Tierärztliche Begutachtung in S.-H.

Troubadix

Guten Morgen Zusammen,

kann mir zufälligerweise jemand sagen was dafür Kosten auf einen zukommen? Es handelt sich nicht um einen Wesenstest sondern um:

...kann die zuständige Behörde nach neuem Recht generell zur Bewertung der Gefährlichkeit eines Hundes eine Begutachtung anordnen (§ 7 Abs. 3 HundeG). Die VwV-HundeG wird das in der gesetzlichen Regelung vorgesehene Ermessen der zuständigen Behörde dahingehend auslegen, dass eine tierärztliche Begutachtung der Regelfall sein sollte (Ziffer 7.3 VwV). Über diese Fälle hinaus ist die tierärztliche Begutachtung eine der Voraussetzungen für die nach § 7 Abs. 4 HundeG nunmehr mögliche Entscheidung der Behörde über eine Rückstufung eines gefährlichen Hundes. Eine tierärztliche Begutachtung von besonders ausgebildeten Tierärzten für Verhaltenskunde bzw. –therapie ist nach Ziffer 15 VwV möglich und angezeigt, bei der Bewertung der Behörde, ob im Einzelfall eine Aggressionszucht anzunehmen ist.

Leider sind die Info's im Netz dazu sehr spärlich.

Liebe Grüße Troubadix
 
  • 28. März 2024
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Hi Troubadix ... hast du hier schon mal geguckt?
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Leider weiß ich da nicht Bescheid, dachte dadurch das dort keine Rasseliste mehr ist bräuchte man das nicht...
 
Das ist ja auch nicht für die nicht mehr vorhandene Rasseliste :), sondern weil die Hunde als gefährlich eingestuft und das OA diese Untersuchung anordnet um über die Widersprüche entscheiden zu können.
 
Ich würde den klassischen Weg gehen: frag den Tierarzt deines Vertrauens...
 
Das ist ja auch nicht für die nicht mehr vorhandene Rasseliste :), sondern weil die Hunde als gefährlich eingestuft und das OA diese Untersuchung anordnet um über die Widersprüche entscheiden zu können.
Hatte der Hund einen Beißvorfällen?
Dann hab ich das im Eingangspost überlese
 
Ich habe ja schon Dr. Piturru mit bitte um Termin und frage nach den Kosten angeschrieben, leider habe ich bis jetzt keine Antwort erhalten. Eine Freundin von mir ist TA, kann aber leider auch nichts dazu sagen, was für kosten dort entstehen, da diese Dinge leider in der GOT nicht eindeutlig geregelt sind.
 
In der Verwaltungsvorschrift gibt es keine Angabe zu den Kosten.

Ruf doch Dr. Piturru einfach mal an; ich habe den schon mehrfach spontan telefonisch erreicht.
 
Ähm nur mal so als Frage - wären deine Hunde denn in der Lage eine Begutachtung durch einen TA einfach so zu überstehen? Das klingt auf jeden Fall nicht "locker flockig" und von dieser Begutachtung hängt eine Menge ab. Was mich auch verwirrt ist, dass zwischen einem "Wesenstest" und einer Begutachtung unterschieden wird.



Auf zahlreiche Vorschläge aus der Anhörung und der ordnungsbehördlichen Praxis wird eine Regelung vorgesehen, die eine Resozialisierung gefährlicher Hunde ermöglicht. Voraussetzung für die Rückstufung eines gefährlichen Hundes ist danach die neuerliche Begutachtung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt. Diese Begutachtung kann frühestens zwei Jahre nach der Einstufung als Gefahrhund erfolgen. Eine weitere Voraussetzung für die erneute Begutachtung ist ein bestandener Wesenstest, der mindestens ein Jahr alt sein muss. Da es sich bei jeder tierärztlichen Begutachtung eines Hundes um eine Momentaufnahme seines Verhaltens handelt, hat der Gesetzgeber einen zeitlichen Mindestabstand zwischen Wesenstest und erneuter tierärztlicher Begutachtung vorgesehen, um zu möglichst verlässlichen Ergebnissen über die Sozialverträglichkeit des Hundes zu kommen, dessen Einstufung zurückgenommen werden soll.

Da du da eh mit Anwalt dran bist, würde ich da gar nichts auf eigene Faust machen, weil mir auch der Punkt Bauchschmerzen macht.

aus 7.3.....
Verweigert der Halter die Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung, kann die Ordnungsbehörde aus dem Verhalten Schlüsse ziehen und zu der Annahme gelangen, dass der Halter Tatsachen verbergen will, die die Gefährlichkeit des Hundes belegen. Eine Weigerung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn der Halter geltend macht, dass es ihm an der finanziellen Leistungsfähigkeit zur Bezahlung des Gutachtens fehlt. Infolge der Weigerung kann sich der aufgrund bestimmter Tatsachen gegebene Anfangsverdacht zur Gewissheit verdichten, dass es sich bei dem zu untersuchenden Tier um einen gefährlichen Hund handelt. Voraussetzung für diese Schlussfolgerung ist, dass die Anordnung der Begutachtung rechtmäßig erging und der Halter über die negativen Auswirkungen einer Weigerung aufgeklärt wurde. Die Anordnung sollte daher einen entsprechenden Hinweis enthalten.

Da dein Fall ja sozusagen einer der ersten seiner Art ist, wäre ich wirklich vorsichtig.
 
Ich glaube nicht, dass die Begutachtung viel anders als ein Wesenstest ist und würde auf keinen Fall unvorbereitet hingehen.
Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut wird.
 
Also wenn das ansteht was im Gesetz steht, dürfte es kein Problem darstellen. Die sind Beide umwelttauglich, lassen sich anfassen. , bleiben angebunden alleine, auch wenn wir letztes immer nur im Straßenteil zu machen, da ich meine Hunde seit 25 Jahren nach einem Vorfall, nie wieder rgendwo alleine angeleint gelassen habe. Ich wüsste wirklich nicht was da schief gehen sollte.
Mein Anwalt sagt ich muss, anders komme ich da nicht mehr raus. Ich rufe Piturru morgen mal an, vielleicht erreiche ich Ihn ja.
 
Ich wüsste wirklich nicht was da schief gehen sollte

Angesichts der Tatsache, dass dies eine subjektive Beurteilung eines TAs ist.... eine Menge. Das fängt schon damit an, dass unterschiedliche Ansichten zur "Hundeerziehung/-haltung" einen massiven Einfluss darauf haben kann, ob du als Halter deine Hund angemessen führst. Auch die Ansichten darüber, was sich ein Hund alles bieten lassen muss (von Mensch und anderen Hunden) gehen teilweise kilometerweit auseinander - das ist wirklich kein Spaziergang.

Von daher würde ich mir soviel Zeit herausschaufeln, wo nur möglich (per Anwalt und der soll gleich mal klären, ob das überhaupt rechtens ist, dass ein begründeter Einwand gleich als Verweigerung der Mitarbeit ist) und mich erstmal über die Rahmenbedingungen informieren, bevor ich bei einem TA um Termine bitte.

Aber das ist nur das, was ich machen würde.
 
Und wie sieht es aus, wenn du keine Befehle geben, oder gar einwirken darfst? Oder dein Hund angebunden angegriffen wird, du aber nicht eingreifen und vielleicht sogar weggehen mußt? Wie sieht es aus, wenn du "angegriffen" wirst?

Ich will dir keine Angst machen, aber wenns blöd läuft und sowas kommt, kann man schnell ziemlich alt aussehen.
 
@Coony, ich weiß das es sich immer um eine subjektive Beobachtung handelt. Zetlimit habe ich keins, Sie sind ja als gefährlich eingesstuft und haben Leinen und Maulkorbzwang, bis es aufgehoben ist. In dem Fax des OA steht:
xyz veranlasst tierärztliche Begutachtungen i. S. d. § 7 Hundegesetz (s. Anlage 1 Unterlagen der Tierärztekammer SH) der beiden Hunde auf eigene Kosten bei hierfür zugelasse.nem Tierarzt. Die Ergebnisse sollen dann der endgültigen Entscheidung über die Gefährlichkeit der Hunde zu Grunde gelegt werden.
Bis zum Vorliegen der Gutachten gelten die getroffenen Anordnungen fort. Eine Kostenerstattung durch das Amt ....oder den.Kreis .... an xyz erfolgt nicht.
Die Begutachtung erfolgt ja nur, weil ich die Hunde befreit haben möchte. Mir stößt das genauso sauer auf, zumal im Gesetz steht:
"Nach positiver Bewertung können die Ordnungsbehörden die Gefährlichkeitseinstufung zurücknehmen."
Ich sehe schon das die 2 bestehen und Sie wegen der Anschuldigungen trotzdem gefährlich bleiben...Sie müssen es ja nicht zurück nehmen.
Die Widersprüche waren völlig für die Katz, das was Sie jetzt anordnen hätten Sie eigentlich gleich im März anordnen müssen ( das sagte mit Dr. Piturru damals am Telefon)
Laut meinem Anwalt bliebe mir nur noch der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht mit 0 Aussichten das wir dort etwas erreichen, außerdem habe ich leider nur 2 Hunde und keinen Goldmünzen schei.... Esel, leider. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht liegt bei um und bei 3000€, ich würde dafür sogar einen Kredit, aber nicht bei 0 aussicht auf Erfolg. Den der Schäferlümmel hat ja nun mal unwiderruflich ein Tier verletzt.
Daher sagt mein Anwalt, ich soll das machen, ich habe keine Wahl.
 
Und wie sieht es aus, wenn du keine Befehle geben, oder gar einwirken darfst? Oder dein Hund angebunden angegriffen wird, du aber nicht eingreifen und vielleicht sogar weggehen mußt? Wie sieht es aus, wenn du "angegriffen" wirst?

Ich will dir keine Angst machen, aber wenns blöd läuft und sowas kommt, kann man schnell ziemlich alt aussehen.

Machst Du nicht, wenn meine Hunde in irgeneiner Form und Weise bedroht werden sollten ohne das ich einwirken (und in dem Fall meine ich nicht auf die Hunde einwirken) darf, ist diese tierärztliche Begutachtung für mich beendet und ich nehme meine Hunde und gehe.
Dann haben Sie halt den Rest Ihres Lebens Leinen und Maulkorbzwang. Sie nehmen mir ja nicht bei nichtbestehen die Hunde weg, das ist mein Vorteil. Kein Mensch tut meinen Hunden irgendwas an wenn ich dabei bin,keiner.
 
Ich hoffe wirklich für dich und deine Hunde, dass es eine faire Beurteilung sein wird und solche Dinge nicht vorkommen.
 
Ach Kinder, Ihr seid echt supernett. ich muß wirklich sagen das dieses Kampfschmuserforum das beste Hundeforum überhaupt ist und es mich wirklich ärgert, das es sooooolange gedauert und erst etwas passieren musste, das ich den Weg zu Euch gefunden habe.
Das hätte ich nun alles schon jahrelang haben können.
 
Ich denke diese hast du schon selber gefunden, das was da steht klingt nicht einfach

Die Begutachtung muss u.a. umfassen: • Verhalten gegenüber Kindern und Kinderwagen, • Verhalten in freier Flur im Kontakt mit Wildtieren, • Verhalten in großen Menschenansammlungen (Bahnhof, Kaufhaus) • Verhalten gegenüber anderen Hunden, • Verhalten gegenüber im Auftreten forschen Menschen, • Verhalten gegenüber alten oder behinderten Menschen, • Verhalten auf den Halter/Führer wartend vor einem Laden, und jeweils immer mit und ohne Leine.

Auch wenn diese Begutachtung nicht Wesenstest genannt wird (ist wohl nur eine Formsache, weil es diesen Begriff in SH schon gab) so ist das ein Wesenstest auf den du dich gezielt mit den Hunden vorbereiten solltest.
Auch solltest du es nicht für selbstverständlich nehmen deine Hunde mit dem Status "gefährlicher Hund" behalten zu dürfen, denn dafür musst du eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung machen und bestehen.

Was mir an deiner Stelle wirklich Bauchschmerzen machen würde ist, dass das OA noch gar nicht weiß, wie sie mit den neuen Vorschriften umzugehen haben. Ich drück dir jedenfalls die Daumen, aber ich rate dir wirklich, dich mit dem Thema näher auseinanderzusetzen und dir Zeit zur Vorbereitung zu nehmen.
 
Was mir noch einfällt. Es wäre vielleicht gut, wenn du nicht allein gehst. Kannst du eine zweite Person mitnehmen? Vielleicht sogar eine, die filmt - falls es erlaubt wird.

Ich habe mir die Begutachtung nach dem neuen Hundegesetz mal durchgelesen.
Dabei habe ich leicht gestaunt, denn ich habe vor Jahren einen Wesenstest in Schleswig-Holsteins abgelegt. Der Text läßt mich staunen.
Dies kann ein Wesenstest, so wie er in Schleswig-Holstein durch die Vorgaben der

Tierärztekammer sinnvollerweise durchgeführt wird, nicht leisten. Der Wesenstest

wird in einer Prüfsituation im der Regel in den Räumen der zugelassenen

Fachpersonen durchgeführt und kann nicht abschließend das Verhalten eines

Hundes in verschiedenen Alltagssituationen bewerten.

Also, unser Wesenstest fand in einem öffentlichen Park statt und dauerte insgesamt 5 Stunden. Alle Punkte und noch einige mehr wurden geprüft. Und ehrlich, obwohl das viele Jahre her ist, wird mir heute noch schlecht und ich bekomme Herzklopfen, wenn ich daran denke. Das ist Streß pur für Mensch und Tier - bei uns über Std.

Ich hoffe inständig, dass der Test nicht mehr so wie damals durchgeführt wird.
 
Sodele. laut TA: Das OA darf angeblich die Gefährlichkeit gar nicht mehr ohne TA Begutachtung erstellen, mein Anwalt soll das OA verklagen!?

"(3) Zur Prüfung, ob es sich um einen gefährlichen Hund nach Absatz 1 handelt, kann die zuständige Behörde eine Begutachtung des Hundes bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt auf Kosten der Hundehalterin oder des Hundehalters anordnen."
Was heißt das jetzt? Ich dachte das OA müsste erst einmal prüfen ob die Anschuldigungen überhaupt stimmen? Laut dem TA nicht, das OA hatte im Februar sofort die Gutachten anforden müssen.

Na das ist dann ja wirklich eine super Geldmaschine, welche Freude. Juhu, denunzieren ist in Deuschland endlich wieder möglich. (ja ich weiß, Ihr wisst es schon länger, sorry) Der Spaß kostet 480€ pro Hund. Aber ist ja nicht so schlimm, er sagt mir ich kann ja den Test mit Beiden auf einmal machen, er kommt mir dann mit dem Preis entgegen. Bitte???? Ich fasse es nicht.

Es wird gefordert: Untersuchung bei TA, mit dem Hund zusammen spazieren gehen, Innenstadt, Kindergärten, Schule. Einkaufszentrum, jeweils mit und ohne Leine. Dann muss man mit anderen Menschen in einen kleinen Raum. Den Hund beim TA an der Leine lassen und weggehen. An der Leine verhalten gegenüber anderen Hunden Auf ein Gelände fahren wo Wildspuren und evtl WIld vorhanden ist. Und dann muss man mit dem Hund in einen Freilauf, wahlweise mit oder ohne Leine.

Freilauf juhu, das Reich der Tutnixe...ich übegebe mich gleich.
 
Sodele. laut TA: Das OA darf angeblich die Gefährlichkeit gar nicht mehr ohne TA Begutachtung erstellen, mein Anwalt soll das OA verklagen!?

"(3) Zur Prüfung, ob es sich um einen gefährlichen Hund nach Absatz 1 handelt, kann die zuständige Behörde eine Begutachtung des Hundes bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt auf Kosten der Hundehalterin oder des Hundehalters anordnen."
Was heißt das jetzt? Ich dachte das OA müsste erst einmal prüfen ob die Anschuldigungen überhaupt stimmen? Laut dem TA nicht, das OA hatte im Februar sofort die Gutachten anforden müssen.

Deine Aussage beisst sich. Oben schreibst du gemäss TA, DARF das OA nicht OHNE TA die Gefährlichkeit beurteilen und um Gesetzestext steht "kann".
 
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