NRW: Ausschließlich TSV und Tierheimhunde der Anlage 1 (siehe Landeshundegesetz NRW). Alles andere wird nicht genehmigt, der Hund u.U. eingezogen, Du bekommst ein lebenslanges Halteverbot für Anlage 1 Hunde (wegen Unzuverlässigkeit, da Gesetzesbruch) und ggf. eine Geldstrafe.
Nachzulesen in dem bereits mehrfach verlinkten LHG NRW ("öffentliches Interesse").
NRW: Ausschließlich TSV und Tierheimhunde der Anlage 1 (siehe Landeshundegesetz NRW). Alles andere wird nicht genehmigt, der Hund u.U. eingezogen, Du bekommst ein lebenslanges Halteverbot für Anlage 1 Hunde (wegen Unzuverlässigkeit, da Gesetzesbruch) und ggf. eine Geldstrafe.
Nachzulesen in dem bereits mehrfach verlinkten LHG NRW ("öffentliches Interesse").
nicht wirklich genauer gesagt nach san diego seid doch nur neidisch das ihr in deutschland abkacken müsst ohne mich hundesteuer schön niedrig und keine palaber wegen "listenhunde"
ne eines brots ******* VORURTEILER das ihr immer menschen nach der Interligenz beurteilt ihr seid keines stücks besser... schämt euch! sich noch darüber lutsig zu machen eines tages werds bereuen
Naja, nachdem die TE sich nicht mehr meldet schreibe ich erstmal nichts mehr dazu.
Wahrscheinlich habt ihr Recht. Wer sowas postet braucht externe Hilfe.
Und bei der Trainerwahl muss man dann auch noch Glück haben.
Jepp :)
Wenn’s nicht eilt, kann ich nochmal genauer nachschauen – ich hab die ganzen Unterlagen/ Schriftverkehr aufgehoben – ist halt schon paar Jährchen her und ich nicht mehr die jüngste :mies:
Also zumindest anschaffen darfst du dir einen Welpen, auch aus einem anderen Bundesland und ob...