Rechtl. Grundlagen bei angebundenen Hunden

Pyrrha80

15 Jahre Mitglied
Hallo,

ich hoffe einige TH- Mitarbeiter oder ander Fachkundige hier um Rat bitten zu können.
Kurz zur Vorgeschichte...

Gestern zu Besuch bei den Schwiegereltern gab es einen richtigen Sturm mit starken Windböen und Regen wie aus Eimern. Ca. 5 Häuser weiter saß, angebunden vor einem Haus ein Schäferhund. (ca8/9 Jahre Rüde ) Klitschnaß bis auf die Knochen angebunden am Laternenpfahl.
Meine Tochter meinte, der sitzt dort öfter über Stunden wenn die Besitzer einkaufen gehen. Mhm gestern war Sonntag.. kann es also nicht sein :verwirrt: . Kein Besitzer weit und breit.

Kurzerhand den Hund eingepackt, 5 Häuser weiter gelaufen und erst mal ins Trockene gebracht. Es goß wirklich wie aus Eimern... in den 5 Minuten war selbst ich komplett durchgeweicht.Der Hund also bei uns im Hof, meine Tochter hat ihn mit einem Handtuch abgerubbelt.. eine Seele von Hund :love: Decke hingelegt und der hat keinen Mucks gemacht.

Wir haben die ganze Zeit den Laternenpfahl im Auge behalten und nix gesehen... nach ca 45 Minuten stand ein Mann dann dort und hat telefoniert. Da wollt ich den Rüden gerade ins TH bringen.

Ich also hin und gefragt.. ja sein Hund, macht er immer wenn er bei seiner Freundin ist (ihre Hunde wären drin). Ich hab ihn gefragt ob er noch ganz knusper ist, den Hund bei dem Wetter draußenm anzubinden... wir hätten noch ein TschG in Deutschland.. egal.. hab ihn ziemlich runtergemacht. Die Krönung als Antwort war: der hat doch nen Regenmatel an -> K9 Geschirr :unsicher:

Hund übergeben... :heul: und noch schlimmer.. der hat zu uns ins Haus/Hof gezogen und hat sich für Frauchen/Herrschen null interessiert :(

Aber, seitdem frage ich mich, wie da eigentlich die gesetzlichen Grundlagen sind. Mache ich mich strafbar wenn ich so einen Hund mitnehme? sicher ja...

Kann man es rechtfertigen? Ab wann gilt ein Hund als ausgesetzt? DSer Besitzer war am Ende recht kleinlaut, Hund war offensichtlich auch nicht gemeldet. Wär das wichtig
Wie hätte ich besser reagieren müssen?

Verdacht besteht, ich seh die Maus wieder... :(

Gruß Nicole

PS: Wär meine Hündin net so blöd, ich hätt ihn mitgenommen. Da wo ich wohne, hätte er ihn nie gefunden :eg: War auch eher das untere Niveau von der Art her, zu der kleinen Schabracke von Freudindin sag ich jetzt nix... eindeutig Reenie :unsicher:
 
  • 14. Mai 2024
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Hi Pyrrha80 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Danke, aber das Gesetz ist mir klar.

Der Hund wird ja hier nicht auf dem Grundstück angebunden... daher meine Verwirrung.
 
Also ich denke das es schon Tierschutzrelevant ist, wie das Wetter und die Dauer eines solchen anbindens ist.
Der Besitzer hatte ja gesagt das er das immer macht, wenn er bei seiner Freundin sei.
In dem Fall stellt sich mir echt die Frage ob er seinen Schäferhund auch im Winter bei Schneeregen und Minustemperaturen dort stundenlang sitzen lassen würde.

Theoretisch würde mir nur, den Hund mal als Besitzererziehungsmaßnahme ins Tierheim bringen einfallen.
Man kann ja wirklich nicht wissen wenn der Hund dort stundenlang hocken muss ob der ausgesetzt wurde oder nicht.

Ich hatte schon den Fall wo ich nur kurz einkaufen war. Das jemand in der Nähe von Blacky stand und mich fragte ob das mein Hund wäre oder ob der ausgesetzt ist. Da war ich vllt 10 Minuten drin und Blacky hatte nen Pullover an.
Hab die Person dann drauf aufmerksam gemacht das niemand einen Hund mit groß auf das Halsband gestickter Telefonnummer aussetzen würde.
 
Ich würde mich "blöd" stellen und immer davon ausgehen, der Hund wurde ausgesetzt (wer will dir anderes beweisen?)
Hund ins trockene bringen bzw. im Tierheim abgeben. Die meisten Tierheime verlangen beim abholen, durch den Besitzer, eine Gebühr für die Dauer des Aufenthaltes.
Wenn der Halter es öfter am eigenen Geldbeutel spürt, denkt er vielleicht um und sucht für seinen Hund eine andere Möglichkeit des Aufenthalts, während er seine Besuche macht.

Toll, dass ihr nicht weggeschaut habt.
 
rechtlich würd ich sagen, das hier könnte passen § 13

(1) Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist; dies gilt nicht für die Anwendung von Vorrichtungen oder Stoffen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften zugelassen sind. Vorschriften des Jagdrechts, des Naturschutzrechts, des Pflanzenschutzrechts und des Seuchenrechts bleiben unberührt.

Fernhalten= von den Hunden der Freundin in deren Wohnung
Vorrichtung: Leine, Laternenpfahl
Schmerzen/Leiden= ...
 
Was heißt "eindeutig Reenie"?

ist das unbekannt?? Sorry bei uns ein eindeutiger Begriff...

Also das sind diese netten bomberbejackten Mädels mit rasierten Köpfen und langen Seitenhaaren... national angehauchte rechte Damenwelt... :unsicher: (siehe zB Schauspielerin bei "Kriegerin") und nicht sehr helle dieses eine Exemplar hier wenn ich das sagen darf.
 
Nicole, weshalb?

Alles was ich so im Kopf habe hängt immer mit der Haltung zusammen. Das der Besitzer nicht dauerhaft so hält, denke ich diese Normen passen einfach nicht. Das hier war jetzt erstmal ein § der nicht direkt mit der Haltung zusammenhängt aber trotzdem den Schutz als Bestandteil hat. Es steht ja nicht explizit geschrieben das es sich um Ratten, Marder oder ähnliches handelt, es geht um Wirbeltiere und da passt ja der Hund rein. Hmmm ....
 
Was heißt "eindeutig Reenie"?

ist das unbekannt?? Sorry bei uns ein eindeutiger Begriff...

Also das sind diese netten bomberbejackten Mädels mit rasierten Köpfen und langen Seitenhaaren... national angehauchte rechte Damenwelt... :unsicher: (siehe zB Schauspielerin bei "Kriegerin") und nicht sehr helle dieses eine Exemplar hier wenn ich das sagen darf.


Ah okay:D Doch mir ist der Begriff sehr wohl bekannt,ich nenne eins dieser Exemplare :rolleyes:seit über 20 Jahren meine Freundin und habe an ihr noch nichts "eindeutiges" feststellen können.ausser das sie in manchen Dingen anderst denkt wie ich (kann ich mit leben).........sie ist übrigends Grundschullehrerin und eine sehr beliebte dazu! Und einen Sidecut hatte ich bis vor kurzem auch war glaub eine zeitlang recht modern:D
 
Ich würde mich "blöd" stellen und immer davon ausgehen, der Hund wurde ausgesetzt (wer will dir anderes beweisen?)
Hund ins trockene bringen bzw. im Tierheim abgeben. Die meisten Tierheime verlangen beim abholen, durch den Besitzer, eine Gebühr für die Dauer des Aufenthaltes.
Wenn der Halter es öfter am eigenen Geldbeutel spürt, denkt er vielleicht um und sucht für seinen Hund eine andere Möglichkeit des Aufenthalts, während er seine Besuche macht.

Toll, dass ihr nicht weggeschaut habt.

Schließe mich an,
Würde ich das mehrmals beobachten, würde ich den Amtsvet informieren.
 
Ah okay:D Doch mir ist der Begriff sehr wohl bekannt,ich nenne eins dieser Exemplare :rolleyes:seit über 20 Jahren meine Freundin und habe an ihr noch nichts "eindeutiges" feststellen können.ausser das sie in manchen Dingen anderst denkt wie ich (kann ich mit leben).........sie ist übrigends Grundschullehrerin und eine sehr beliebte dazu! Und einen Sidecut hatte ich bis vor kurzem auch war glaub eine zeitlang recht modern:D

Ganz erhlich.. ich wohne in der Ostdeutschen Provinz (wie ich liebvoll zu sagen pflege). Ich kann sehr wohl unterscheiden zwischen der politischen Grundausrichtung (die leider viele meiner Bekannten/Verwandten/Freunde teilen) und dem "dummen" Fußvolk... und ich rede NICHT vom Sidecut- wie ihr es so schön nennt...like Hanno Montana. Siehe Anhang... das ist ein Reenie-Schnitt...

Achja... und die passenden Army-Flecktarn-B-Jacke nicht vergessen.. ich hätte es nicht erwähnt, wenn es nicht so offentsichtlich gewesen wär.

Zeigt ja mal wieder.. Bildung schützt vor Dummheit nicht... sry :unsicher:
 

Anhänge

Ah okay:D Doch mir ist der Begriff sehr wohl bekannt,ich nenne eins dieser Exemplare :rolleyes:seit über 20 Jahren meine Freundin und habe an ihr noch nichts "eindeutiges" feststellen können.ausser das sie in manchen Dingen anderst denkt wie ich (kann ich mit leben).........sie ist übrigends Grundschullehrerin und eine sehr beliebte dazu! Und einen Sidecut hatte ich bis vor kurzem auch war glaub eine zeitlang recht modern:D



Zeigt ja mal wieder.. Bildung schützt vor Dummheit nicht... sry :unsicher:


Den Eindruck habe ich auch gerade :heul:
 
Grundsätzlich denke ich , ist es nicht erlaubt seinen Hund stundenlang irgendwo in der Öffentlichkeit an einen Laternenpfahl zu binden. Da braucht man keine Passus über die Haltebedingungen rauskramen , das diese für die grundsätzliche Haltung des Hundes sprechen und nicht wie lange ich meinen Hund irgendwo anbinden darf in der Öffentlichkeit.

Irgendwo gab es auch mal so ein Fall wo das jemand gemacht hatte als er zum Arzt musste, die Polizei sammelte den Hund ein und der Besitzer bekam eine Verwarnung.
 
Kann man nicht ein Tagebuch oder sowas führen, wann und wie lange der Hund dort festgebunden wird um einen Beweis zu haben falls es doch mal zur Anzeige kommt oder so?
 
Grundsätzlich denke ich , ist es nicht erlaubt seinen Hund stundenlang irgendwo in der Öffentlichkeit an einen Laternenpfahl zu binden. Da braucht man keine Passus über die Haltebedingungen rauskramen , das diese für die grundsätzliche Haltung des Hundes sprechen und nicht wie lange ich meinen Hund irgendwo anbinden darf in der Öffentlichkeit.

Irgendwo gab es auch mal so ein Fall wo das jemand gemacht hatte als er zum Arzt musste, die Polizei sammelte den Hund ein und der Besitzer bekam eine Verwarnung.
Ich hab den Dicken auch schon vorm Kaufland vergessen und ein paar Stunden später abgeholt (da hat der selig gepennt). Ok angebunden war er nicht. ;)
 
Kann man es rechtfertigen? Ab wann gilt ein Hund als ausgesetzt? DSer Besitzer war am Ende recht kleinlaut, Hund war offensichtlich auch nicht gemeldet. Wär das wichtig
Wie hätte ich besser reagieren müssen?

Verdacht besteht, ich seh die Maus wieder... :(

Fett von mir, wenn du ihn nochmals sehen solltest einsammeln und zum TH, da wird doch erstmal gecheckt ob er gechipt und gemeldet is ;) Allerdings sitzt dann wohl noch nen Schäfi mehr im TH :(
Und an die Vernunft des Halters appellieren wirkt nicht meinst du :verwirrt: ?
 
natürlich hab ich dein Eingangspost nicht richtig gelesen,

Aber, seitdem frage ich mich, wie da eigentlich die gesetzlichen Grundlagen sind. Mache ich mich strafbar wenn ich so einen Hund mitnehme? sicher ja...

Kann man es rechtfertigen? Ab wann gilt ein Hund als ausgesetzt?

jetzt nochmal in aller Ruhe.

Man könnte meinen hier liege Diebstahl und/oder Hausfriedensbruch vor. Aber die Rechtsprechnung geht wohl erst davon aus, in solch einem Fall, wenn dir irgendwie eine Gewinnerziehlungsabsicht unterstellt werden kann. Da du aber den Hund direkt ins TH bringst, ist das widerlegt.

Sollten Tierschutzrelevante Gründe bzgl. Wohlbefinden, Schmerzen oder Leiden vorliegen sieht das natürlich anders aus. Jedoch wäre dann dein Weg die Behörde (sprich Polizei) zu informieren und die müssen bzw. dürfen sich dann darum kümmern.
Ich würde jetzt denken, das Wohlbefinden des Hundes oder das er leidet ist klar und deutlich wenn er stundenlang ungeschützt im Regen sitz. Allerdings sind diese Dinge schwer zu fassen und man bezieht sich dann auf die Reaktion des Hundes, sprich ein nicht der Art entsprechendes Verhalten. Bellt also ein Hund sehr oft weil er alleine im Zwinger gehalten wird, geht man von (durch die isolierte Haltung verursachte) Verhaltensänderung aus, welche sich durch das übermäßige Bellen zeigt. Da der Hund hier sich aber, nachdem du ihn abgeleint hast, völlig Arttypisch verhält, geht man eben nicht von einem Beeinträchtigen seines Wohlbefindens oder Leidens aus und du handelst nicht verhältnismäßig indem du den Hund ins TH bringst. Im Ergebnis könnte sich der Besitzer weigern bei der Abholung die Kosten zu bezahlen, die dann dir auferlegt werden.

Als ausgesetzt gilt ein Hund wenn er als Herrenlos bzw. streunend angesehen werden kann. Offensichtlich muß sein, dass der eigentliche Besitzer seinen Besitz daran in der Absicht aufgegeben hat, auf sein Eigentum zu verzichten (§959 BGB, Dereliktion). Dabei hat der vorherige Tierhalter einen gesetzeswidrigen Dauerzustand geschaffen. Wäre das so, dürfte auch wieder "nur" eine Behörde tätig werden. Natürlich darfst du als Privatperson auch eingreifen aber eigentlich erst, wenn du der Behörde frühzeitig Informiert hast um ihnen die Möglichkeit zu geben, deren Ermessensspielraum abzuwägen. Aber das Anbindes des Hundes vor der Haustüre hat damit nichts zu tun. "Nicht ausreichend: Hund wurde nachts an einem Brückengeländer angebunden". Also noch nichtmal dasAnbinden irgendwo Außerhalb wird so gehandhabt das man hier sein Handeln rechtlich absichern könnte.


Gruß
Matthias
 
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