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la loca
... wurde gelöscht.
das Schleswig - Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat heute über die
Anträge von 12 betroffenen Hundehaltern gegen die Gefahrenhundeverordnung
verhandelt ... [ Verstoß gegen Verfassungsgrundsätze und Grundrechte ]
Das Urteil:
Die Kampfhundeverordnung ist in dem Bereich nichtig, in dem bestimmungen
an den Begriff "Rasse" anknüpfen.
Für das Gericht hat die Prüfung der Fachliteratur ergeben, daß die
Zugehörigkeit zu einer Rasse nicht automatisch gleichbedeutend sei mit der
Gefährlichkeit eines Hundes.
Das Besondere an diesem Urteil - keine Revision möglich !
===========================================================================
Ein gutes Signal für den morgigen Tag in Niedersachsen ...
Anerkennenden Dank an die 12 Hundebesitzer, Ihren Anwälten und den anderen
vielen Helferlein !
Hinweis an alle Bundestagsabgeordneten >>>
ES GIBT FACHLITERATUR - GEFUNDEN VON DEUTSCHEN RICHTERN
[Extra groß geschrieben, da der Innenminister ja auch schon stramm auf die
70 zu geht - und da soll es ja mit der Sehkraft nicht mehr so dolle sein.]
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Heute auf unserem Lieblings[MFS]sender .. dem M D R ... um 20.15 Uhr
ein Bericht zu dem Thema: Was brachte ein Jahr Hundeverordnung ?!
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ENTWARNUNG FÜR DORTMUND
28. 05. 2001
Liebe Tierfreunde, liebe Hundefreunde!
Ich kann Euch heute die erfreuliche Mitteilung machen, daß die Hunde im
Tierheim Dortmund
außer Gefahr sind!
Ich danke Euch allen für Eure Hilfe und Euren Einsatz
und bitte Euch hiermit aufgrund des oben Gesagten um Einstellung Eurer
Aktionen!
Mir wurde seitens des Veterinäramtes der Stadt Dortmund heute morgen
versichert, daß keine im Tierheim Dortmund untergebrachten Hunde wegen
Überfüllung getötet würden!
Das Gleiche betonte auch der Vertragstierarzt der Stadt Dortmund, Herr
Dr. Brahm in einem Telefonat mit mir von heute morgen.
Wie Sie alle lesen konnten, haben wir unserer in hohem Maße
wahrscheinlichen Vermutung Ausdruck gegeben, daß eine Tötung geplant sei.
Wir haben dies nicht als Tatsache hingestellt, sondern als unsere sehr
wahrscheinliche Befürchtung, daß dies so geschehen sollte!
Für diese Vermutung gab es gute Gründe;
1.) Der Ratsherr Reppin hatte öffentlich in einem Presseartikel auf die
hohen Kosten hingewiesen, die die Unterbringung auf Dauer verursacht und
für die Einschläferung plädiert, da dies nach seiner Meinung die einzige
Lösung auf Dauer sei.
2.) Im Tierheim wurde niemand zu den in der Quarantäne untergebrachten
Hunden vorgelassen.
3.) Interessenten, die aus Österreich kamen und einen Hund erwerben
wollten, wurden abgewiesen.
4.) Am Mittwoch bekamen wir die Meldung, daß durch Einlieferung zweier
Hunde die Kapazität nunmehr endgültig erschöpft sei und man Finder, die
einen Hund abgeben wollten, würde abweisen müssen!
5.) Uns wurde bekannt, daß am heutigen Tag, Montag, dem 28. 05. 01, eine
Sitzung/Dienstbesprechung stattfinden sollte, deren Zweck das Finden einer
Lösung und Schaffung weiterer Aufnahmekapazität sein sollte.
6.) Tierheime in der Umgebung sind ebenfalls ausgelastet.
7.) Der Herr Bürgermeister Langemeyer hat seit über 4 Wochen nicht auf
unser Schreiben reagiert !
8.) Angebote von Patenschaften, Gassiführen der Hunde etc. wurden von der
Stadt abgelehnt!
9.) Die Beispiele von Tötungsaktionen in Mönchengladbach (besonders
grausam!), Köln, Hamburg etc. noch frisch in Erinnerung waren.
Dies waren in der Tat Gründe genug, ernsthaft um das Leben der Hunde zu
fürchten, da diese zudem ja bekanntermaßen oft nicht als Lebewesen,
sondern als Sache behandelt werden!
Sollten wir mit unserer vorbeugenden Protestaktion jemand ZU UNRECHT
verdächtigt oder belästigt haben, möchten wir uns hierfür entschuldigen!
Insbesondere danken wir Herrn Dr. Brahm für seine Zusicherung, keine Hunde
in dem von uns vermuteten Zusammenhang einzuschläfern und entschuldigen
uns für evtl. zu Unrecht erfolgte Vermutungen und Belästigungen.
Wir haben aus berechtigter Sorge um das Leben von Tieren gehandelt, die
uns am Herzen liegen und glauben, daß uns niemand unsere Tierliebe
verübeln kann!
Heike Beckmann
Tierschutzorganisation Arche 90
Dortmund
Anträge von 12 betroffenen Hundehaltern gegen die Gefahrenhundeverordnung
verhandelt ... [ Verstoß gegen Verfassungsgrundsätze und Grundrechte ]
Das Urteil:
Die Kampfhundeverordnung ist in dem Bereich nichtig, in dem bestimmungen
an den Begriff "Rasse" anknüpfen.
Für das Gericht hat die Prüfung der Fachliteratur ergeben, daß die
Zugehörigkeit zu einer Rasse nicht automatisch gleichbedeutend sei mit der
Gefährlichkeit eines Hundes.
Das Besondere an diesem Urteil - keine Revision möglich !
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Ein gutes Signal für den morgigen Tag in Niedersachsen ...
Anerkennenden Dank an die 12 Hundebesitzer, Ihren Anwälten und den anderen
vielen Helferlein !
Hinweis an alle Bundestagsabgeordneten >>>
ES GIBT FACHLITERATUR - GEFUNDEN VON DEUTSCHEN RICHTERN
[Extra groß geschrieben, da der Innenminister ja auch schon stramm auf die
70 zu geht - und da soll es ja mit der Sehkraft nicht mehr so dolle sein.]
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Heute auf unserem Lieblings[MFS]sender .. dem M D R ... um 20.15 Uhr
ein Bericht zu dem Thema: Was brachte ein Jahr Hundeverordnung ?!
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ENTWARNUNG FÜR DORTMUND
28. 05. 2001
Liebe Tierfreunde, liebe Hundefreunde!
Ich kann Euch heute die erfreuliche Mitteilung machen, daß die Hunde im
Tierheim Dortmund
außer Gefahr sind!
Ich danke Euch allen für Eure Hilfe und Euren Einsatz
und bitte Euch hiermit aufgrund des oben Gesagten um Einstellung Eurer
Aktionen!
Mir wurde seitens des Veterinäramtes der Stadt Dortmund heute morgen
versichert, daß keine im Tierheim Dortmund untergebrachten Hunde wegen
Überfüllung getötet würden!
Das Gleiche betonte auch der Vertragstierarzt der Stadt Dortmund, Herr
Dr. Brahm in einem Telefonat mit mir von heute morgen.
Wie Sie alle lesen konnten, haben wir unserer in hohem Maße
wahrscheinlichen Vermutung Ausdruck gegeben, daß eine Tötung geplant sei.
Wir haben dies nicht als Tatsache hingestellt, sondern als unsere sehr
wahrscheinliche Befürchtung, daß dies so geschehen sollte!
Für diese Vermutung gab es gute Gründe;
1.) Der Ratsherr Reppin hatte öffentlich in einem Presseartikel auf die
hohen Kosten hingewiesen, die die Unterbringung auf Dauer verursacht und
für die Einschläferung plädiert, da dies nach seiner Meinung die einzige
Lösung auf Dauer sei.
2.) Im Tierheim wurde niemand zu den in der Quarantäne untergebrachten
Hunden vorgelassen.
3.) Interessenten, die aus Österreich kamen und einen Hund erwerben
wollten, wurden abgewiesen.
4.) Am Mittwoch bekamen wir die Meldung, daß durch Einlieferung zweier
Hunde die Kapazität nunmehr endgültig erschöpft sei und man Finder, die
einen Hund abgeben wollten, würde abweisen müssen!
5.) Uns wurde bekannt, daß am heutigen Tag, Montag, dem 28. 05. 01, eine
Sitzung/Dienstbesprechung stattfinden sollte, deren Zweck das Finden einer
Lösung und Schaffung weiterer Aufnahmekapazität sein sollte.
6.) Tierheime in der Umgebung sind ebenfalls ausgelastet.
7.) Der Herr Bürgermeister Langemeyer hat seit über 4 Wochen nicht auf
unser Schreiben reagiert !
8.) Angebote von Patenschaften, Gassiführen der Hunde etc. wurden von der
Stadt abgelehnt!
9.) Die Beispiele von Tötungsaktionen in Mönchengladbach (besonders
grausam!), Köln, Hamburg etc. noch frisch in Erinnerung waren.
Dies waren in der Tat Gründe genug, ernsthaft um das Leben der Hunde zu
fürchten, da diese zudem ja bekanntermaßen oft nicht als Lebewesen,
sondern als Sache behandelt werden!
Sollten wir mit unserer vorbeugenden Protestaktion jemand ZU UNRECHT
verdächtigt oder belästigt haben, möchten wir uns hierfür entschuldigen!
Insbesondere danken wir Herrn Dr. Brahm für seine Zusicherung, keine Hunde
in dem von uns vermuteten Zusammenhang einzuschläfern und entschuldigen
uns für evtl. zu Unrecht erfolgte Vermutungen und Belästigungen.
Wir haben aus berechtigter Sorge um das Leben von Tieren gehandelt, die
uns am Herzen liegen und glauben, daß uns niemand unsere Tierliebe
verübeln kann!
Heike Beckmann
Tierschutzorganisation Arche 90
Dortmund