Urlaub mit "Staff" in Frankreich? Verwirrt über die Gesetze bin!

Birgit

Ein guter Freund von uns will im August Urlaub in Frankreich machen. Er hat einen Staffordshire-Rotti-Mix und wollte von dem Franzosen, mit dem ich verheiratet bin nun die Bestimmungen für die Einreise und den Aufenthalt wissen. Da wir in dieser Beziehung von völliger Ahnungslosigkeit geschlagen sind, hat mein Angetrauter eine mail nach Paris zu unserer Sachbearbeiterin bei der Société Centale Canine geschrieben.
Gestern kam die Antwort: Entweder der Hund hat FCI-Papiere (was bei einem Mischling ja schon mal wegfällt) oder er ist kastriert!!!!
Nun steht die Frage im Raum: Stimmt das so? Die Antwortmail kam meinem Mann nicht sehr sachkundig vor weil die Bearbeiterin selbst zugab, es nicht genau zu wissen.
Weis von Euch jemand mehr? Stimmt das wirklich????
Bevor wir jetzt das Konsulat nerven - es war doch bestimmt schon mal jemand von Euch mit Hund in Frankreich?
 
  • 29. März 2024
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Hi Birgit ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Birgit,
dieses Jahr wollten wir mit unserem Pitti nach Spanien, deshalb haben wir uns an die franz. Botschaft e-mail-Anschrift: consulat.berlin-amba"@diplomatie.gouv.fr gewandt und nachgefragt. Wir erhielten lediglich einen Hinweis auf einen Link von dort (habe ich leider nicht mehr) auf diesem waren die Einreisebestimmungen mit Haustieren nachzulesen. Der letzte Satz lautete sinngemäß, dass selbst der Transit durch Frankreich mit "Kampfh." verboten ist. Spanien war passee!Jetzt waren wir mit Rocky in Österreich. Hier war es prima! Schreibe kurz an die franz.Botschaft, dann erhälst Du auch den Link.
Gruß
Kirsten:hallo:
 
Einreisebestimmungen:





Für Hunde und Katzen, die älter als 3 Monate sind, muß ein internationaler Impfpass mitgeführt werden.



Notwendige Impfungen:

Tollwut

Staupe

Hepatitis



Katzen müssen zusätzlich gegen Katzenseuche geimpft sein. Es sind die gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen wie auch in Deutschland.



Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen.


Ihr vierpfotiger Begleiter sollte außerdem tätowiert oder mit einem Identifikations-Chip versehen sein.

ACHTUNG: Offiziell sind Hunde am Strand nicht gestattet.





Wir müssen leider draußen bleiben:



KAMPFHUNDE DER KATEGORIE 1

(Pitbull, nicht ins Zuchtbuch eingetragene Boerboel, Tosa und Kampfhundmischlinge)

Die Einreise nach Frankreich ist seit dem 1. Januar 2000 verboten.


KAMPFHUNDE DER KATEGORIE 2

(z.B. Rottweiler, Staffordshire, American Staffordshire, etc.)

Für diese Hunde benötigen die Hundehalter neben dem Impfausweis einen Abstammungsnachweis, daß der Hund der Kampfhundekategorie 2 der französischen Gesetzesvorlage zugeordnet wird. Er muß allzeit einen Maulkorb tragen und an der Leine gehalten werden.


Wenn Ihnen Ihr Hund entlaufen ist!

Von Deutschland aus: Tel: 0033- 1 49 93 30 30
Innerhalb Frankreichs: Tel: 01 49 93 30 30



Quelle: La Maison de France - Fremdenverkehrsamt Frankreich Stand: 07.10.2002

;)
 
Danke, Marion

Ich wusste es, irgendjemand hier kennt sich damit aus.

Die Aussage ist ja eindeutig. Also Hundi bleibt am besten hier. Da wir grad noch Platz haben, denke ich mal, dass der "Kleine" bei uns bleibt.
Der Freund von dem ich berichtete hat seiner Frau diese Reise seit Jahren versprochen. Da beide schon jenseits der 60ziger sind, wirds langsam Zeit, dass das Versprechen eingelöst wird.
Nochmal Danke!
Ich hätte nur ungern das Konsulat angeschrieben, die sind ja sowas von fleissig und kompetent!

Ein Beispiel:
Wir haben 1999 geheiratet. Vorher haben wir so etwa ein halbes Jahr gebraucht um über das Konsulat die Formalitäten abzuwickeln. Da wir in Deutschland geheiratet haben ist es die Aufgabe des Konsulates, nun unsere Eheschließung bei den französischen Behörden bekannt zu geben. Da bekommt man dann ein französisches Familienbuch. Das haben wir bis heute nicht! Mein Mann könnte also theoretisch in F nochmal heiraten, die würden das gar nicht merken.
Hmmm, da fällt mir ein, der war doch vor 4 Wochen mal ein paar Tage ohne mich in F!!! Vielleicht bin ich ja schon gar nicht mehr seine einzigste Ehefrau :D
 
Sorry, aber mir ist hier immernoch was unklar und ich wollte im Sept. eigentlich selbst mit Hund nach Frankreich.

Wir müssen leider draußen bleiben:
KAMPFHUNDE DER KATEGORIE 1

(Pitbull, nicht ins Zuchtbuch eingetragene Boerboel, Tosa und Kampfhundmischlinge)

Was bitte versteht man in Frankreich unter "Kampfhundmischling"?? Ist mein Staff-Mischling in Frankreich ein Kampfhundmischling?? Und dies obwohl er in BW mit dem WT nachgewiesen hat, dass er kein "Kampfhund" ist?

KAMPFHUNDE DER KATEGORIE 2

(z.B. Rottweiler, Staffordshire, American Staffordshire, etc.)

Für diese Hunde benötigen die Hundehalter neben dem Impfausweis einen Abstammungsnachweis, daß der Hund der Kampfhundekategorie 2 der französischen Gesetzesvorlage zugeordnet wird. Er muß allzeit einen Maulkorb tragen und an der Leine gehalten werden.

Gilt dies auch für Am. Staff - Mischlinge? Oder ist mein Hund, weil Mischling der "Kategorie 2 Hunde", automatisch ein "Kategorie 1 Hund"? Und dass er in D einen WT hat, zählt wohl gar nicht?

Naja, ich glaub, den Frankreich-Urlaub können wir wohl streichen, den ohne Hund fahr ich ja wohl nicht in den Urlaub....
 
Hi Jacky,

ich verstehe es so, daß ein Amstaff (-mix) auf jeden Fall eine Ahnentafel haben muß, sonst wird er als Pitbull (-Mix) eingestuft und das wäre ja wieder Kat. 1...

Wegen Urlaub schau mal auf meiner HP - Italien wär z.B. ne schöne Alternative für Euch. ;)
 
Original geschrieben von Marion
...ich verstehe es so, daß ein Amstaff (-mix) auf jeden Fall eine Ahnentafel haben muß, sonst wird er als Pitbull (-Mix) eingestuft und das wäre ja wieder Kat. 1...

Yep, die Vermutung liegt sehr nahe...

Wegen Urlaub schau mal auf meiner HP - Italien wär z.B. ne schöne Alternative für Euch. ;) [/B]

Ok, danke für den Tip. Bzgl. Italien: Wie verstehe ich das denn:
Sonstiges:
· Maulkorb und Leine sind mitzuführen (für Hunde)

Bitte nimm doch auch Finnland in Deiner Webpage auf. Sehr hundefreundliches Land, ausser was z.B. Hunde in Restaurants betrifft. Aus: Finnland
Tierärztliche Impfbescheinigung gegen Tollwut in deutscher, finnischer, schwedischer oder englischer Sprache erforderlich. Name, Amtsstellung des Ausstellers sowie Datum und Ort der Impfung muß hervorgehen. Es muß ein in Finnland zugelassener Impfstoff sein. Mindestens 30 Tage vorher impfen und nicht älter als 12 Monate.Staupe-Impfung besteht nicht, wird jedoch emfohlen.)
"Kampfhunderassen" gibt es da nicht ! Alle Hunde sind an der Leine zu führen. Aber da ist soviiel menschenleere Natur... Interessenten für dieses Reiseziel dürfen mich gern ansprechen.
 
Dazu muß ich erst mal einen Anbieter mit hundefreundlichen Unterkünften in Finnland haben... ;)

Maulkorb und Leine sind in Italien immer mitzuführen, damit man sie auf Verlangen (z.B. in Bussen, Bahnen oder evtl. auch Restaurants) anlegen kann. Es gibt sonst aber keine weiteren Auflagen in Italien - auch nicht für Kampfis. Es gibt jedoch ausgeschriebene Hundestrände, woran man sich halten sollte...
 
Danke.

Bzgl. Finnland nochmal. "Unterkünfte" sind nicht das Problem. Normalerweise macht man da Urlaub im Ferienhaus und da sind meistens Hunde erlaubt. Siehe auch
Die Hinreise ist problematischer - entweder über Schweden (Einreisebedingungen beachten, denn sie gelten natürlich auch für die Durchreise!) oder 21 h Fähre in einer Hundekabine (Mensch + Hund), die schwierig zu bekommen sind und recht teuer, oder Flug - aber wer steckt seinen Wauzi schon in den Cargo-Bereich?

Bzgl. Bestimmungen, siehe auch etwas besser / ausführlicher in
 
Hallo Marion,

muss dir leider wiedersprechen: "Für diese Hunde benötigen die Hundehalter neben dem Impfausweis einen Abstammungsnachweis, daß der Hund der Kampfhundekategorie 2 der französischen Gesetzesvorlage zugeordnet wird. Er muß allzeit einen Maulkorb tragen und an der Leine gehalten werden."

Maulkorb und Leinenpflicht besteht nur auf öffentlichen Wegen und Gebäuden, Wohnhäusern und öffentl. Verkehrswegen für die Kategorie 2! Nachzulesen auf:
dort anklicken Frankreich von A-Z Haustiereinfuhr!

Waren mit unserer Rottie-Dame in der Bretagne, und hatten auch dabei kein Problem sie ohne Maulkorb in der Stadt oder im Restaurant laufen zu lassen.

Und beim wandern, gings auch ohne Leine! Und nirgens ein Problem!
Hatte zwar immer meine Papiere, sprich Abstammungsnachweis, Versicherungsnachweis, Anmeldung der Gemeinde, Impfpass und Maulkorb dabei, aber hab diese Dinge nirgens gebraucht.

Gruß Filou
 
Danke Filou,

da werde ich noch mal nachhaken - ich hatte meine Info vom französischen Fremdenverkehrsamt bekommen...
 
hallo,
urlaub mit staff oder pit-mix ohne papiere n i e m a l s.
jeder mix dieser rassen gilt in frankreich als p i t.
und mixe haben nun mal keine papiere.
wenn die polizei dich erwischt ist der hund garantiert wech.
glaubs mir.
gruss
j.r.
 
Ja, j.r. das ist auch der letzte Stand meiner Erkenntnisse!
Wir haben die Tochter meines Mannes in Frankreich auf die Behörden geschickt und die sagten ihr genau das.
Unser Bekannter hat sich Frankreich dieses Jahr wieder entgehen lassen, eben deshalb! Die wollten dann ihr Wauzilein doch nicht bei uns lassen, Frauchen schon, aber er konnte sich mit dem Gedanken nicht anfreunden, hat ja auch wieder was Gutes, der liebt sein Hundi so sehr, dass er ihn bei niemandem lässt.
 
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