Ich habe gestern abend mit Christine Prochnow von der Staff-Hilfe telefoniert, die die Tage mit Hr. Kuhn telefoniert hat.
Das Ordnungsamt wird wohl gegen die Eilentscheidung nicht vorgehen, d. h. es wird auch dazu kein Grundsatzurteil geben, sondern das ist und bleibt wohl eine Einzelfallentscheidung.
D. h. jeder, der einen Kampfi aus einem anderen Bundesland übernehmen will muß klagen und auf ein nettes Gericht hoffen.
Sehr clever vom Kuhn, das muß man ihm lassen.
Der läßt lieber einen Hund rein und hofft, das sonst niemand mehr klagen wird, als das die Kampfi-Halter einen Freifahrtschein bekommen.
Meine Frage daher an Markus Pfirrmann hier im Forum als Betroffenen / Kläger:
Ist dies nun so?