Übernahme eines Anlage 1 Hundes aus Niedersachsen

Fabi

15 Jahre Mitglied
Hallo Gemeinde,

Ich versuche gerade mit vielen Telefonaten herauszubekommen, welche Möglichkeiten es gibt einen in Baden-Württemberg unter die Liste 1 fallenden Hund aus Niedersachsen, welches ja bekanntermaßen rasselistenfrei ist, zu übernehmen.
Offenbar ist dieser Fall rechtlich nicht vernünftig geregelt (der "üblichere" Fall, Umzug nach BaWue aus Niedersachsen übrigends wohl auch nicht.) Fest steht, daß der Hund in BaWue einen Wesenstest ablegen muß, da "berechtigtes Interesse" an der Haltung eines "Kampfhundes" ohne WT in Baden-Württemberg als Privatperson unmöglich zu bekommen ist.

Womit wir beim Problem wären. Der Test ist ja in BaWue abzulegen, die Haltung ohne berechtigtes Interesse aber vom ersten Tag an bis zum Test illegal, Vorbereitung auf den Test geht ja auch nicht unbedingt von heute auf morgen. Der betroffenen Gemeinde wurde wohl schärfstens davon abgeraten, ohne WT eine vorübergehende Haltergenehmigung auch mit Maulkorb/Leinenzwang zu erteilen, da dann die Verantwortung bei der Gemeinde läge und diese das Risiko verständlicherweise nicht tragen möchte.

Es gibt in der Verwaltungsvorschrift noch den Passus "vorübergehender Aufenthalt < 3 Monate", dieser gelte aber nur für Besuch und nicht, wenn der Hund dauerhaft in BaWue gehalten werden soll?!?

Kann mir hier jemand mit Erfahrungen/Urteilen diesen Fall betreffend weiterhelfen?

Gruß Fabi,
 
  • 29. April 2024
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Hi Fabi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Fabi,

wir hatten hier vor kurzem einen ähnlich Fall, das der Vater der Userin Midvi einen Liste 1 Hund aus RLP nach BaWü übernommen hat.

Wie Du schon richtig schriebst benötigt man in BaWü den sogenannten Verhaltenstest.

Der Vater von Midivi hat mit dem zuständigen Ordnungsamt gesprochen und durfte den Hund solange mit Maulkorb halten, bis der Test erfolgt ist.

Als hier der Ratschlag, spreche dich mit dem entsprechenden OA ab, Hund anmelden, die Anmeldung zum Verhaltenstest wird dann vom OA gemacht.

Wenn noch Fragen sind dann leg los.
 
Kannst auch Büffelchen hier fragen, sie hat das Gleiche "mitgemacht" und auch den Wesenstest abgelegt, als der Hund schon bei ihr war.

Am besten mit der Gemeinde oder dem Landratsamt sprechen.

Ich selbst habe schon aus dem Wormser Tierheim (wo ich tätig bin) einen Kampfi ohne Wesenstest nach BW (Nähe Stuttgart) vermittelt, genauer zu dem Nick andreasbosch hier im Forum.
War auch kein Problem.
Auch da hat der Hund den Test gemacht, als er schon beim Halter lebte, hatte bis dahin auch Maulkorbzwang.
In RLP gibt es nämlich auch keinen Wesenstest.....

Bei uns war die Gemeinde und das Landratsamt sehr nett.
Es gab überhaupt keine Probleme bei der Übernahme.
Rufus hatte bis zum Wesenstest Maulkorbzwang und das war's.
 
Bei Hund und Halter bekommst du auch kompetente Hilfe rund um das Thema Listenhund.
Ansprechpartner für BW:
 
Wenn die Gemeinde zickt (die meisten haben nämlich keine Ahnung), dann ans Landratsamt und zuständige Vet-Amt wenden.
 
Bei uns war die Gemeinde und das Landratsamt sehr nett.
Es gab überhaupt keine Probleme bei der Übernahme.
Rufus hatte bis zum Wesenstest Maulkorbzwang und das war's.

Das ist schön für Euch. Im hiesigen Fall hat aber offenbar jemand der Gemeinde erzählt, sie würde mit der vorläufigen Genehmigung das volle Haftungsrisiko tragen (was imho onehin falsch ist, da das Risiko immer beim Halter liegt). Daher ist die Gemeinde nicht bereit, eine vorläufige Haltergenehmigung zu erteilen. Nun die Frage, was man angesichts der unklaren Rechtslage tun kann, wenn man sich mit der Gemeinde eben nicht einig wird.
(Das Problem dürfte zumindest im Fall des Zuzugs ja nicht soo selten vorkommen und sollte eigentlich geregelt sein...)

Gruß Fabi,
 
Wenn die Gemeinde zickt (die meisten haben nämlich keine Ahnung), dann ans Landratsamt und zuständige Vet-Amt wenden.

Das hat der zuständige Sachbearbeiter der Gemeinde offenbar bereits getan, bevor er zu dem Schluß kam. Aber einen Versuch isses wert. (klare Rechtslage statt Bittgesuche und Hoffen wär mir lieber)
 
Wie gesagt:
Frag auch mal bei Hund-und-Halter nach, die können dir auch weiterhelfen.
 
Wenn die Gemeinde zickt (die meisten haben nämlich keine Ahnung), dann ans Landratsamt und zuständige Vet-Amt wenden.

Das hat der zuständige Sachbearbeiter der Gemeinde offenbar bereits getan, bevor er zu dem Schluß kam. Aber einen Versuch isses wert. (klare Rechtslage statt Bittgesuche und Hoffen wär mir lieber)

Nicht vermuten, nachfragen.
Die babbeln viel, bis der Tag rum ist.
Immer selbst informieren.

Bei uns war übrigens das Landratsamt Heidelberg zuständig.
Vielleicht sollte sich der Sachbearbeiter mal mit denen kurzschließen und nachfragen.
 
Leider "kann" dir die Gemeinde wirklich einen Hund versagen der über 6 Monate ist und kein Wesentest hat. Der WT ist zum Widerlegen der Kampfhundeeigenschaft da, aber wenn keine Halteerlaubnis bekommst kannst es ja auch nicht widerlegen. Teufelskreis...aber normalerweise sind OA und Vet Amt ja kulant.

Mein Tip rede mit der Gemeinde oder dem Vet Amt, normalerweise lassen die sich drauf ein. Eventuell gäbe es auch die Möglichkeit einer vorgezogenen kurzen Überprüfung.

Ich habe meinen Hund damals auch ohne BaWÜ Test übernommen und musste dann direkt bei der Anmeldung meinen Hund für den Wesentest anmelden. Normalerweise dauert das dann ein wenig bis die durchgeführt werden. Ich habe dann eine vorläufige Erlaubnis für das Halten eines Kampfhundes erhalten und Bay hatte Maulkorb und Leinenzwang.

Wenn du mir per PN schreibst wo du her kommst kann ich dir eventuell weiterhelfen.
 
....aber normalerweise sind OA und Vet Amt ja kulant.
Die Erfahrung habe ich auch gemacht.

Ich habe meinen Hund damals auch ohne BaWÜ Test übernommen und musste dann direkt bei der Anmeldung meinen Hund für den Wesentest anmelden. Normalerweise dauert das dann ein wenig bis die durchgeführt werden. Ich habe dann eine vorläufige Erlaubnis für das Halten eines Kampfhundes erhalten und Bay hatte Maulkorb und Leinenzwang.
Dito, bei uns das Gleiche in Grün.
 
Ganz zur Not:

Eventuell wenn der Hund über einen BaWü TS Verein vermittelt würde, die haben da mehr Möglichkeiten bzw. da gelten ja Sonderbestimmungen, das der Hund praktisch bei dir auf Pflegestelle den Wesenstest macht. Und du ihn dann übernimmst.

z.B.
 
Eventuell wenn der Hund über einen BaWü TS Verein vermittelt würde, die haben da mehr Möglichkeiten bzw. da gelten ja Sonderbestimmungen, das der Hund praktisch bei dir auf Pflegestelle den Wesenstest macht. Und du ihn dann übernimmst.

Das wäre dann wohl der einzig sinnvolle Plan. (grad mit VetAmt telefoniert, der Zuständige dort hat eine sehr positive Einstellung zu der ganzen Sache, kennt allerdings auch die entsprechende Gemeinde und deren Einstellung......)

"Auf Pflegestelle" wäre allerdings schon wieder nicht legal, da im Sinne des Gesetzes derjenige als Halter gilt, bei dem sich der Hund aufhält. (Macht ja auch Sinn, sonst würden einfach die Tierheime formal Eigentümer bleiben und man könnte sich das ganze Verhaltensgeteste sparen...)
 
Kann der Hund nicht einfach einen Test in NRW ablegen?
 
Kann der Hund nicht einfach einen Test in NRW ablegen?

Niedersachsen, nicht NRW... Dort gibts keine Liste, ergo auch keine Tests.
(Nur für auffällig gewordene Hunde). Und selbst, wenn es eine Möglichkeit gäbe, den irgendwie freiwillig zu machen, müsste man den dann hier erstmal anerkannt kriegen, was ja auch reine Willkür ist.
 
Mir ist schon klar, das NS nicht NRW ist, aber dann könntest du wenigstens irgendwas vorweisen......
Vielleicht stimmt das die Gemeinde "milder"
 
Eventuell wenn der Hund über einen BaWü TS Verein vermittelt würde, die haben da mehr Möglichkeiten bzw. da gelten ja Sonderbestimmungen, das der Hund praktisch bei dir auf Pflegestelle den Wesenstest macht. Und du ihn dann übernimmst.
Das wäre jetzt auch meine Idee gewesen. Sprich mal mit den Tierschutzvereinen in deiner Ecke, ob sie dich dabei unterstützen.
 
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