Liebe Tierfreunde!
Um gegen Seiten wie die Hunde-Hatepage oder Bonsai Kittens vorzugehen,
bedürfte es juristischer Präzedenzfälle. Das Problem dabei wird sein, daß
sich die Betreiber die blaue Schleife umhängen und ihr Treiben mit
"Redefreiheit" weißwaschen wollen.
Aber es gibt Anlaß zur Hoffnung, auch gegen ausländische Seiteninhalte
rechtlich angehen zu können.
Hierzu zwei relativ neue Entscheide im EU-Gebiet:
1) Der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) bejahte am 12.12.2000 mit der
Entscheidung 1 StR 184/00, daß auf ausländischen Websites begangene Delikte
im Inland strafbar sind. Ein deutschstämmiger Australier, der die Gaskammern
von Auschwitz via Net abstritt, wurde so bei Betreten deutschen Bodens
inhaftiert.
Das heißt, werden Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung
erfüllen, aus einem ausländischen Server ins Internet gestellt und damit den
Internet-Usern in der BRD zugänglich gemacht, kann der Täter nach deutschem
Strafrecht belangt werden.
Das heißt in unserem Falle, man müßte einen richterlichen Entscheid
herbeiführen, der die Hunde-Hatepage oder Bonsai-Kittens als "verhetzerisch"
oder dgl. deklariert.
2) Frankreich ging sogar noch einen Schritt weiter: Das Tribunal de Grande
Instance (Landesgericht) in Paris fällte am 20.12.2000 eine Entscheidung,
wonach der Internet-Provider Yahoo! verpflichtet wird, frz. Internet-Nutzern
keinen Zugang zu gewähren, wenn sie Nazi-Devotionalien anbieten. Erfüllt
Yahoo! dies nicht, stehen hohe Geldstrafen an.
Hunde und Katzen wird zwar nie soviel Gewicht wie der "Wiederbetätigung"
beigemessen werden, aber ein Vorstoß in diese Richtung wäre sogar EU-weit
interessant.
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watson