Gerichtsurteil bei Hund-und-Halter auch grad wieder deutlich gemacht wird, dass ein Hund dessen Großmutter oder sonstwas mal ein Staff / Pitt war nicht mehr als Listenhund angegeben werden kann!!!
 
Na Heike :D

Bei Cara hat man schon auf den ersten Blick gesehen das sie ein Yorki/Jagdhund-Mix ist oder nicht ? Das Zottelfell ;). Nur das sie eben halt bissle gross war :D

Hier auch mal stehend, weil liegende Bilder sehr täuschen können.
 

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Bei Cara hat man schon auf den ersten Blick gesehen das sie ein Yorki/Jagdhund-Mix ist oder nicht ?

Nur hätte wohl kaum jemand diese Mischung für möglich gehalten, oder? :)
 
Nöö. wir selbst ja damals auch nicht.
Bis wir eben auch die Elterntiere sahen.
Anfangs dachten wir ja noch sie bleibt klein ( weil Yorki) aber sie hörte dann nimmer auf zu wachsen. :lol:

Aber sie ist das beste Beispiel dafür das was nach einer bestimmten Rasse aussieht nicht immer auch diese drin vorkommen muss.

Sie wurde immer für nen Retriever Mix gehalten :D
Und wäre unsere Tierärztin bei der geburt nicht dabei gewesen hätte sie uns DAS sicherlich nie geglaubt :lol:

Und alleine deswegen möchte ich nicht wissen wieviele Listis viell. in den Tierheimen sitzen die womöglich garkeine sind.
 
Hallo?
Tommi ist mittlerweile bei uns und wir sinnd überglücklich, aber haben schon die ersten dummen Sprüche gehört...
 
Interessanter Thread. Was ich mich die ganze Zeit frage, gilt dieses Urteil, wenn es rechtskräftig werden sollte, eigentlich für alle Bundesländer oder nur für Baden Württemberg (Verwaltungsgericht Stuttgart)? Weiss das einer? Bei uns hat ja jedes Bundesland eine eigene Gesetzgebung, bzw eine eigene Interpretation der Gesetzgebung.
Angenommen ich habe einen xy Mischling und morgen kommt der Amtsveterinär und sagt das ist ein Listi, kann ich mich einfach so auf dieses Urteil berufen (wenn es rechtskräftig geworden ist)???
..oder soll ich lieber Herrn Weidemann anrufen bevor ich eure juristischen Fähigkeiten zu sehr strapaziere :)
 
..oder soll ich lieber Herrn Weidemann anrufen bevor ich eure juristischen Fähigkeiten zu sehr strapaziere :)

Wäre ne Gute Idee wenn du den mal fragst. Würde mich nämlich auch interessieren. Und eben auch wann sowas denn dann rechtskräftig ist.
 
Interessanter Thread. Was ich mich die ganze Zeit frage, gilt dieses Urteil, wenn es rechtskräftig werden sollte, eigentlich für alle Bundesländer oder nur für Baden Württemberg (Verwaltungsgericht Stuttgart)?
Genau genommen gilt dieses Urteil nur für den verhandelten Fall. (Hier eine Klage gegen die Stadt Stuttgart) Es hat keine grundsätzliche Bedeutung, schon gar nicht bundesweit.
Nat+ürlich werden sich andere "untergeordnete" Gerichte (Amtsgericht) an einem solchen Urteil orientieren.

Hier etwas vergleichbares aus einem anderen Bundesland:
Auf die Berufung der Stadt Halle hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 12.02.2008 die Klage eines Hundehalters gegen eine erhöhte Hundesteuer für einen als gefährlich eingestuften Hund abgewiesen. Das teilte kürzlich das Gericht mit. Bei dem Hund handelt es sich um einen American Staffordshire Terrier-Mix. Das Gericht hat die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer auch für die Kreuzung bestimmter (gefährlicher) Hunderassen mit anderen Hunden als rechtmäßig angesehen. Auf den genetischen Anteil der gefährlichen Hunderasse und der Generation der Einmischung dieses Anteils kommt es nach Auffassung des Gerichts nicht an (Aktenzeichen 4 L 384/05).
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.
Gegen die Nichtzulassung der Revision kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden.
Meines Wissens ist bislang noch kein Hundehalter wegen der "Kampfhundesteuer" bis zum Bundesverwaltungsgericht gegangen. Das ist ja auch zwangsläufig mit recht hohen Kosten, bei einem ungewissen Ausgang verbunden.
Vermutlich sind da die Steuern noch das kleinere Übel.

Grüße Klaus
 
Hallo Klaus,
vielen Dank für die Info. Die gleiche Info habe ich gerade vom Herrn Weidemann erhalten. Er geht davon aus, dass dieses Urteil rechtskräftig wird, da die Gegenseite nichts unternehmen wird. Auch geht er davon aus, dass dieses Urteil für das gesamte Stadtgebiet Stuttgart und um Stuttgart gilt. Er meinte noch, andere Verwaltungsgerichte in Baden Würtemberg zumindest werden sich an diesem Urteil orientierenfalls nochmal so eine Klage eingereicht werden sollte. Was die Verwaltungsgerichte der anderen Bundesländer jedoch entscheiden, kann man im Vorfeld nicht sagen. Dazu müßte es im Laufe der Zeit mehr Klagen geben, so dass diese sich an sich gegenseitig orientieren können.

Herr W. konnte übrigens nicht sagen, wer hier in RLP gegen das Gesetz geklagt hat, dass keine Listenhunde aus anderen Bundesländern eingeführt werden dürfen. Ich frag demnächst mal bei unserem Herrn K. nach wie es der Klage so geht und ob's was neues gibt........:)
 
Ich finde es sehr interessant, dass sich die Stadt Stuttgart mit diesem Fall nicht vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg traut...
 
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