Fabi
15 Jahre Mitglied
Hallo Gemeinde,
Ich versuche gerade mit vielen Telefonaten herauszubekommen, welche Möglichkeiten es gibt einen in Baden-Württemberg unter die Liste 1 fallenden Hund aus Niedersachsen, welches ja bekanntermaßen rasselistenfrei ist, zu übernehmen.
Offenbar ist dieser Fall rechtlich nicht vernünftig geregelt (der "üblichere" Fall, Umzug nach BaWue aus Niedersachsen übrigends wohl auch nicht.) Fest steht, daß der Hund in BaWue einen Wesenstest ablegen muß, da "berechtigtes Interesse" an der Haltung eines "Kampfhundes" ohne WT in Baden-Württemberg als Privatperson unmöglich zu bekommen ist.
Womit wir beim Problem wären. Der Test ist ja in BaWue abzulegen, die Haltung ohne berechtigtes Interesse aber vom ersten Tag an bis zum Test illegal, Vorbereitung auf den Test geht ja auch nicht unbedingt von heute auf morgen. Der betroffenen Gemeinde wurde wohl schärfstens davon abgeraten, ohne WT eine vorübergehende Haltergenehmigung auch mit Maulkorb/Leinenzwang zu erteilen, da dann die Verantwortung bei der Gemeinde läge und diese das Risiko verständlicherweise nicht tragen möchte.
Es gibt in der Verwaltungsvorschrift noch den Passus "vorübergehender Aufenthalt < 3 Monate", dieser gelte aber nur für Besuch und nicht, wenn der Hund dauerhaft in BaWue gehalten werden soll?!?
Kann mir hier jemand mit Erfahrungen/Urteilen diesen Fall betreffend weiterhelfen?
Gruß Fabi,
Ich versuche gerade mit vielen Telefonaten herauszubekommen, welche Möglichkeiten es gibt einen in Baden-Württemberg unter die Liste 1 fallenden Hund aus Niedersachsen, welches ja bekanntermaßen rasselistenfrei ist, zu übernehmen.
Offenbar ist dieser Fall rechtlich nicht vernünftig geregelt (der "üblichere" Fall, Umzug nach BaWue aus Niedersachsen übrigends wohl auch nicht.) Fest steht, daß der Hund in BaWue einen Wesenstest ablegen muß, da "berechtigtes Interesse" an der Haltung eines "Kampfhundes" ohne WT in Baden-Württemberg als Privatperson unmöglich zu bekommen ist.
Womit wir beim Problem wären. Der Test ist ja in BaWue abzulegen, die Haltung ohne berechtigtes Interesse aber vom ersten Tag an bis zum Test illegal, Vorbereitung auf den Test geht ja auch nicht unbedingt von heute auf morgen. Der betroffenen Gemeinde wurde wohl schärfstens davon abgeraten, ohne WT eine vorübergehende Haltergenehmigung auch mit Maulkorb/Leinenzwang zu erteilen, da dann die Verantwortung bei der Gemeinde läge und diese das Risiko verständlicherweise nicht tragen möchte.
Es gibt in der Verwaltungsvorschrift noch den Passus "vorübergehender Aufenthalt < 3 Monate", dieser gelte aber nur für Besuch und nicht, wenn der Hund dauerhaft in BaWue gehalten werden soll?!?
Kann mir hier jemand mit Erfahrungen/Urteilen diesen Fall betreffend weiterhelfen?
Gruß Fabi,