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Sera und Rest
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"Task Force gefährliche Hunde" befürchtet Zunahme von Kampfhundezwischenfällen
Kreis Offenbach/Hessen, 10.1.02
Nahezu unbeachtet von der Öffentlichkeit geht die »Task Force gefährliche Hunde« seit knapp einem Jahr ihrer schwierigen Aufgabe nach.
Außerhalb der Schlagzeilen und weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit gewinnt ein altes Übel wieder an Aktualität: Gerold Günther, Kriminalhauptkommissar und Leiter der vor knapp einem Jahr eingerichteten »Task Force gefährliche Hunde« bei der hessischen Polizei in Mühlheim, befürchtet nach eigenen Worten eine Zunahme folgenschwerer Zwischenfälle mit Kampfhunden in der Region. Der Grund: Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel vom vergangenen September, wonach auch Personen von zweifelhafter Zuverlässigkeit die Haltung eines gefährlichen Hundes nicht mehr verweigert werden darf.
Entschlossen gaben sich Hessens Innenminister Volker Bouffier und Polizeipräsident Günter Hefner, Leiter des Polizeipräsidiums Südosthessen, als sie Anfang Februar vergangenen Jahres die »Task Force« der Öffentlichkeit präsentierten. In aller Munde war seinerzeit noch die Serie schockierender Vorfälle, die im Juli 2000 mit einem tödlichen Kampfhundeangriff auf Kinder in Hamburg begonnen hatte. Es folgten fast täglich neue Horrorbotschaften aus allen Teilen der Republik; gleichermaßen lauter wurden die Rufe nach schärferen Gesetzen und staatlicher Härte. Neben anderen Bundesländern reagierte auch Hessen mit einer vergleichsweise rigiden Kampfhundeverordnung – und mit der Einrichtung der Task Force, die, mit Experten besetzt, unter der Regie des Offenbacher Polizeipräsidiums hessenweit agieren sollte.
Seither sind Gerold Günther und seine vier Mitstreiter an der Arbeit, und sie können sich nach Worten des Hauptkommissars nicht über Mangel an Arbeit beklagen. Der Umstand, dass sich seit dem ersten öffentlichen Aufschrei im Juli 2000 siebenmal die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit gefährlichen Hunden geändert haben, bescherte der kleinen Truppe eine Aufgabe, die der vielfach erfahrene Ermittler nicht vorausgesehen hat. »Wir sind zur Schaltzentrale für Informationen über den jeweils aktuellen Stand der Dinge geworden«, berichtet Günther: Hundehalter, kommunale Ordnungsbehörden und Polizeikollegen wenden sich fast täglich an das Task-Force-Büro auf dem Gelände der Mühlheimer Polizei-Hundeführerschule, um juristische Auskünfte einzuholen. Zumeist gehe es um Verfehlungen verantwortungsloser Hundebesitzer, so der Spezialist. In einigen Fällen habe die Task Force aber auch Behördenvertreter in ihre Schranken weisen müssen, die unangemessene und nicht zu rechtfertigende Härte an den Tag gelegt hätten.
Hauptaufgabe der Kampfhundspezialisten ist nach Aussage Günthers jedoch die »Arbeit am Fall«. Seit Februar 2001 habe die Task Force insgesamt 297 Vorgänge bearbeitet, vom einfachen Ordnungswidrigkeitsverfahren bis zu handfesten polizeilichen Maßnahmen, wenn wieder einmal ein Mensch oder auch ein anderer Hund von einem Kampfhund angefallen und verletzt wurde. »So etwas passiert nach wie vor, auch wenn die Öffentlichkeit kaum noch Notiz davon nimmt«, sagt der Ermittler.
In 70 Fällen mussten gefährliche Hunde ihren Besitzern weggenommen und in einem der zahlreichen Zwinger der Hundeführerschule untergebracht werden. Einschläfern ließen örtliche Behörden und Staatsanwälte 14 dieser Tiere, nachdem die Sachverständigen der Task Force einen hoffnungslosen Fall festgestellt hatten. Viele der übrigen Hunde, die als »noch sozialisierbar« galten, haben zwischenzeitlich neue Besitzer gefunden – »verantwortungsbewusste Leute, die auch die entsprechende Sachkunde mitbringen«.
Schwerpunkt in Hessen ist nach Erfahrungen Günthers das Rhein-Main-Gebiet, die Großstädte an erster Stelle. Im Kreis Offenbach, namentlich im Ostkreis, gibt es nach seinen Erkenntnissen an keiner Stelle eine markante Häufung von Zwischenfällen mit Kampfhunden.
Zu Gutachtern werden die Beamten nach Worten ihres Chefs nicht eben selten – besonders häufig, wenn ein in Verdacht geratener Hundehalter gegenüber einem kommunalen Ordnungsamt behauptet, statt eines potenziell gefährlichen Kampfhundmischlings einen harmlosen Schoßhund zu besitzen. Ihre Kenntnis typischer Rasse- und Verhaltensmerkmale setzen die Experten ein, um solche Schwindler zu entlarven. Ihnen droht dann ein Strafverfahren, weil sie sich um die Prüfungen für die gesetzlich geforderte Haltererlaubnis drücken wollten.
Der Mensch ist meist das Problem
Der Mensch, nicht der Hund, ist in den Augen der fünf Fachleute in den meisten Fällen Ursache eines Kampfhundproblems: »Mir tut es weh, wenn so ein Tier getötet werden muss, weil sein Herr es als Waffe missbraucht hat oder einfach unfähig ist, mit ihm umzugehen«, gesteht Kriminalhauptkommissar Günther ein.
Mit verhaltenem Unmut kommentiert er daher den Spruch des VGH in Kassel, der derzeit den aktuellen Stand der Rechtsprechung darstellt und der unter anderem die vorher gültige Regel kippte, wonach einschlägig Vorbestrafte, bekannte Kriminelle und allgemein als »unzuverlässig« eingestufte Personen grundsätzlich keine Haltererlaubnis erhalten: »Besteht der Hund die Wesensprüfung und wird damit als nicht grundsätzlich aggressiv eingestuft, darf so ein Typ nicht nur Kampfhundhalter sein, sondern sein Tier sogar ohne Leine laufen lassen. Er selbst wird nicht mehr überprüft.« Leichter werde die Arbeit der Task Force dadurch nicht.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.
Kreis Offenbach/Hessen, 10.1.02
Nahezu unbeachtet von der Öffentlichkeit geht die »Task Force gefährliche Hunde« seit knapp einem Jahr ihrer schwierigen Aufgabe nach.
Außerhalb der Schlagzeilen und weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit gewinnt ein altes Übel wieder an Aktualität: Gerold Günther, Kriminalhauptkommissar und Leiter der vor knapp einem Jahr eingerichteten »Task Force gefährliche Hunde« bei der hessischen Polizei in Mühlheim, befürchtet nach eigenen Worten eine Zunahme folgenschwerer Zwischenfälle mit Kampfhunden in der Region. Der Grund: Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel vom vergangenen September, wonach auch Personen von zweifelhafter Zuverlässigkeit die Haltung eines gefährlichen Hundes nicht mehr verweigert werden darf.
Entschlossen gaben sich Hessens Innenminister Volker Bouffier und Polizeipräsident Günter Hefner, Leiter des Polizeipräsidiums Südosthessen, als sie Anfang Februar vergangenen Jahres die »Task Force« der Öffentlichkeit präsentierten. In aller Munde war seinerzeit noch die Serie schockierender Vorfälle, die im Juli 2000 mit einem tödlichen Kampfhundeangriff auf Kinder in Hamburg begonnen hatte. Es folgten fast täglich neue Horrorbotschaften aus allen Teilen der Republik; gleichermaßen lauter wurden die Rufe nach schärferen Gesetzen und staatlicher Härte. Neben anderen Bundesländern reagierte auch Hessen mit einer vergleichsweise rigiden Kampfhundeverordnung – und mit der Einrichtung der Task Force, die, mit Experten besetzt, unter der Regie des Offenbacher Polizeipräsidiums hessenweit agieren sollte.
Seither sind Gerold Günther und seine vier Mitstreiter an der Arbeit, und sie können sich nach Worten des Hauptkommissars nicht über Mangel an Arbeit beklagen. Der Umstand, dass sich seit dem ersten öffentlichen Aufschrei im Juli 2000 siebenmal die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit gefährlichen Hunden geändert haben, bescherte der kleinen Truppe eine Aufgabe, die der vielfach erfahrene Ermittler nicht vorausgesehen hat. »Wir sind zur Schaltzentrale für Informationen über den jeweils aktuellen Stand der Dinge geworden«, berichtet Günther: Hundehalter, kommunale Ordnungsbehörden und Polizeikollegen wenden sich fast täglich an das Task-Force-Büro auf dem Gelände der Mühlheimer Polizei-Hundeführerschule, um juristische Auskünfte einzuholen. Zumeist gehe es um Verfehlungen verantwortungsloser Hundebesitzer, so der Spezialist. In einigen Fällen habe die Task Force aber auch Behördenvertreter in ihre Schranken weisen müssen, die unangemessene und nicht zu rechtfertigende Härte an den Tag gelegt hätten.
Hauptaufgabe der Kampfhundspezialisten ist nach Aussage Günthers jedoch die »Arbeit am Fall«. Seit Februar 2001 habe die Task Force insgesamt 297 Vorgänge bearbeitet, vom einfachen Ordnungswidrigkeitsverfahren bis zu handfesten polizeilichen Maßnahmen, wenn wieder einmal ein Mensch oder auch ein anderer Hund von einem Kampfhund angefallen und verletzt wurde. »So etwas passiert nach wie vor, auch wenn die Öffentlichkeit kaum noch Notiz davon nimmt«, sagt der Ermittler.
In 70 Fällen mussten gefährliche Hunde ihren Besitzern weggenommen und in einem der zahlreichen Zwinger der Hundeführerschule untergebracht werden. Einschläfern ließen örtliche Behörden und Staatsanwälte 14 dieser Tiere, nachdem die Sachverständigen der Task Force einen hoffnungslosen Fall festgestellt hatten. Viele der übrigen Hunde, die als »noch sozialisierbar« galten, haben zwischenzeitlich neue Besitzer gefunden – »verantwortungsbewusste Leute, die auch die entsprechende Sachkunde mitbringen«.
Schwerpunkt in Hessen ist nach Erfahrungen Günthers das Rhein-Main-Gebiet, die Großstädte an erster Stelle. Im Kreis Offenbach, namentlich im Ostkreis, gibt es nach seinen Erkenntnissen an keiner Stelle eine markante Häufung von Zwischenfällen mit Kampfhunden.
Zu Gutachtern werden die Beamten nach Worten ihres Chefs nicht eben selten – besonders häufig, wenn ein in Verdacht geratener Hundehalter gegenüber einem kommunalen Ordnungsamt behauptet, statt eines potenziell gefährlichen Kampfhundmischlings einen harmlosen Schoßhund zu besitzen. Ihre Kenntnis typischer Rasse- und Verhaltensmerkmale setzen die Experten ein, um solche Schwindler zu entlarven. Ihnen droht dann ein Strafverfahren, weil sie sich um die Prüfungen für die gesetzlich geforderte Haltererlaubnis drücken wollten.
Der Mensch ist meist das Problem
Der Mensch, nicht der Hund, ist in den Augen der fünf Fachleute in den meisten Fällen Ursache eines Kampfhundproblems: »Mir tut es weh, wenn so ein Tier getötet werden muss, weil sein Herr es als Waffe missbraucht hat oder einfach unfähig ist, mit ihm umzugehen«, gesteht Kriminalhauptkommissar Günther ein.
Mit verhaltenem Unmut kommentiert er daher den Spruch des VGH in Kassel, der derzeit den aktuellen Stand der Rechtsprechung darstellt und der unter anderem die vorher gültige Regel kippte, wonach einschlägig Vorbestrafte, bekannte Kriminelle und allgemein als »unzuverlässig« eingestufte Personen grundsätzlich keine Haltererlaubnis erhalten: »Besteht der Hund die Wesensprüfung und wird damit als nicht grundsätzlich aggressiv eingestuft, darf so ein Typ nicht nur Kampfhundhalter sein, sondern sein Tier sogar ohne Leine laufen lassen. Er selbst wird nicht mehr überprüft.« Leichter werde die Arbeit der Task Force dadurch nicht.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.