Hatte der Hund einen Beißvorfällen?Das ist ja auch nicht für die nicht mehr vorhandene Rasseliste, sondern weil die Hunde als gefährlich eingestuft und das OA diese Untersuchung anordnet um über die Widersprüche entscheiden zu können.
Auf zahlreiche Vorschläge aus der Anhörung und der ordnungsbehördlichen Praxis wird eine Regelung vorgesehen, die eine Resozialisierung gefährlicher Hunde ermöglicht. Voraussetzung für die Rückstufung eines gefährlichen Hundes ist danach die neuerliche Begutachtung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt. Diese Begutachtung kann frühestens zwei Jahre nach der Einstufung als Gefahrhund erfolgen. Eine weitere Voraussetzung für die erneute Begutachtung ist ein bestandener Wesenstest, der mindestens ein Jahr alt sein muss. Da es sich bei jeder tierärztlichen Begutachtung eines Hundes um eine Momentaufnahme seines Verhaltens handelt, hat der Gesetzgeber einen zeitlichen Mindestabstand zwischen Wesenstest und erneuter tierärztlicher Begutachtung vorgesehen, um zu möglichst verlässlichen Ergebnissen über die Sozialverträglichkeit des Hundes zu kommen, dessen Einstufung zurückgenommen werden soll.
aus 7.3.....
Verweigert der Halter die Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung, kann die Ordnungsbehörde aus dem Verhalten Schlüsse ziehen und zu der Annahme gelangen, dass der Halter Tatsachen verbergen will, die die Gefährlichkeit des Hundes belegen. Eine Weigerung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn der Halter geltend macht, dass es ihm an der finanziellen Leistungsfähigkeit zur Bezahlung des Gutachtens fehlt. Infolge der Weigerung kann sich der aufgrund bestimmter Tatsachen gegebene Anfangsverdacht zur Gewissheit verdichten, dass es sich bei dem zu untersuchenden Tier um einen gefährlichen Hund handelt. Voraussetzung für diese Schlussfolgerung ist, dass die Anordnung der Begutachtung rechtmäßig erging und der Halter über die negativen Auswirkungen einer Weigerung aufgeklärt wurde. Die Anordnung sollte daher einen entsprechenden Hinweis enthalten.
Ich wüsste wirklich nicht was da schief gehen sollte
Und wie sieht es aus, wenn du keine Befehle geben, oder gar einwirken darfst? Oder dein Hund angebunden angegriffen wird, du aber nicht eingreifen und vielleicht sogar weggehen mußt? Wie sieht es aus, wenn du "angegriffen" wirst?
Ich will dir keine Angst machen, aber wenns blöd läuft und sowas kommt, kann man schnell ziemlich alt aussehen.
Die Begutachtung muss u.a. umfassen: • Verhalten gegenüber Kindern und Kinderwagen, • Verhalten in freier Flur im Kontakt mit Wildtieren, • Verhalten in großen Menschenansammlungen (Bahnhof, Kaufhaus) • Verhalten gegenüber anderen Hunden, • Verhalten gegenüber im Auftreten forschen Menschen, • Verhalten gegenüber alten oder behinderten Menschen, • Verhalten auf den Halter/Führer wartend vor einem Laden, und jeweils immer mit und ohne Leine.
Sodele. laut TA: Das OA darf angeblich die Gefährlichkeit gar nicht mehr ohne TA Begutachtung erstellen, mein Anwalt soll das OA verklagen!?
"(3) Zur Prüfung, ob es sich um einen gefährlichen Hund nach Absatz 1 handelt, kann die zuständige Behörde eine Begutachtung des Hundes bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt auf Kosten der Hundehalterin oder des Hundehalters anordnen."
Was heißt das jetzt? Ich dachte das OA müsste erst einmal prüfen ob die Anschuldigungen überhaupt stimmen? Laut dem TA nicht, das OA hatte im Februar sofort die Gutachten anforden müssen.