Hallo.
Teil 1 ist hier zu lesen :
http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=39299
Nachdem ich gestern von der Dame per Mail gefragt wurde, in welchem Stock er wohnt, ich ihr das mitgeteilt habe, habe ich gerade folgende Mail abgerufen:
Guten Morgen Frau Müller,
Herr Dr. Thum und ich werden heute Herrn P. einen Besuch abstatten um den
Hund zu "Gesicht" zu bekommen, unkupiert.Je nach Verlauf des Gespräches
werden wir uns dann weitere Schritte überlegen.
Problematisch an der ganzen Sache ist, das der Gesetzgeber keine Verordnung
erlassen hat, sodass wir es nicht verhindern bzw. auch nicht ahnden können.
Aber das weiß Herr P. ja nicht.
Drücken Sie uns die Daumen.
Mit freudlichen Grüßen
++edit++
Ich denke es ist verboten, ich denke sowas kann geahndet werden, warum weiß der Amtsvet das nicht? Es heißt doch auch hier immer, das es verboten ist, daß es Bußgeld gibt und zur Wegnahme des Hundes führen kann. Woher ist das wissen, wo kann man das erlesen? Ich brauche das, um es der Dame zukommen zu lassen, denn ich selber habe nichts dergleichen gefunden. Irgendwann habe ich es mal irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr wo....
Es ist dringend, am Wochenende ist es soweit, wenn er "Wort" hält.
Sandra