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Sachkundenachweis in Ostvorpommern


Am Sonnabend legten 27 Besitzer von so genannten gefährlichen Hunden im Anklamer Landratsamt die Sachkundeprüfung ab, die künftig Voraussetzung für das Halten der Vierbeiner ist.
Offiziell gibt es in Ostvorpommern 185 Besitzer von so genannten gefährlichen Hunden.
Die meisten Halter haben die für den Besitz dieser Vierbeiner, zu denen im hiesigen Kreis elf Rassen gezählt werden, künftig notwendige Sachkundeprüfung bereits absolviert.

Weitere 27 Hundehalter aus den Altkreisen Wolgast und Greifswald-Land traten am Sonnabend im Anklamer Landratsamt zur Prüfung an. Sie alle bestanden den Test, wobei zwei Prüflinge, die weniger als die 45 von 71 möglichen Punkten erzielten, mündlich nachgeprüft werden mussten.

Den theoretischen Teil der Sachkundeprüfung, der aus 40 Fragen besteht, hat die Mehrzahl der betreffenden Hundehalter somit hinter sich gebracht.
Was folgt, ist die praktische Prüfung. Sie muss spätestens ein halbes Jahr danach abgelegt werden und besteht aus zwei Teilen.

Zum einen, so erläuterte der für die Organisation verantwortliche Sachgebietsleiter Bernd Wieczorkowski, geht es um die Unterordnung des Hundes auf dem Platz. Die Halter haben hierbei den Nachweis zu erbringen, dass sie den Hund auch bei Ablenkungen und zum Teil ohne Leine unter Kontrolle haben. Zum anderen wird von Fachleuten kontrolliert, wie sich der Hund in der Öffentlichkeit bewegt.
Ermittelt wird z. B., wie er auf Autos und Fahrradfahrer reagiert, ob er etwa Aggressionen zeigt oder nicht.
Petra Stötzner, Inhaberin einer Hundeschule in Neubrandenburg, ist zur Abnahme des praktischen Prüfungsteiles in Ostvorpommern zugelassen.
Sie machte die Halter im Anschluss an die theoretische Sachkundeprüfung mit einigen Inhalten des praktischen Tests vertraut, der auf einem Hundeplatz durchgeführt werden soll.

Bernd Wieczorkowski teilte mit, dass am 3. März die nächste und im April die letzte theoretische Prüfung in Anklam stattfinden wird.
Wer von den betreffenden Hundehaltern, die allesamt von den örtlichen Ordnungsämtern entsprechend informiert worden seien, diese Termine nicht nutzt, müsse mit Konsequenzen rechnen, für deren Durchsetzung die Ordnungsämter zuständig seien.

gefunden bei dogsaver,
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