Und ruft mir auch noch während sie ihr Rad wieder auf den Grünstreifen befördert zu, dass dies aber sehr gefährlich wäre....?????
Dann also ganz klares Nein!
BGB § 833:
"(...) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn (...) der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."
Wenn also ein Hund angeleint ist und niemanden belästigt haftet man nicht.
Leider kannst du nicht einfach den unliebsamen Teil des Gesetzes weglassen
Das was nach dem "wenn" kommt, ist hierbei entscheidend:
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Das trifft auf unsere Hobbyhundehaltung nicht zu, somit findet dieser Absatz keine Anwendung! Insofern ist dies keineswegs "ein klares Nein".
Und als echter Canophobiker bei Sonnenschein ausgerechnet in den Rheinanlagen rumbummeln, ist dann vielleicht auch nicht die beste Idee...
Das ist nicht der Punkt.
Generell bist Du haftbar, auch wenn sich jemand erschreckt. Aber nicht beim puren Anblick.
Hier gilt 254, Satz 2 BGB!
Wobei in Crabats Fall der Hund ja kurz angeleint war, also keinerlei Nachlässigkeit ihrerseits ersichtlich.
Ich habe nicht den unliebsamen Teil weggelassen, sondern das "und" als "oder" gelesen. Es lautete für mich also wenn das Tier der Erwerbstätigkeit dient, oder Sorgfalt bla bla beachtet wurde...
IgorAndersen schrieb:Aber mal ehrlich, ich finde es wirklich zum Kotzen, dass ich nun auch noch haftbar sein soll, nur weil jemand meinen Hund gesehen hat. Man kann sich mit seinem Hund doch gar nicht mehr vor die Tür trauen, da ist ja jeder Depp im Recht, nur mal selbst hat immer die A-Karte.
Diese sehe ich in Crabats Fall auch nicht gegeben! Allerdings nicht wegen einem Mitverschulden (§ 254), sondern weil schon der § 833 BGB nicht erfüllt ist.
So auch: OLG Koblenz, Urteil vom 07.07.1997, Az.: 12 U 1312/96
Die Begründung hierzu war, dass der Fahrradfahrer sich gravierend falsch verhalten habe (schuldhafte Überreaktion) und deswegen die Mitursächlichkeit des Hundes für den Unfall vollständig zurücktritt.
Anders sähe das aus, wenn der Hund bellt (auch an der Leine oder hinter einem Zaun), sich unangeleint auf den Radfahrer zubewegt oder auch nur unangeleint aus einer Einfahrt läuft ...
Das Blöde ist aber, dass es für eine Haftung aus § 833 nicht auf eine Nachlässigkeit ankommt. Man haftet ohne Verschulden.
(Wobei Crabats "Fall" wohl wie oben dargelegt zu bewerten wäre)
dass ich nun auch noch haftbar sein soll, nur weil jemand meinen Hund gesehen hat.
Diese sehe ich in Crabats Fall auch nicht gegeben! Allerdings nicht wegen einem Mitverschulden (§ 254), sondern weil schon der § 833 BGB nicht erfüllt ist.
So auch: OLG Koblenz, Urteil vom 07.07.1997, Az.: 12 U 1312/96
Die Begründung hierzu war, dass der Fahrradfahrer sich gravierend falsch verhalten habe (schuldhafte Überreaktion) und deswegen die Mitursächlichkeit des Hundes für den Unfall vollständig zurücktritt.
Anders sähe das aus, wenn der Hund bellt (auch an der Leine oder hinter einem Zaun), sich unangeleint auf den Radfahrer zubewegt oder auch nur unangeleint aus einer Einfahrt läuft ...
Das ist 254, Satz 2!
Aber WENN was passiert WÄRE...wärs mir erstmal wurst was im Gesetz steht, ich würde mich auf jeden Fall wehren. Kann ja nicht sein.
Mir wurde gestern gesagt "Bei Ihnen habe ich ein richtig gutes Gefühl bei der Haltung SOLCHER Hunde", "SOLCHER" extra betont.
Hmm....Kompliment und Beleidigung in einem.
Ist glaube ich vielen gar nicht so bewusst.
Nun befand der HH dies (im Gegensatz zu seiner Frau) zwar als Schwachsinn, bemerkte aber in einem Halbsatz nebenbei, dass er das dann schon glauben würde, wenn man Kampfhunden nur rohes Blut geben würde.
Ich hab dann nur gesagt, dass Cain von nur Blut vermutlich allerhöchstens Kotzen müsste, weils ihm schlecht werden würde...
Ich durfte mir in meinem Einsteigerkurs auf dem Hundeplatz von einem Teilnehmer, der schon seit 30 Jahren Hunde hat, erklären lassen, dass er zwar gerne barfen würde, aber seine Frau möchte das nicht.
Der TA hätte gemeint, dass die Hunde davon aggressiver würden, und da er ja nen grauen Schäferhund hat und die ohnehin schon aggressiver seien, solle er das besser lassen.
Nun befand der HH dies (im Gegensatz zu seiner Frau) zwar als Schwachsinn, bemerkte aber in einem Halbsatz nebenbei, dass er das dann schon glauben würde, wenn man Kampfhunden nur rohes Blut geben würde.