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Andreas

In Seelze (bei Hannover /Niedersachsen) tut sich ein bißchen was:

und in Niedersachsen allgemein besteht Hoffnung auf Besserung des derzeitigen Zustands der willkürlichen, ungerechten, unsozialen und tierschutzwidrigen Festlegung von Strafsteuern für bestimmte Hunde:

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat am 15.4.2003 beschlossen, dass einer Frau aus Seelze im Prozeß um Hundesteuer (Strafsteuer für eine AmStaff-Mischling) Prozeßkostenhilfe zu leisten ist.

Grund: "daneben bietet die Klage auch hinreichend Aussicht auf Erfolg".

Zum einen hat die Stadt Seelze im Jahr 1998 (offensichtlich ohne jeden Sachverstand) eine willkürliche Rasseliste aufgestellt gehabt, die zwar "Rassen" wie "Römischer Kampfhund", "Chinesischer Kampfhund", "Bandog" und "Bulldog" aufzählte, jedoch wurde der American Staffordshire Terrier nicht aufgezählt. Die Aufstellung einer willkürlichen Liste ist nach der bisherigen Rechtssprechung in Deutschland in Ordnung. (Obwohl ich in diesem speziellen Fall klagen würde wegen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot: ist die englische Bulldogge oder der American Bulldog gemeint und was soll ein "Bandog" sein?)

Interessant ist aber vor allem die Begründung der niedersächsischen Oberverwaltungsrichter:

Die Richter haben zwar formell nur über Prozeßkostenhilfe entschieden.

Es ist aber von einem sehr hohen Gericht (das OVG ist das höchste Gericht des Bundeslandes - darüber stehen nur noch BVerwG und BVerfG) die bisher übliche Praxis erheblich erschüttertworden. Bislang wurde jede Infragestellung der Strafsteuer für bestimmte Hunderassen oder -typen abgebügelt mit der Feststellung, dass das BVerwG am 19.1.2000 entschieden hat. Die Entscheidung betrifft, wie nun endlich einmal klargestellt wurde, einen Streitfall aus dem Jahr 1994.

Dazu und nur dazu wurde das Urteil gesprochen, dass für einen Übergangszeitraum und solange neuere Erkenntnisse wie z.B. wissenschaftliche Arbeiten nicht vorlägen eine gewisse Ungerechtigkeit hingenommen werden könne.

Der "gewisse Zeitraum" ist nach Ansicht der Richter nun vorbei (1994-2003). Sie stellen fest, dass zwischenzeitlich die erforderlichen 'wissenschaftliche Äußerungen' (gemeint sein könnten evtl. u.a. die Doktorarbeiten der TiHo Hannover über Wesenstest und Listenhunde) und "Beißstatistiken" vorliegen.

Und der Kernsatz lautet für mich
"...erscheint die ...vorgenommene Aufstellung ihrer Kampfhunde-Rasseliste...wissenschaftlich nicht mehr ausreichend gesichert. "
 
  • 29. April 2024
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Hi Andreas ... hast du hier schon mal geguckt?
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Derzeit liegt auf dem Webserver der Stadt Seelze noch die alte
(PDF-Formular).
Immerhin kann ein "Kampfi" die Strafsteuer (612 bis 1020 Euro) um die Hälfte ermäßigt bekommen, wenn er "Schutz- Fährten- oder Rettungshund" ist.

Genau, das macht Sinn!

Die Hunde, angeblich gefährlich sein sollen, können im Beißen trainiert werden, wenn sie in der SchH-Prüfung einen ausreichend "festen Griff" und genügend "Mut" beim Anspringen des Menschen bewiesen haben, ferner auch bei Stockschlägen nicht ablassen, dann sind sie natürlich nur noch halb so gefährlich!

Prima, Seelze, eine tolle Leistung. Sehr logisch. Damit ist die Gefahr vor gefährlichen Hunden für die Bewohner in Seelze stark gemindert!
 

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