Guten Morgen Zusammen,
kann mir zufälligerweise jemand sagen was dafür Kosten auf einen zukommen? Es handelt sich nicht um einen Wesenstest sondern um:
...kann die zuständige Behörde nach neuem Recht generell zur Bewertung der Gefährlichkeit eines Hundes eine Begutachtung anordnen (§ 7 Abs. 3 HundeG). Die VwV-HundeG wird das in der gesetzlichen Regelung vorgesehene Ermessen der zuständigen Behörde dahingehend auslegen, dass eine tierärztliche Begutachtung der Regelfall sein sollte (Ziffer 7.3 VwV). Über diese Fälle hinaus ist die tierärztliche Begutachtung eine der Voraussetzungen für die nach § 7 Abs. 4 HundeG nunmehr mögliche Entscheidung der Behörde über eine Rückstufung eines gefährlichen Hundes. Eine tierärztliche Begutachtung von besonders ausgebildeten Tierärzten für Verhaltenskunde bzw. –therapie ist nach Ziffer 15 VwV möglich und angezeigt, bei der Bewertung der Behörde, ob im Einzelfall eine Aggressionszucht anzunehmen ist.
Leider sind die Info's im Netz dazu sehr spärlich.
Liebe Grüße Troubadix
kann mir zufälligerweise jemand sagen was dafür Kosten auf einen zukommen? Es handelt sich nicht um einen Wesenstest sondern um:
...kann die zuständige Behörde nach neuem Recht generell zur Bewertung der Gefährlichkeit eines Hundes eine Begutachtung anordnen (§ 7 Abs. 3 HundeG). Die VwV-HundeG wird das in der gesetzlichen Regelung vorgesehene Ermessen der zuständigen Behörde dahingehend auslegen, dass eine tierärztliche Begutachtung der Regelfall sein sollte (Ziffer 7.3 VwV). Über diese Fälle hinaus ist die tierärztliche Begutachtung eine der Voraussetzungen für die nach § 7 Abs. 4 HundeG nunmehr mögliche Entscheidung der Behörde über eine Rückstufung eines gefährlichen Hundes. Eine tierärztliche Begutachtung von besonders ausgebildeten Tierärzten für Verhaltenskunde bzw. –therapie ist nach Ziffer 15 VwV möglich und angezeigt, bei der Bewertung der Behörde, ob im Einzelfall eine Aggressionszucht anzunehmen ist.
Leider sind die Info's im Netz dazu sehr spärlich.
Liebe Grüße Troubadix