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Christy

KSG-Pütscherbütl™
15 Jahre Mitglied
Da es auch hier immer wieder aufkommt, mal ohne Kommentar folgende Info:



3. Absatz...
 
  • 8. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Christy ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 27 Personen
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Hm..das kommt mir merkwürdig vor. Der angeführte Link ist der einzige, der diese Info verbreitet.

Im Änderungstext zum neuen Waffengesetz kann ich darüber gar nix finden


Was ich nicht finden konnte, ist eine komplette Version des Dezember-Entwurfs, der das laut Hund-Jagd.de anspricht.

Ich geb zu, ich frag mich sogar grad´, was das Waffengesetz damit zu tun hat. Das wird doch über das Tierschutzgesetz geregelt ?
 
Ich find das ehrlichgesagt auch leicht verwirrend...
Ich hab es halt heute in einem anderen Forum gesehen und dachte, ich stell es hier auch mal ein, wird ja doch öfter mal thematisiert...

Vielleicht kann bones was dazu sagen?
 
Ich hatte ja erst vermutet, daß hier eine Verwechslung mit den Tasern vorliegt, die tauchen im Gesetz ja auch auf.

Dagen spricht aber das Zitat:

Und gerade der letzte Satz (wieso denn "weiterhin" ?) verwirrt mich noch mehr.
 
So. Hier die Veröffentlichung. Auf Seite 10 unter Punkt ddd) (dem ersten auf der linken Seite) steht die neue Regelung.

 
Ich hab dazu gerade folgende Erklärung bekommen:

"Das generelle Verbot von 2006 ist gar kein generelles Verbot, sondern es bestand lt. diesem Gerichtsentscheid immer die Möglichkeit, daß z.B. durch entsprechende rechtliche Regelungen Ausnahmen von diesem Verbot geschaffen werden konnten. Und das ist mit der Änderung des Waffengesetzes am 26.03.08 nun geschehen. Z.B. hättte auch jedes Bundesland eine entsprechende Regelung treffen können, die die Anwendung des TIGs bestimmten Personenkreisen erlaubt hätte."



 
Anlage 2 Verbotene Waffen (nunmehr alte Fassung)

Punkt 1.3.6

Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;

Punkt 1.4.4

Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit oder bestimmungsgemäß in der Tierhaltung Verwendung finden;

Nur hat dies wohl keiner erteilt, sodass es bei einem Verbot blieb.
 
Urgs...das is ja sogar mein Link, RHS

Okay, da is wohl was dran, obwohl es ja nun absurderweise dem TS-Gesetz widerspricht.
 
@ Christy

Funktioniert das schon wieder nicht?

Es müsste sich ein PDF-Dokument öffnen, in dem man Seitenzahlen eingeben kann. Da steht beim öffnen in einem weißen Feld oben ziemlich mittig 1 / 15. Bei der 1 eine 10 eingeben. Enter.
Schon ist man auf der 10. Seite. Diese Seite ist unterteilt in links- und rechtsbündige Blöcke. Im linken steht unter Punkt ddd Nummer 2.2 wird wie folgt gefasst: ....
 

Doch doch, das funktioniert. Ich bin aber immernoch verwirrt, weil ich eben auch dachte, das Tierschutzgesetz sei "ausschlaggebend"....
 
Der Hinweis in Klammern "Viehtreiber", wie soll man das verstehen ? Ist das ein Beispiel für das mögliche Einsatzgebiet ?

Christy...mir gehts wie dir
 
Hinter Viehtreiber (Die haben glaub ich Elektrostöcke um das Vieh zu treiben.) ist jetzt ein Einschub erfolgt.

... oder bei der sachgerechten Hundeausbildung ...

Die Viehtreiber durften es ja auch nach der alten Fassung verwenden. (Deshalb vielleicht auch der Einwurf, dass sie "weiterhin" verwendet werden dürfen, siehe guglhupf Post 4.
 
Ich bin aber immernoch verwirrt, weil ich eben auch dachte, das Tierschutzgesetz sei "ausschlaggebend"....
Ist es ja auch. Doch unter §3 11. steht dort ja so "schön":
Das Problem für uns "Normalbetrachter" ist nur oft, dass wir diese landesrechtlichen Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen nicht kennen. Verständlicherweise werden diese auch nicht groß publiziert.
Grüße Klaus
 
Hmm. Ist das Waffengesetz kein Bundesgesetz? Erlaubt es jetzt nicht, durch die Ausnahme im TS-Gesetz, die Verwendung von TIG bei der Hundeausbildung?
 
Hinter Viehtreiber (Die haben glaub ich Elektrostöcke um das Vieh zu treiben.) ist jetzt ein Einschub erfolgt.

... oder bei der sachgerechten Hundeausbildung ...

Ne, eben andersrum

..oder bei der sachgerechten Hundeausbildung findenden Gegenstände (z.B. Viehtreiber)

Also gehört das zusammen. Ist das eine der Berufsgruppen, die Klaus meint ?
 
@ guglhupf

Na gut. Hab mich verguckt. Hinter: "... Tierhaltung ..." steht der Einschub "... oder bei der sachgerechten Hundeausbildung ...", vor "... (z. B. Viehtreiber)."

Ich glaub nicht, dass dieses Beispiel explizit für die sachgerechte Hundeausbildung steht.
 
Na, mal sehen, was dabei letztlich rumkommt.

Wichtig is ja nur, daß jetzt nicht Hinz und Kunz die Funken sprühen lassen können., sondern ein sachgerechter Einsatz Vorraussetzung ist, was auch immer das am Ende sein mag.
 

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