"Ich hatte ja meinen Hund auf dem Arm, um ihn vor ihm zu schützen. Der schlug doch wie wild mit einem Stock auf mich und den Hund ein! "
"Als der Zeuge Peter Siewert (5
dem Hund, der sich nach dem Gemetzel zu seinem Frauchen auf den Arm gerettet hatte, hinterher rannte und ihn am Halsband packte, soll ihn das Tier bei der Rangelei mit der Angeklagten ebenfalls in die Hand gebissen haben. "
Die Halterin ist wegen ihrer Unfähigkeit, ihre Hunde unter Kontrolle zu halten, bereits vor Gericht gewesen.
Es ging hier
nur um die Frage, ob ein Biß in die Hand des knüppelnden Mannes zu bestrafen sei,
nachdem der Hund von der Schafherde zurück zur Halterin gelaufen war. Es ging hier
nicht mehr um Hilfe für die angegriffenen Schafe, es ging darum, dass ein (bildzeitungslesender?) Bürger den bereits auf dem Arm der Halterin befindlichen (und daher wohl eher kleinwüchsigen) Hund mitsamt Halterin mit einem Knüppel schlagen (erschlagen?) wollte.
Die Knüppelorige kann aufgrund des Attests über blaue Flecken als gegeben angesehen werden, der Biß in die Hand des Knüppelmannes aufgrund der kleinen Narbe wohl auch.
Selbstverständlich muß die Halterin für ihre mangelnde Kontrolle über ihre Hund bestraft werden. Das ist Sache der Gerichte und wird seinen Gang gehen. Vielleicht müssen ihr sogar die Hunde weggenommen werden, wenn sie ungeeignet ist.
Es geht hier aber um etwas anderes. es geht darum, ob Hunde und Hundehalter als Freiwild zu behandeln sind und ob der Mob da Recht hat,
nach einem Vorfall Hund und Halter mit einem Knüppel zu bearbeiten.
Das wäre so, als ob ein Unfallfahrer nach dem Unfall von Zeugen erschlagen wird. Das hat mit Notwehr oder Nothilfe nichts mehr zu tun.
Hier wurde aufgrund des Abwehrbisses des geprügelten Hundes eine Zahlung von 200€ durch die geprügelte Halterin angeordnet.
Fazit: Es ist völlig in Ordnung, wenn man mit einem Knüppel eine Frau mit einem Hund auf dem Arm prügelt. Zahlen muß die Halterin, wenn ihr Hund dabei den Knüppelmann beißt. In Deutschland gilt wieder das Recht der Straße.