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Sera und Rest
... wurde gelöscht.
Stadt verlangt weiterhin Führungszeugnis
Schwerte/NRW, 10.1.02
Die Stadt Schwerte verzichtet zukünftig auf die Vorlage eines Führungszeugnisses bei der Anmeldung von Hunden, die die 40 cm/20 kg-Grenze der Landeshundeverordnung überschreiten. Halter von Listenhunden müssen jedoch weiterhin mit einem Führungszeugnis ihre Zuverlässigkeit nachweisen, allerdings reicht dazu ein einfaches aus.
Das ist die Konsequenz aus einem Erlass des NRW-Umweltministeriums vom 6. Dezember 2001. Danach ist es aus Datenschutzgründen nicht möglich, ein behördliches Führungszeugnis zu verlangen, wenn keine begründeten Zweifel bestehen. Diese Regelung galt bisher für Hundehalter, deren Hunde entweder auf einer der Listen der Landeshundeverordnung stehen oder die größer bzw. schwerer als 40 cm/20 kg sind. Für letztere entfällt diese Regelung jetzt ganz.
Halter von Listenhunden benötigen ebenfalls kein behördliches, sprich polizeiliches, Führungszeugnis mehr, müssen jedoch ein einfaches Führungszeugnis vorlegen. Beide Führungszeugnisse müssen beim Bürgerservice beantragt werden und werden vom Bundeszentralregister erstellt. Während das behördliche Führungszeugnis jedoch direkt an das Ordnungsamt geschickt wird, erhält der Bürger ein einfaches Führungszeugnis nach Hause gesandt und kann es auch selbst einsehen. Darüber hinaus werden im behördlichen Führungszeugnis sämtliche Straftaten aufgelistet, in einem einfachen gibt es dafür ein Limit. Für das Ordnungsamt relevante Straftaten wie zum Beispiel Angriffe auf Leib und Leben und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die gegen das Halten eines Hundes sprechen, werden jedoch auch im einfachen Führungszeugnis aufgeführt.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.
Schwerte/NRW, 10.1.02
Die Stadt Schwerte verzichtet zukünftig auf die Vorlage eines Führungszeugnisses bei der Anmeldung von Hunden, die die 40 cm/20 kg-Grenze der Landeshundeverordnung überschreiten. Halter von Listenhunden müssen jedoch weiterhin mit einem Führungszeugnis ihre Zuverlässigkeit nachweisen, allerdings reicht dazu ein einfaches aus.
Das ist die Konsequenz aus einem Erlass des NRW-Umweltministeriums vom 6. Dezember 2001. Danach ist es aus Datenschutzgründen nicht möglich, ein behördliches Führungszeugnis zu verlangen, wenn keine begründeten Zweifel bestehen. Diese Regelung galt bisher für Hundehalter, deren Hunde entweder auf einer der Listen der Landeshundeverordnung stehen oder die größer bzw. schwerer als 40 cm/20 kg sind. Für letztere entfällt diese Regelung jetzt ganz.
Halter von Listenhunden benötigen ebenfalls kein behördliches, sprich polizeiliches, Führungszeugnis mehr, müssen jedoch ein einfaches Führungszeugnis vorlegen. Beide Führungszeugnisse müssen beim Bürgerservice beantragt werden und werden vom Bundeszentralregister erstellt. Während das behördliche Führungszeugnis jedoch direkt an das Ordnungsamt geschickt wird, erhält der Bürger ein einfaches Führungszeugnis nach Hause gesandt und kann es auch selbst einsehen. Darüber hinaus werden im behördlichen Führungszeugnis sämtliche Straftaten aufgelistet, in einem einfachen gibt es dafür ein Limit. Für das Ordnungsamt relevante Straftaten wie zum Beispiel Angriffe auf Leib und Leben und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die gegen das Halten eines Hundes sprechen, werden jedoch auch im einfachen Führungszeugnis aufgeführt.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.