Terrier "durften" Zähne zeigen

watson

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Terrier durften Zähne zeigen
Von Ulla Wolanewitz

Coesfeld. Bitte einmal die Zähne zeigen lautete gestern die Aufforderung für Bullterrier & Co. auf dem Gelände des Sportzentrums Nord. Hundehalter so genannter Kampfhunde und Vierbeiner der Anlage 1 und 2, legten hier den praktischen Teil ihrer Sachkundeprüfung ab. Vor den Tierärzten, Helmuth Hiegemann und Ina Schulz, vom Kreisveterinäramt mussten die Tierfreunde beweisen, dass sie ihr Haustier voll im Griff haben.

Zuerst überprüft Hiegemann die Personalien. Die trägt Bellochen neuerdings unter der Haut. Genauer gesagt: Der Microchip sitzt im linken Halsbereich. Ohne Chip, Versicherungsnachweis und Impfpass gibt es keine Prüfungsteilnahme.

Aber die Hundebesitzer sind informiert und haben sämtliche Papiere parat. Der theoretische Teil der Sachkundeprüfung liegt bereits einige Wochen zurück.

Kira heißt die braune Dame, die zum ersten Schultag gleich ihre beide 14 Monate alten Söhne mitgebracht hat. Am-Staff, sieht Hiegemann sofort mit Kennerblick und meint damit die Rasse American Staffordshire Terrier. Alle drei benehmen sich vorbildlich, lassen sich ins Maul und unter die Pfoten gucken.

Die Pappkartons, über die Kira springen soll, ignoriert sie allerdings. Viel interessanter sind stattdessen die Duftmarken, die ihre männlichen Mitstreiter bereits auf dem Rasenplatz hinterlassen haben. Trotzdem gibt Hiegemann sein Okay. Bei dieser Prüfung geht es darum, dass der Halter seine eigenen Fähigkeiten im Umgang mit dem Hund darstellt.

Außer den sogenannten Hunden der Anlage 1 und 2 (Terrier, Dobermann, Rottweiler) sind auch Mischlingshunde von der neuen Landeshundeverordnung (LHV) betroffen. Ingrid Sonntag holte sich den Rüden Rocky vor fünf Jahren aus dem Ahauser Tierheim.

Er ist kinderlieb und hat noch nie zu gepackt, versichert die Besitzerin. Aber die Tatsache, dass in seinen Papieren Mischling: Schäferhund-Rottweiler vermerkt ist, erfordert von Frauchen auch die Teilnahme an der Prüfung. Sie hat nur wenig Verständnis für diese Neuverordnung.

Auch ein Widerspruch nützte ihr wenig. Vielmehr machte die zuständige Behörde sie darauf aufmerksam, dass ihr der Hund ohne den besagten Nachweis entzogen werden könne. Dieses Risiko wollte sie natürlich vermeiden und folgte der Aufforderung des Kreisveterinäramtes.

Diese Prüfung ist ein Witz und nur dazu da, dem Papier Genüge zu tun, kommentiert eine Zuschauerin den Prüfungsablauf. Aber ohne diese Prüfung läuft nichts. Denn der Nachweis muss dem Ordnungsamt vorgelegt werden, damit die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes aus Anlage 1 und 2" erteilt werden kann. Für diesen bürokratischen Vorgang darf der Besitzer weitere 120 Mark berappen.

Allgemeine Zeitung Coesfeld - 28. 02. 2001, 23.06 Uhr

 
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