Ich hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis (1 Jahr; Teilzeit). Mit Kündigungsfrist während der Probezeit von 2 Wochen (laut Arbeitsvertrag). Laut Arbeitsvertrag stehen mir für 2010 insgesamt 24 Tage Urlaub zu. Da ich ab April angefangen habe, sind es noch 16 Tage in 2010.
Ich bin in der Probezeit in der 2. Arbeitswoche (Ende April) vom Chef gekündigt worden. Kündigungfrist 2 Wochen bis zum 12. Mai.
Kann ich nicht innerhalb der 2-wöchigen Kündigungsfrist meinen Resturlaub nehmen und muss eigentlich gar nicht mehr die Restzeit abarbeiten!?
In den meisten Verträgen steht, dass der Urlaub im jeweiligen Jahr genommen werden muss und Ausnahmen schriftlich bestätigt werden müssen und dann bis zum 31.03. des Folgejahres der Urlaub genommen werden muss. Nicht, dass der jetzt bei dir verfällt?
Ich glaube ich werde mich beruflich umorientieren. Der Beruf des Verkäufers im Supermarkt ist heutzutage nicht mehr das, was es mal war und ich mir vorgestellt hatte. Ihr wisst, was gemeint ist, wenn ich dazu nur LIDL- oder Schlecker-Skandale sage. Da geht es nur noch darum, die Ware schnellstmöglich in die Regale zu schmeißen. Es ist ein Knochenjob mit sehr viel Belastung und Stress und man verdient kaum was (bestenfalls 1100 EUR für eine Dreiviertelstelle; mehr geht kaum).
Ob du die 5 Tage nun krank machst, oder hingehst, das ist Einstellungssache und mußt du selbst wissen.
Ob er als Chef was tut in seinem Laden oder nicht, ist ganz allein seine Sache. ;)