Hallo Sweetheart,
ich habe das Glück, in einem Hundeverordnungs-freien Bundesland und in einer soKa-Strafsteuer-freien Gemeinde zu wohnen.
Ich überlege, welche Taktik ich anwenden würde und versuche mich gerade in deine Lage zu versetzen.
Kennst du schon dieses Dokument?
Es ist ein Schreiben des Städte- und Gemeindebundes NRW, also man könnte das einen "Bürgermeister-Interessen-Verein" nennen. Dieser Bund kommt zu der nicht überraschenden Feststellung, dass das BVerwG-Urteil vom 3.7.2002 Auswirkungen auf anderen Bundesländer hat.
So wird ganz realistisch bewertet, dass alle Landes-Hundeverordnungen, die wie die niedersächsische GefTVO auf Rasselisten aufbauen, als nichtig zu beurteilen sind, wenn jemand bis vor das BVerwG klagt.
Diese Voraussetzung trifft für die derzeitige NRW-Verordnung zu.
Es fehlt halt ein Urteil des BVerwG zu NRW, aber das ist nur eine Frage der Zeit. Es ist kein Grund ersichtlich, warum das Gericht zu NRW anders urteilen sollte als zu Niedersachsen.
Ich würde den Hund anschaffen, gegen die Ablehnung der Haltungsgenehmigung klagen und ggf. eine Einstweilige Anordnung vor Gericht einklagen, dass eine vorläufige Haltungsgenehmigung erteilt werden muß.
Es wäre sinnvoll, möglichst bald was zu machen, denn es ist zu befürchten, dass das Landeshundegesetz kommt. Darin wird voraussichtlich eine Übergangsregelung enthalten sein, die bisher gehaltenen Hunden eine Weiterhaltung erlaubt. Daher wäre es sinnvoll, jetzt Tatsachen zu schaffen und nicht auf das neue Gesetz zu warten.
Gibt es eine Umzugsregelung wie in Bayern?
Du könntest ja dich selber und den Hund z.B. bei einem Bekannten in Niedersachsen anmelden und dann mit dem bereits vorhandenen Hund nach NRW umziehen. Das ist natürlich nur legal, wenn du tatsächlich vorhast, deinen Lebensmittelpunkt nach Niedersachsen zu verlegen. Aber selbst so eine Entscheidung kannst du dir ja nach ein paar Monaten anders überlegen. Es gibt hier z.B. kein Kölsch in der Kneipe. Solltest du dir die Entscheidung in Nds. leben zu wollen, doch noch anders überlegen, wäre zumindest die Voraussetzung der bisherigen legalen Haltung des Hundes durch dich erfüllt. Du verstehst?
Nachtrag:
Das "besondere überwiegende Interesse" kann verschieden begründet werden. Das Beispiel mit dem Wachhund ist ja nur
einBeispiel und dazu noch ein schlechtes.
Der Tierschutz ist neuerdings Verfassungsziel. Wenn du nun eine Bescheinigung des Tierarztes aus dem Tierheim beibringst, die erläutert, dass der Hund besonders menschenbezogen ist und ohne täglich mehrstündige menschliche Zuwendung im Tierheim stark leidet, so könnte dies ein besonderes überwiegendes Interesse bedeuten.
"Überwiegend" zumindest über eine Listendiskriminierung, für die es nach dem neuesten BVerwG-Urteil keine rechtliche Grundlage gibt.
An der Waage, die über das Schicksal von Listenhunden entscheidet, ist auf unserer Seite der Tierschutz als Verfassungsinhalt schwerwiegend hinzugekommen. Auf der Seite der Hundeverfolger ist das Argument der angeblichen "genetisch (rassespezifisch) bedingten Aggressivität" durch das BVerwG-Urteil sehr klein geworden. Es ist zwar noch da, aber es ist wie ein angepiekster Luftballon. Es wird immer kleiner und alle wissen, dass es bald ganz verpufft sein wird.
Nochmal der Hinweis auf die laufenden Dissertationen (Doktorarbeiten) zum Thema "wissenschaftliche Würdigung von Rasselisten zur Beurteilung der Aggressivität von Hunden":
Es werden eine oder zwei Arbeiten demnächst (einige Wochen-wenige Monate) fertig werden. Es wird was drinstehen, was uns hilft. Das sind dann neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die von Gerichten berücksichtigt werden müssen.
<small>[ 03. August 2002, 00:51: Beitrag editiert von: Andreas ]</small>