schwierige Rechtssituation für einen Amstaff?

Paulemaus

15 Jahre Mitglied
Hallo alle,

Im Juni ziehen wir von der Schweiz nach Luxemburg und werden die Möglichkeit haben, einen 3. Hund aufzunehmen.

Nun hat sich mein LG in einen liebenswerten Bollerkopf aus dem TS verliebt (und ich auch), der gut in unsere Familie passen würde. Er sitzt auf einer Pflegestelle bei Freiburg.

Luxemburg dürfte nicht das Problem sein, aber ich habe meinen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz.

Mein LG wäre Halter, mit Wohnsitz in Luxemburg - so ist es angedacht.

Wenn wir nun nach Rheinland-Pfalz fahren, um meine Familie zu besuchen, was müssten wir beachten?

Wäre es grundsätzlich möglich, wenn wir irgendwann nach Rheinland-Pfalz ziehen wollen, den Hund mitzubringen?

Eine andere Möglichkeit wäre, dass ich den Hund zusätzlich in Rheinland-Pfalz an meinem Wohnsitz anmelde.

Wir möchten den Hund und uns rechtlich so absichern, dass wir alles beachten und dem Hund wirklich nichts passieren kann. Seht Ihr da Möglichkeiten?
 
  • 13. Mai 2024
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Hi Paulemaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Hund ist ja aus Deutschland, Freiburg, sagst du.....von daher wäre ein Re-Import problemlos möglich, der Hund hat ja deutsche Papiere, oder?

Wenn der Hund in eurem alten Wohnort ordnungsgemäß gemeldet wurde, dann ist ein Umzug kein Problem.
Kann man auch hier nachlesen:

Punkt 3.1.3
Natürlich müsst ihr dann das ganze Prozedere durchlaufen, wenn vorher keine Auflagen für den Hund bestanden haben und anerkennt werden können wie: Führungszeugnis, Sachkundenachweis etc.

Auflagen in RLP bei Besuch:
Laut der ADD muß das jedes Ordnungsamt selbst entscheiden, aber ganz ehrlich: Ich würde einfach eine Email an die ADD / Hr. Kuhn senden und nachfragen.
Kein OA wird eine schriftliche Aussage von ihm anzweifeln.
Email-Adresse kann ich euch geben bei Bedarf, einfach melden.
 
Midivi, vielen Dank, das ist hilfreich.
Ich gehe davon aus, dass der Hund deutsche Papiere hat. Er sitzt auf einer Pflegestelle und laut dieser darf er nach 8 Monaten auch ins Ausland vermittelt werden.

Pommel, da arbeiten wir uns grade ein.
Ich habe ein bisschen auf der Seite des Lux-Tierheims gelesen.

Nachdem wir bei einer Hausbesichtigung einen Nachbarn gesehen haben, der mit 2 Staffs ohne Mauli unterwegs waren, schwante uns schon, dass es in Lux etwas lockerer als in D.

Die Frage ist halt, ob ein Hund an 2 Stellen gemeldet sein kann. Oder ob wir uns für eine Stelle entscheiden müssen, da wäre dann Luxemburg die Wahl...

Das sind jetzt alles Sondierungen, ob unser Plan überhaupt möglich ist.
 
@ Pommel:

Verstehe ich das Gesetz in Luxemburg richtig:

Die Halter müssen einen theoretischen Kurs machen, 2 x 6 Stunden in Luxemburg Stadt.
Danach müssen sie mit dem Hund als Praxis 24 Stunden in einer anerkannten Hundeschule absolvieren.
Bestehen Hund und Besitzer beides, darf der Hund ohne Leine und Maulkorb laufen?
Und darf der Besitzer seinen Hund mit der theoretischen Prüfung schon halten, muss dann aber zur Hundeschule?

Sich durch die Verordnungen zu arbeiten, ist ja richtig heftig...

@ Midivi
Zudem, wenn ich es richtig sehe, bräuchten wir dann noch in Luxemburg eine gute Hundepension, die auch Staffs nimmt. Wir machen 1-2mal im Jahr Urlaub ohne Hunde, die sind dann bei meinen Eltern in Rheinland-Pfalz in verwöhnender Obhut.
Meine Eltern dürften den Staff aber ohne Sachkunde gar nicht betreuen, oder?

Jetzt muss ich nur noch schauen, ob wir mit dem Hund in Österreich (Salzburger Land) Urlaub machen dürfen. Da verbringen wir nämlich gerne unseren Hundeurlaub. Müsste der Hund dort einen Maulkorb tragen?

Ich werde ihn wohl auf jeden Fall gleichzeitig unter meiner Adresse in Rheinland-Pfalz melden müssen, denn sollten sich mein LG und ich mal trennen, was hoffentlich nie passiert, müsste der Hund mit mir nach Deutschland ziehen. Für den Fall habe ich auf jeden Fall eine Wohnmöglichkeit, in dem Staffs kein Problem sind.
Unglaublich, welche Eventualitäten man "mit so einem Hund" beachten muss seufz

Ist in Rheinland-Pfalz die Aufnahme eines Staffs aus dem TS möglich, auch wenn der Hund aus einem anderen Bundesland kommt?

Kostenmässig ist das Anmelden in 2 Ländern eine richtige Herausforderung. Ich hoffe, dass ich zumindest nur eine Versicherung brauche, die in Lux und D anerkannt wird.

Zudem merke ich, dass ich keine wirkliche Ahnung von Sokas habe- bisher konnte ich lediglich die Bananennasen eindeutig identifizieren und das ist ja nun wirklich keine Herausforderung.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Kleine Amstaff ist, habe ich zumindest so verstanden. Und ich finde, auf den Bildern sieht er auch so aus. Weil je nachdem ja dann doch andere Vorschriften greifen könnten...
 
@ Midivi
Zudem, wenn ich es richtig sehe, bräuchten wir dann noch in Luxemburg eine gute Hundepension, die auch Staffs nimmt. Wir machen 1-2mal im Jahr Urlaub ohne Hunde, die sind dann bei meinen Eltern in Rheinland-Pfalz in verwöhnender Obhut.
Meine Eltern dürften den Staff aber ohne Sachkunde gar nicht betreuen, oder?
Eine Urlaubsbetreuung über kurze Zeit ist normalerweise kein Problem.
Ich werde ihn wohl auf jeden Fall gleichzeitig unter meiner Adresse in Rheinland-Pfalz melden müssen, denn sollten sich mein LG und ich mal trennen, was hoffentlich nie passiert, müsste der Hund mit mir nach Deutschland ziehen. Für den Fall habe ich auf jeden Fall eine Wohnmöglichkeit, in dem Staffs kein Problem sind.
Unglaublich, welche Eventualitäten man "mit so einem Hund" beachten muss seufz
Würde ich nicht machen.
Erst wenn ein Umzug akut werden würde, würde ich die Sache in Angriff nehmen.
Ihr lebt in Luxemburg und damit ist es gut.
Mach doch keine Wellen, wenn es nix zu wellen gibt ;)
Ist in Rheinland-Pfalz die Aufnahme eines Staffs aus dem TS möglich, auch wenn der Hund aus einem anderen Bundesland kommt?
Ja, hauptsache aus dem Tierschutz.
 
@Midivi

erst mal vielen Dank. :hallo:

Die 8 Monats-Frist hab ich irgendwie im Kopf, kann mich aber auch täuschen. Wir haben besagten Hund nämlich erstmals gesehen, als wir Paule in Colmar abholten. LG hätte ihn am liebsten sofort mitgenommen :)

Verstehe ich das richtig?
Wenn ich in Luxemburg gemeldet bin und nach Rheinland-Pfalz umziehen möchte, wäre es kein Problem, Hund mitzunehmen? Ich hatte die Gesetzgebung nämlich so verstanden, dass Hunde aus dem Ausland nicht eingeführt werden dürfen.
Wäre es in diesem Fall etwas anderes, weil der Hund dann ursprünglich aus Deutschland stammt?

Sind 14 Tage Urlaubsbetreuung noch "kurze Zeit" ?

Es wäre wirklich genial, wenn wir nur die Luxemburger Regelungen beachten müssten, das würde es um einiges einfacher machen.
Andererseits wollen wir peinlichst genau alles beachten, nachdem ich hier schon öfter gelesen habe, wie Leute bzw. der Hund in Schwierigkeiten gekommen sind, weil eben nicht alles stimmte.

Das wäre natürlich klasse, weil es jede Menge Kosten ersparen würde. ;)

Mit der Pflegestelle haben wir noch nicht gesprochen über unsere Pläne, da wir uns vorab informieren wollen, bevor wir da Hoffnung machen. Allerdings wurde uns schon signalisiert, dass man uns den Hund gerne vermitteln würde, wenn wir die Voraussetzungen schaffen würden.

Österreich habe ich auch schon recherchiert, im Salzburger Land dürfte es keine Probleme geben freu
 
Sind 14 Tage Urlaubsbetreuung noch "kurze Zeit" ?


wenn Du in PLP wohnst (wohnen würdest) kannst Du den Hund für eine längere Zeitspanne als 4 Wochen zur Betreuung aus Deinem Haushalt heraus in einen anderen Haushalt geben, egal ob dieser in RLP oder einem anderen BL ist. Die HV schreibt für diesen Fall vor, daß den OA Name und Adresse des vorübergehenden Halters genannt werden müssen. So etwas kann bei Krankheit nötig sein. Der vorübergehende Halter, sofern er in RLP wohnt, muß zuverlässig sein im Sinne der HV. Bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person, kann das Amt die vorübergehende Haltung untersagen HV §4.4.
Bis 4 Wochen kräht nach HV kein Hahn danach, ob der Hund nun von wer weiß woher ist. Die HV hat aber nichts dazu zu sagen, wie es ist, wenn man einen Hund aufnimmt. Nach Treu und Glauben als gesetzlich gültigem Grundsatz, darf man diese Regel auch für aufgenommene Hunde ableiten.
An anderer Stelle sagt die HV, daß jeder, der den Hund führt, eine Sachkunde nachweisen müsse.
 
Die Adresse bei einer 1-2 wöchigen Urlaubsbetreuung muß nicht weitergegeben werden, nur bei längerer Abwesenheit....
Dann geht es so weiter wie persilia geschrieben hat
 
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