Gesetzesübersicht

Podifan

15 Jahre Mitglied
Habe, angesichts der verschiedenen Gesetze zur Hundehaltung daüber nachgedacht, eine Linksammlung anzuregen.
Scheint es aber schon zu geben.



Bitte um Überprüfung! Vielleicht findest sich auch noch anderes/besseres oder Ergänzungen.

Die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit in Niedersachsen findet man hier:

 
  • 29. April 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Beißerei
Versucht ein Halter bei einer Massenbeißerei mehrerer Hunde dazwischen zu gehen und wird dabei verletzt, so haften alle Hundehalter zu gleichen Teilen für den Schaden. Unerheblich ist, welcher Hund die Beißerei begonnen hat oder welcher Hund den Menschen gebissen hat. (Landgericht Mainz: Az. 3 S 8/04.)
 
Freigänger
Katzenhalter müssen ihre Tiere in einer Einfamilienhausgegend nicht zu bestimmten Zeiten einsperren. Selbst dann nicht, wenn Anwohner Angst um das Leben ihrer Kleintiere – wie etwa Meerschweinchen – haben. In Einfamilienhausgegenden ist es normal, dass Katzen frei herumlaufen, Meerschweinchen dagegen nicht, sagt das Amtsgericht Köln. (Amtsgericht Köln Az. 134 C 281/00)
 
Ich bremse für Tiere
Mitten in einer Ortschaft läuft ein Tier direkt vor einem Auto über die Straße. Bremst ein Autofahrer jetzt stark ab und ein anderer Wagen fährt ihm hinten auf, dann muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Auffahrenden den Schaden bezahlen. Denn: Bremsmanöver wegen Tieren sind nicht fahrlässig (Landgericht Paderborn Az. 5 S 181/00) Autofahrer müssen innerorts ohnehin immer bremsbereit sein, Auffahrunfälle gehen nicht zu Lasten des Bremsers.
 
Bellen
Zwischen 22 und 7 Uhr darf kein Hundegebell aus der Wohnung zu hören sein. Auch Hähne dürfen nicht vor sieben Uhr morgens krähen. (AG Zeven, Az. 3 C 216/00)
 
Katzenklo
Die eigene Katze spaziert gern auch im Garten des Nachbarn umher. Dieser ärgert sich maßlos über Katzenkot. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Neu-Ulm muss er damit leben – selbst, wenn von den Beschmutzungen Spielgeräte eines Kindes betroffen sind. Nur wenn es sich um die Kot-Ablagerungen mehrerer Tiere handelt, können die Gerichte Grenzen setzen. (Amtsgericht Neu-Ulm Az. 2 C 47/9:cool:
 
Wesenstest
Ein Wesenstest istnur dann anzuordnen, wenn die Charaktereigenschaft des Hundes geprüft werden soll, nicht jedoch, um aufzuklären, ob der Hund die Haustiere eines Nachbarn tot gebissen haben könnte. (Verwaltungsgericht Mainz: Az. 1 L 250/05.)
 
Jogger haftet bei Hundesturz
Ein Jogger, der sich einem nicht angeleinten Hund nähert, muss langsamer werden. Tut er das nicht und stürzt über den Hund, kann er die Tierhalterhaftpflichtversicherung für möglicherweise entstandene Schäden nur zu 70 Prozent heranziehen. (Oberlandesgericht Koblenz Az. 5 U 27/03)
 
Generelles Haustierverbot in Mietverträgen gilt nicht
Die Klauseln in Mietverträgen nach der "die Haltung jeglicher Tiere genehmigungspflichtig" ist, braucht nicht beachtet zu werden. Streng genommen müsste der Mieter danach für jeden Goldfisch, jede Eidechse oder jeden Kanarienvogel eine Genehmigung des Vermieters einholen. Da die gesamte Klausel unwirksam ist, gilt das generelle Verbot nicht. Der Mieter darf deshalb – ohne zu fragen – jedes Tier halten. Auch einen Hund. (Amtsgericht Köln Az. 213 C 369/96)
 
Hunde- und Katzenhaltung
Fehlt die unwirksame Generalklausel im Mietvertrag, ist aber zumindest die Hunde- und Katzenhaltung genehmigungspflichtig. Ausnahme: Es handelt sich um einen Blindenhund. Den darf der Vermieter nicht verbieten. (Bundesgerichtshof, VIII ZR 340/06)
 
Wenn Ihr Hund zuschnappt, müssen Sie nicht automatisch zahlen. Denn wer einen angeleinten fremden Hund streichelt, muss damit rechnen, gebissen zu werden. Der Halter kann nicht verantwortlich gemacht werden. (Oberlandesgericht Celle: Az. 22 Ss 9/02)
 
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