Einreisebestimmungen:
Für Hunde und Katzen, die älter als 3 Monate sind, muß ein internationaler Impfpass mitgeführt werden.
Notwendige Impfungen:
Tollwut
Staupe
Hepatitis
Katzen müssen zusätzlich gegen Katzenseuche geimpft sein. Es sind die gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen wie auch in Deutschland.
Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Ihr vierpfotiger Begleiter sollte außerdem tätowiert oder mit einem Identifikations-Chip versehen sein.
ACHTUNG: Offiziell sind Hunde am Strand nicht gestattet.
Wir müssen leider draußen bleiben:
KAMPFHUNDE DER KATEGORIE 1
(Pitbull, nicht ins Zuchtbuch eingetragene Boerboel, Tosa und Kampfhundmischlinge)
Die Einreise nach Frankreich ist seit dem 1. Januar 2000 verboten.
KAMPFHUNDE DER KATEGORIE 2
(z.B. Rottweiler, Staffordshire, American Staffordshire, etc.)
Für diese Hunde benötigen die Hundehalter neben dem Impfausweis einen
Abstammungsnachweis, daß der Hund der Kampfhundekategorie 2 der französischen Gesetzesvorlage zugeordnet wird. Er muß allzeit einen Maulkorb tragen und an der Leine gehalten werden.
Wenn Ihnen Ihr Hund entlaufen ist!
Von Deutschland aus: Tel: 0033- 1 49 93 30 30
Innerhalb Frankreichs: Tel: 01 49 93 30 30
Quelle: La Maison de France - Fremdenverkehrsamt Frankreich Stand: 07.10.2002