Sachkunde Prüfung

Pintbreaker

Hello

Ich bekomme in zwei Monaten (nach der Entwöhnung) meinen ersten Hund der in Hessen wohl auf der Liste steht. Es handelt sich hierbei um eine American Bulldog - Husky Kreuzung. Ich besitze Bereits eine Sachkunde Prüfung, allerdings habe ich jetzt gehört das für jeden "gefährlichen" Hund eine neue Sachkunde Prüfung abgelegt werden muss. In Hessen kann diese mit der Wesensprüfung zusammen abgelegt werden, wenn der Hund den 15ten Lebensmonat erreicht hat. Meine frage: Sollte man besser warten und die PRüfung zusammen mit der Wesensprüfung ablegen, oder macht es keinen Unterschied wenn ich die Sachkundeprüfung davor ablege?! Hat da jemand Erfahrung mit gemacht?

Danke im Vorraus für die Hilfe
 
  • 30. April 2024
  • #Anzeige
Hi Pintbreaker ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi,

ich glaube das in Hessen der theoretische Teil nur einmal gemacht werden muss, aber der praktische mit jedem neuen hund abgelegt wird.


Hier im forum gibt es aber Leute die sich mit den hessischen Verordnungen besser auskennen.

Wünsch dir viel Erfolg und Spaß mit dem kleinen :)

Lg
 
Ja das ist das was mich so ein bisschen Irritiert, mal schauen ob sich jemand findet der mich da aufklären kann :)
 
Hab jetzt mal was gefunden, vielleicht hilft das etwas mehr.:)

"Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes ist nach § 3 Abs. 1 HundeVO u.a. dass die Halterin/der Halter die Sachkunde sowie eine positive Wesensprüfung für den jeweiligen Hund nachweist.

Das Dezernat I 18 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung - wurde nach § 100 Abs. 4 HSOG, §§ 6, 7 HundeVO von der Landesregierung bestimmt, im Benehmen mit dem Verband für das Deutschen Hundewesen e.v. und der Landestierärztekammer Hessen Standards für die Durchführung der Sachkunde- und Wesensprüfungen sowie für die Qualifikation der sachverständigen Personen oder Stellen festzulegen und die sachverständigen Personen oder Stellen zu benennen. Diese Standards – Stand 01. Dezember 2010 - sind im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Die Liste der sachverständigen Personen oder Stellen wird im Dezernat I 18 geführt. Das Aufnahmeverfahren ist unter Abschnitt C geregelt. Dort ist auch die Qualifikation festgelegt."

Sonst könnte ich nur mal vorschlagen meine hundetrainierin zu fragen, sie ist in bensheim und kennt einen Gutachter!?

Lg
 
Soooo...
Ich habe endlich jemandem beim Ordnungsamt erreicht, nach 5 Tagen -.-!

Es wird empfohlen die Sachkunde Prüfung zusammen mit der Wesensprüfung abzulegen. Allerdings...bei Listen Mix Hunden sollte man, laut Mitarbeiter des Ordnungsamtes, warten wie sich das Tier entwickelt. Entwickelt sich das äußere in Richtung einer Listen Rasse soll man noch einmal Vorstellig werden um ein Gutachten erstellen zu lassen. Entwickelt sich das Tier vom Äußeren nicht wie die Listenhund Rasse ist kein Gutachten Nötig weil dann kein Hahn mehr danach kräht (Aussage des zuständigen Mitarbeiters). Wenn kein Gutachten erforderlich ist, fällt natürlich auch die Wesensprüfung etc.pp weg. Es sei den das Tier wird Auffällig usw. Deshalb riet er mir mit der Sachkundeprüfung zu warten bis ein Wesenstest ansteht.
Ein sehr aufschlussreiches Telefon Gespräch was mich aber auhc ein wenig beunruhigt ob der Gesetzgebung zurücklässt. Das würde ja bedeuten das Welpen aus demselben Wurf, sofern es ein Mix ist, unterschiedlich geführt werden könnten. Die die Augenscheinlich den Listenhund vom äußeren zeigen un eben die die das nicht tun. Etwas verwirrend. Und ja er hat tatsächlich gesagt das direkte Abstammung bei einem Mix damit erstmal nichts zu tun hat, nur die Entwicklung von Aussehen und Rasse Typischem Verhalten spielen da eine Rolle...
 
Wie ich diese Gespräche mit solchen Leuten liebe, da ist man kaum schlauer als davor :kp:

Also auf deutsch, musst du warten bis zum 15.ten Lebensmonat und dann hängt es davon ab ob dein Hund nach "kampfhund" aussieht oder sich auffällig verhält!?
Wenn nicht müsst ihr nicht zum test und wenn ja dann das ganze prozedere.

Kein Wunder das die vom OA selbst kaum Ahnung haben :sarkasmus: alles sehr verwirrend.

Lg
 
Ja im Grunde genauso wie du es grade umschrieben hats. Wenn der Mix (AmBulldog/Husky) sich vom Aussehen Richtung "Kampfhund" in dem Fall AmBulldog entwickelt zum Gutachten, wenn nicht ist es egal weils keiner merkt... :p Die Logik dahinter ist bestechend, aber mir solls Recht sein. In beiden Fällen werde ich mich an die gegebene Rechtssprechung halten. Trotzdem ist das alles etwas Konfus :S, aber wenn ich dadurchin Idealfall 600 Euro Jährlich vermieden kann, warum nicht.
 
Braucht ihr in Hessen keine vorübergehende haltergenehmigung?
Bei uns in BaWü bekommst du erst die haltergenehmigung und die gilt bis zum ersten wesenstest. Aber vielleicht ist es bei euch ja nicht so!?
Da wird man selber ganz kirre, war bei mir nicht anderster :eek:
Drück dir die daumen das alles gut geht.

Lg
 
Na der nette Herr vom OA hat gesagt das ich den Welpen erstmal so anmelden soll da es ja ein Mix ist, erst wenn er alt genug ist um feststellen zu könne in welche Richtung er geht kommt die Vorrübergehende Haltergenehmigung ggf. ins Spiel. Ja man wird da völlig Kirre bei :D, ich schua mal was in 2 Monaten passiert und werd euch dann nochmal ein Update geben. Wird schon alles gut gehen :)
 
Ja halt uns auf dem laufenden, am besten mit ein paar Fotos ;) dann können wir auch mit raten nach was er aussieht :D

Lg
 
Ich halt euch auf dem laufenden und werde ein Ratespielchen veranstalten. Dauert aber noch einen Moment, sind ja noch keine zwei Wochen alt die Würmchen :)
 
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