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bamstaff

Hi,

Ich fände es sinnvoll mal eine Übersicht über die rechtlichen Vorgaben für Listenhunde für jedes Bundesland aufzustellen.

Ich fange mal mit Hessen an:

Haltung möglich: ja

Halteerlaubnus nötig: ja, Wesenstest und Sachkunde mit 15 Monaten (bis dahin vorläufige Erlaubnis)

Erwerb von privat: erlaubt

Maulkorbpflicht: Nein

Leinenpflicht: bis zum Wesenstest ja

Zucht: erlaubt bei positivem Wesenstest
 
  • 29. April 2024
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Hi bamstaff ... hast du hier schon mal geguckt?
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Welche Rassen davon betroffen sind sollte auch mit rein, wenn du diese Übersicht gern hättest.
Da gibt es auch Unterschiede.
Kat1 und Kat2 zb
 

Kann ja dann jeder zitieren und ergänzen, bis alle BL beisammen sind. Um Verwirrungen zu vermeiden, sollte die Liste nur ergänzt werden, wenn man wirklich Bescheid weiß und nicht nur "denkt".
 
Schleswig-Holstein:

Betroffene Rassen: alle sind vor dem Gesetz gleich, d. h. man kann alle Hunderassen von privat erwerben und ohne Auflagen halten.

Hunde werden dann als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind, z.B. weil sie Menschen oder Tiere verletzt haben oder unkontrolliert Tiere hetzen oder reißen.

Halter, deren Hund als gefährlich eingestuft wurde, müssen u.a. eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund ablegen, um diesen weiterhin halten zu dürfen.

Für alle anderen Hundehalter ist die Sachkundeprüfung keine Pflicht. Sie können diese aber freiwillig ablegen, um ggf. eine Ermäßigung der Hundesteuer zu erhalten. Ob eine Ermäßigung gewährt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde (Gemeinde oder Amt).
 
Kann ja dann jeder zitieren und ergänzen, bis alle BL beisammen sind. Um Verwirrungen zu vermeiden, sollte die Liste nur ergänzt werden, wenn man wirklich Bescheid weiß und nicht nur "denkt".


Wobei ich selber viel interessierter an Besuchsrechten bin wenn ich also andere BuLä betrete mit den dort gelisteten Rassen.

Das ist immer so doof schwammig.
Wenn ich recht in Erinnerung habe ist Hessen sogar recht streng ? Mit MK und in Hessen gültige Sachkunde ????
 
Hessen:

Betroffene Rassen: APBT, AmStaff, Bullterrier, StaffBull, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Fila Brasiliero, Rottweiler, Dogo Argentino
Haltung möglich: ja
Ausführen eines gelisteten Hundes nur einzeln erlaubt.
Auch mit nicht gelisteten Hunden nicht gestattet.
Halteerlaubnus nötig: ja, Wesenstest und Sachkunde mit 15 Monaten (bis dahin vorläufige Erlaubnis)
Erwerb von privat: erlaubt
Maulkorbpflicht: Nein
Leinenpflicht: bis zum Wesenstest ja
Zucht: erlaubt bei positivem Wesenstest
 

Hessen:

Betroffene Rassen: APBT, AmStaff, Bullterrier, StaffBull, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Fila Brasiliero, Rottweiler, Dogo Argentino
Haltung möglich: ja
Ausführen eines gelisteten Hundes nur einzeln erlaubt.
Auch mit nicht gelisteten Hunden nicht gestattet.
Halteerlaubnus nötig: ja, Wesenstest und Sachkunde mit 15 Monaten (bis dahin vorläufige Erlaubnis)
Erwerb von privat: erlaubt
Maulkorbpflicht: Nein
Leinenpflicht: bis zum Wesenstest ja
Zucht: erlaubt bei positivem Wesenstest
Besuchshunde: Bei einem Aufenthalt mit einem nicht in Hessen gehalteten Listi von bis zu 4 Wochen ist keine Sachkunde nachzuweisen, sofern der Hund einen Maulkorb trägt. Zudem unterliegt der Besuchshund der Leinenpflicht, da kein Wesenstest nach Hessischer HundeVO vorliegt.

Quelle:
Hundeverordnung & Hinweise zur Durchführung der HundeVO

P.S. An den HundeVO der Länder sieht man mal wieder den Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Einerseits will die große Politik uns was vom gemeinsamen Europa erzählen, am besten bald noch One World - No Nations No Borders - und gleichzeitig haben wir bei der Hundehaltung noch nicht mal die deutsche Kleinstaaterei aus dem 19. Jahrhundert überwunden...
 
Berlin (einige Paragraphen erst nach Verabschiedung der weiteren Rechtsverordnungen; wohl ab 01.01.201

Betroffene Rassen:
APBT, AmStaff, Bullterrier und Mixe
Haltung möglich: ja; Führen nicht mit anderem Listenhund und höchstens in einer Gruppe von vier Hunden
Halteerlaubnis nötig: ja, Sachkunde; Wesenstest mit 15 Monaten
Erwerb von privat: nein; nur Tierheim oder Einrichtung mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis
Maulkorbpflicht: ja, ab dem 7. Lebensmonat (tierärztliche Ausnahmegenehmigung möglich)
Leinenpflicht: ja, außer in Hundeauslaufgebieten; generelle Leinenbefreiung im Einzelfall möglich
Zucht: verboten
Besuchshunde: keine besondere Regelung, d.h. für Listenhunde gilt Leinen- und Maulkorbpflicht (wie oben)

Quelle:
 

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