Stichtag für Rottweiler-Steuer festgesetzt
07:18 Uhr
RHEINBACH. Die acht in Rheinbach gemeldeten Rottweiler bleiben von einer höheren Hundesteuer verschont. Alle Hunde, die nach Landeshundeverordnung jedoch zu den Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gehören und zum 1. August 2004 oder danach angemeldet werden, müssen den siebenfachen Steuersatz bezahlen. Das beschloss der Hauptausschuss in seiner Sitzung am Montag.
Mit dieser Entscheidung kamen die Ausschussmitglieder den Beschwerden der Rottweiler-Besitzer entgegen. Diese hatten argumentiert, dass ihre Tiere bisher nicht auffällig geworden seien und alle die so genannte Wesensprüfung abgelegt hätten. Mit einem offenen Brief und knapp 60 Unterschriften hatten sie sich gegen die Änderung der Hundesteuersatzung vom Dezember 2003 zur Wehr gesetzt. Darin wurden neben den schon zuvor höher besteuerten Hunden wie American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier auch zehn weitere Rassen als gefährlich eingestuft und höher besteuert. Dazu zählte auch der Rottweiler. Mit dem neuen Stichtag im August sind jetzt die alt eingesessenen Rottweiler von der höheren Steuer von 613 Euro ausgenommen.
„Auch diese Entscheidung birgt für die Bürger ein Restrisiko“, stellte der CDU-Fraktionsvorsitzende Bernd Beißel fest. Dennoch sei seine Fraktion der Meinung, dass es für die Rottweilerhalter eine „unbillige Härte“ darstelle, wenn sie ihren Hund wegen der erhöhten Steuer möglicherweise nicht mehr hätten halten können. Diejenigen Rheinbacher Halter, die die erhöhte Steuer bereits bezahlt haben, werden nun ihr Geld zurückerhalten. Der Einwand von Claus Wehage (CDU), was denn mit jetzt bereits schwangeren Tieren und deren Nachkommenschaft steuerrechtlich geschehe, wurde nicht geklärt. „Es kann nicht unsere Aufgabe sein, jetzt auch noch Schwangerschaftsprobleme bei Hunden regeln zu wollen“, stellte Bürgermeister Stefan Raetz dazu fest. Der Antrag des UWG-Fraktionsvorsitzenden Dr. Wilhelm Kraiting, die Steuer für gefährliche Hunderassen auf den vierfachen Satz zu verringern, wurde ebenso abgelehnt. Ziel der Maßnahme sei es doch, den Bürger zu schützen. Dies werde nicht durch eine höhere Steuer oder eine Stichtagregelung erreicht, so Kraitings Argumentation. Dadurch werde der Schutz des Bürgers lediglich vermindert. Leicht ungehalten wies Beißel diesen Einwand in aller Schärfe ab. Man wolle in Zukunft die Bürger davon abhalten, sich einen gefährlichen Hund anzuschaffen.
Der jetzige Vorschlag sei konsequent und berücksichtige die persönlichen Belange der Hundebesitzer. Die vorgeschlagene Variante B der Verwaltung wurde mit dem Stichtag 1. August einstimmig bei drei Enthaltungen verabschiedet.