staff mix ?

Quelle: Hundeinfoportal

Höhe der Hundesteuer in der Kreisstadt NeunkirchenDie Steuer wird für das Haushaltsjahr erhoben. Sie beträgt
für den 1. Hund 60 Euro, im Jahr für den 2. Hund und jeden weiteren 75 Euro, im Jahr

das hört sich doch human an ! :D
teilweise gibt es ja steuern bis 900€ oder so für einen "kampfi". unverschämtheit !

und ein reinrassiger staff würde mich dann also auch nur 60€ jährlich kosten ? oder gibt es da wieder eine andere regelung ?

und wenn es ein reiner werden sollte, was gibt es VOR der anschaffung noch zu beachten ? muss ich einen antrag stellen ? eine vorherige genehmigung beantragen ?

und wenn der hund dann da ist, wie würde es weiter laufen ? wesenstest ? was noch ?
 
  • 29. April 2024
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Hi vatos locos ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nein, nicht NK, ich komme aus Saarlouis :D

aaaaaaalso, mit der Steuer ist das so:

unabhängig wie es derzeit in NK geregelt ist (du hast ja die Satzung freundlicherweise von jmd gezeigt bekommen) kann die Kommune jederzeit die Hundsteuer erhöhen und/oder modifizieren...
in MZG war es bis Ende 2012 noch so, dass es keine Steuer für einen "Kampfhund" zu zahlen gab - 2013 wurde die Steuer dann eingeführt, in welchem finanziellen Rahmen wei0 ich nicht...
was ich damit sagen will, vor erhöhter Steuer bist du niemals sicher...

in SLS gibt es auch eine erhöhte Steuer für "Kampfhunde" ... 300Eur sind das derzeit jährlich.. aber die Steuer richtet sich bei uns nach der saarländischen Landeshundeverordnung, sodass auch hier nur reinrassige Hunde umfasst sind.
Aber auch das kann sich jederzeit ändern... die Kommunen können auf jede Hunderasse ODER deren Mischlinge erhöht besteuern... d.h. heute ist es nur der reinrassige Staff, morgen ist es auch mein/dein Staff-Mix
die Kommunen sind da nicht an die Landeshundeverordnung gebunden!
 
wenn es ein reinrassiges Tier sein soll, dann muss vor Anschaffung eine Genehmigung her..
d.h. du musst vorher zur Gemeinde (OA) und Antrag stellen, erklär denen die Situation und alles weitere werden die dir sagen...



das ist die Verordnung, da steht genau drinn, wann du die Genehmigung bekommst... wie das mit dem Wesenstest ist... etc. pp.

Die solltest du dir mal zu Gemüte führen, wenn du einen reinrassigen Hund halten willst. Ist auch nicht so ewig lang ;)
 
danke für die erklärung !
wenn die steuern erhöt werden, ist das für mich natürlich kein abgabegrund ! und 300€ sind ja jetzt auch nicht sooooo viel. aber 900€ wären unverschämt ! aber müsste man dann auch bezahlen wenn der hund schon da ist. würde ihn deswegen nicht abgeben.
 
wenn es ein reinrassiges Tier sein soll, dann muss vor Anschaffung eine Genehmigung her..
d.h. du musst vorher zur Gemeinde (OA) und Antrag stellen, erklär denen die Situation und alles weitere werden die dir sagen...



das ist die Verordnung, da steht genau drinn, wann du die Genehmigung bekommst... wie das mit dem Wesenstest ist... etc. pp.

Die solltest du dir mal zu Gemüte führen, wenn du einen reinrassigen Hund halten willst. Ist auch nicht so ewig lang ;)

ob der hund reinrassig wird oder nicht, weiß ich ja noch nicht. will halt nur alles im voraus wissen.
und wenn es ein mix wird, kann er ja trozdem noch als reinrassig eingestuft werden so wie ich verstanden habe.
also muss das alles geklärt sein.

hae mir es durchgelesen und das führungszeugnis ist sauber, über 18 bin ich auch, haftpflicht würde ich sowieso abschließen.
sachkunde... wie bekomme ich die und was kostet sowas ? ist das eine einmalige sache ?
wird mir die stadt einen ort und termin dafür nennen ?
die unterbringung ist denke ich ausbruchssicher. das grundstück ist eingezäunt.

und bei §5 haltung steht, dass der hund ausserhalb einen maulkorb tragen muss. heißt das, dass mein hund (sofern es erin reiner staff wird), lebenslang an der leine bleiben muss und einen maulkorb tragen muss ?

wenn ich das richtig verstehe, müßte ich alle 3 jahre einen wesenstest mit dem hund machen. so lange gilt ja auch nur die haltergenehmigung. immer 3 jahre befristet.
könnten die mir einfach so die genehmigung entziehen, obwohl nichts vorgefallen ist ?
wenn sich zum beispiel die nachbarn beschwerden oder so.
 
danke für die erklärung !
wenn die steuern erhöt werden, ist das für mich natürlich kein abgabegrund ! und 300€ sind ja jetzt auch nicht sooooo viel. aber 900€ wären unverschämt ! aber müsste man dann auch bezahlen wenn der hund schon da ist. würde ihn deswegen nicht abgeben.

:kp:
mit der Gefahr leben wir hier alle... und nicht nur im Saarland, auch im listenfreien Niedersachsen erheben manche Kommunen erhöhte Steuern...
dabei muss es auch nicht zwingend (nur) unsere Hunde treffen... z.T. werden auch Rottweiler höher besteuert...

dass das eine Frechheit ist,
1. ein Tier zu besteuern
2. das von der Rasse abhängig zu machen,
daüber sind wir uns alle einig... ändert aber nix an der Tatsache, dass es gemacht wird... :sauer:
 
danke für die erklärung !
wenn die steuern erhöt werden, ist das für mich natürlich kein abgabegrund ! und 300€ sind ja jetzt auch nicht sooooo viel. aber 900€ wären unverschämt ! aber müsste man dann auch bezahlen wenn der hund schon da ist. würde ihn deswegen nicht abgeben.

:kp:
mit der Gefahr leben wir hier alle... und nicht nur im Saarland, auch im listenfreien Niedersachsen erheben manche Kommunen erhöhte Steuern...
dabei muss es auch nicht zwingend (nur) unsere Hunde treffen... z.T. werden auch Rottweiler höher besteuert...

dass das eine Frechheit ist,
1. ein Tier zu besteuern
2. das von der Rasse abhängig zu machen,
daüber sind wir uns alle einig... ändert aber nix an der Tatsache, dass es gemacht wird... :sauer:

ja leider. aber wie gesagt, wäre natürlich kein grund den hund wieder abzuschaffen ;)
 
Sachkundenachweis.... pfff keine ahnung, frag den Mann beim OA

ich weiß, dass ich demnächst eine machen werde und zwar im Rahmen der Begleithundeprüfung von unserem Verein aus... die regeln das dann

Meines Wissens nach bereiten die auch Hunde und Halter auf den Wesenstest vor.


Die Erlaubnis, das Tier zu halten wird dir aber nicht entzogen, nur weil der Hund keinen Wesentest hat/besteht. Die Erlaubnis hast du wenn du den SK-Nachweis hast und vollj. sowie straffrei bist.
Aber dann sind eben Auflagen für die Haltung da, also Maulkorb und Leinenzwang... diese werden in aller Regel erlassen, wenn der Hund den Wesenstest besteht. Und nach 3 Jahren leben die Auflagen wieder auf, bis wieder ein Wesentest bestanden wird.


Ich würde, wenn du absolut sicher sein willst, dem OA die Lage schildern.. dass du Interesse hast und was ggf. auf dich zukommt. Die können dir das dann erklären.
Und des Weiteren würde ich mal unverbindlichen Kontakt zu einem Hundeverein aufbauen und da mal nachhorchen, inwieweit du darüber SK-Nachweis machen kannst und ob die Vorbereitung zum Wesentest auch dort gemacht werden kann.

Ich selbst bin auch im Hundeverein... in Saarwellingen - wenn du mal Interesse hast und der Weg dir nicht zu weit ist, kannst du ja mal vorbei gucken :)
 
vor der anschaffung werde ich auf jedenfall nochmal beim ordnungsamt nachfragen.
aber in das grobe und undurchsichtige wird mir ja auch hier etwas licht ins dunkle gebracht.

also müßte mein hund nicht lebenslang an der leine mit maulkorb laufen. nur wenn er den wesenstest nicht bestehen würde (wovon ich mal nicht ausgehe).
also wäre er bei einem bestandenem wesenstes leinen und maulkorb befreit ?
diese befreiung erlischt automatisch nach 3 jahren. für die weitere befreiung muss ich erneut einen bestandenen wesenstest vorweisen.
 
so ungefähr ist das mit der maulkorbbefreiung ;)

und ich muss jetz auch los, ab auf den Hundeplatz,.. es soll ja eine BH bestanden werden :hallo:
 
Bitte auch daran denken,das die Franzosen das mit den Pits und Staffs weit ernster sehen.
Einfuhr,auch zur Durchfahrt ist verboten für alle Hunden,die phänotypisch dem Pit ähnlich sehen und keine franz. Papiere als Am Staff vorweisen können. Wo doch Frankreich direkt daneben liegt.
 
Bitte auch daran denken,das die Franzosen das mit den Pits und Staffs weit ernster sehen.
Einfuhr,auch zur Durchfahrt ist verboten für alle Hunden,die phänotypisch dem Pit ähnlich sehen und keine franz. Papiere als Am Staff vorweisen können. Wo doch Frankreich direkt daneben liegt.

:uhh:
also könnte ich mit einem tierheim satff mix nicht nach frankreich ??? was ist wenn ich eine bescheinigung von meinem ordnungsamt hätte ?

und was wenn ich einen staff mit vdh papieren hätte ?
 
Ja, bloss nicht mit einem Staff-Mix nach Frankreich!!!!
Da hat meine Vorschreiberin Recht... das kann ganz schnell nach hinten los gehen... wenn sie ihn mal einziehen, dann bekommst du den nicht mehr... und die entscheiden nach Phänotyp, da ist nix mit "aber das ist doch ein Boxer-Labrador-Mischling"

Du kannst nur mit einem reinrassigen Staff nach Frankreich... also Stammbaum, FCI-Papier, Versicherungsnachweis etc... und einer ZUSÄTZLICHEN Genehmigung vom frz. Konsulat... und auch dann immer Maulkorb und Leine dabeihaben...

Nach Luxembourg gehts ganz gut, da genügt es, dass du die Haltungserlaubnis hast...
Ebenso ist Belgien machbar.
Schweiz und Österreich geht grds auch... aber da muss man vorher mal nachfragen, wie das ist, da in manchen schweizer Kantonen die Einfuhr nicht erlaubt ist... kann man ja mal anrufen vorher - die verstehen einen ja.
Holland geht mittlerweile wieder.
Italien auch.
Dänemark selbstverständlich nicht, das Drama dürfte dir ja bekannt sein...

Und wo die Einfuhr möglich ist, am besten immer Leine und Maulkorb mit bei haben,
 
kompliziert, kompliziert...
mal sehen was ich hier noch so erfahre und lerne :)
 
Nein, nicht NK, ich komme aus Saarlouis :D

aaaaaaalso, mit der Steuer ist das so:

unabhängig wie es derzeit in NK geregelt ist (du hast ja die Satzung freundlicherweise von jmd gezeigt bekommen) kann die Kommune jederzeit die Hundsteuer erhöhen und/oder modifizieren...
in MZG war es bis Ende 2012 noch so, dass es keine Steuer für einen "Kampfhund" zu zahlen gab - 2013 wurde die Steuer dann eingeführt, in welchem finanziellen Rahmen wei0 ich nicht...
was ich damit sagen will, vor erhöhter Steuer bist du niemals sicher...

in SLS gibt es auch eine erhöhte Steuer für "Kampfhunde" ... 300Eur sind das derzeit jährlich.. aber die Steuer richtet sich bei uns nach der saarländischen Landeshundeverordnung, sodass auch hier nur reinrassige Hunde umfasst sind.
Aber auch das kann sich jederzeit ändern... die Kommunen können auf jede Hunderasse ODER deren Mischlinge erhöht besteuern... d.h. heute ist es nur der reinrassige Staff, morgen ist es auch mein/dein Staff-Mix
die Kommunen sind da nicht an die Landeshundeverordnung gebunden!
Ich wurde in Wallerfangen gar nicht gefragt, welcher Mix es ist. Und wer nicht fragt, bekommt auch keine Antwort :D
 
Nein, nicht NK, ich komme aus Saarlouis :D

aaaaaaalso, mit der Steuer ist das so:

unabhängig wie es derzeit in NK geregelt ist (du hast ja die Satzung freundlicherweise von jmd gezeigt bekommen) kann die Kommune jederzeit die Hundsteuer erhöhen und/oder modifizieren...
in MZG war es bis Ende 2012 noch so, dass es keine Steuer für einen "Kampfhund" zu zahlen gab - 2013 wurde die Steuer dann eingeführt, in welchem finanziellen Rahmen wei0 ich nicht...
was ich damit sagen will, vor erhöhter Steuer bist du niemals sicher...

in SLS gibt es auch eine erhöhte Steuer für "Kampfhunde" ... 300Eur sind das derzeit jährlich.. aber die Steuer richtet sich bei uns nach der saarländischen Landeshundeverordnung, sodass auch hier nur reinrassige Hunde umfasst sind.
Aber auch das kann sich jederzeit ändern... die Kommunen können auf jede Hunderasse ODER deren Mischlinge erhöht besteuern... d.h. heute ist es nur der reinrassige Staff, morgen ist es auch mein/dein Staff-Mix
die Kommunen sind da nicht an die Landeshundeverordnung gebunden!
Ich wurde in Wallerfangen gar nicht gefragt, welcher Mix es ist. Und wer nicht fragt, bekommt auch keine Antwort :D

Ich wusste ja, dass der StaffMix nicht anders besteuert wird als ein normaler Hund, deswegen hab ich auch keine Probleme damit, ihn dementsprechend anzumelden... wobei ich dort auch meine Vermittlungsunterlagen vorgelegt hab, da stands eh drauf...;)
 
Nöö,nur franz. Papiere.....laut Verordnung.

:verwirrt:
Das ist mir neu, normalerweise reichen doch auch die Papiere vom deutschen Züchter (also FCI-Nachweis.....) - das war jedenfalls mein Stand bis gerade eben.

Seit wann ist das mit den "nur franz. Papiere"???
Wo steht das?



Richtig ist aber, das man mit einem Mischling unbekannter Herkunft (also aus dem Tierheim) definitiv nicht nach Frankreich darf!!!
Infos:



.....und hier mal das Importverbot für Deutschland zur Info, weil ich es ja oben bereits mal erwähnt hatte.
Ein Auslandshund ist tabu:



Zu den bekloppten Dänen bitte auch niemals fahren, google einfach mal.
Die killen alles was nach Staff aussieht - das gilt auch für Touris:
Beispiele:


http://forum.ksgemeinde.de/allgemei...daenemark-macht-weiter-husky-konfisziert.html
 
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