Rottweilerwelpen ohne Narkose kupiert: Verfahren gegen Mittäter eingestellt
Köln/NRW, 13.8.03
Wegen einer äußerst brutalen Tierquälerei ist ein 33-Jähriger bereits im April zu 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Der Prozess gegen einen mutmaßlichen Mittäter wurde gestern eingestellt. Dem Angeklagten, einen 34-jährigen Schreiner, konnte nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden, dass er daran beteiligt gewesen war.
Der 33-Jährige hatte einem Rottweilerwelpen ohne Narkose im Wald den Schwanz abgeschnitten, weil kupierte Kampfhunde sich in der Zuhälter-Szene mit höherem Gewinn verkaufen lassen. Dabei waren er und sein Mittäter von Zeugen gesehen worden, die sich das Autokennzeichen der Männer notiert hatten.
Der Schwanz des Hundes war derart unsachgemäß abgetrennt worden, dass sich eine große Wunde bildete. Als den Tierquälern klar wurde, dass der Rottweiler so nicht zu verkaufen war, setzten sie ihn an einem Tierheim aus, wo er von einer Tierärztin gefunden wurde. Sie behandelte die Wunde und rettete dem Welpen damit das Leben.
In der Urteilsbegründung hatte der Richter dem 33-Jährigen vorgehalten, er sei ein „geistig minderbegabter roher Gewalttäter ohne jedes Unrechtsbewusstsein“, der „zur Durchsetzung der eigenen Vorstellungen keinerlei Rücksicht auf die Befindlichkeiten anderer“ nehme und auch vor grober Gewalt nicht zurückschrecke. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, die er in der Zwischenzeit aber wieder zurückgenommen hat