Prozess in Augsburg „Ein lammfrommer“ Kampfhund…

  • 27. April 2024
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Hi rimini ... hast du hier schon mal geguckt?
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In Bayern gelten die Auflagen der Stadt nur auf öffentl. Straßen, Wegen, Plätzen, Gebäuden usw. - wenn es Auflagen gibt. Der eigene Hausflur zählt zur Wohnung. - Es gibt aber Ausnahmen in Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen, wenn die Eigentümerversammlung ähnliches beschlossen hat.
Soweit ich weiß gibt es sehr wohl die Möglichkeit, auch von Seite der Stadt Auflagen für den Privatbereich zu machen, da es ja die öffentliche Sicherheit betrifft. Richtig ist aber, dass es nichts Pauschales gibt, sondern die Auflagen gemeinde- und hundeabhängig sind. In Augsburg gibt es auch keine pauschale Maulkorbpflicht für Kampfhunde, sondern nur eine Leinenpflicht (ebenfalls soweit ich weiß).

Ich lese aus deinen Beitrag jetzt nichts anderes heraus, als ich auch geschrieben hatte :verwirrt:
Wegen Leseproblemen hab ich die Stellen nochmal farbig hervorgehoben. Das mit der Maulkorbpflicht (das "pauschal" bezog sich dabei auf städtische Regelungen, die nicht für einen einzelnen Hund gelten) hab ich deswegen geschrieben, weil das mit dem Hausflur hier so rausgestellt wurde. Evtl. hatte der Halter aber eine auf den Hund bezogene MK-Pflicht, das weiß ich aber nicht. Rimini weiß das aber sicher ;)
 
Klar, ist es eine auf den Hund bezogene Maulkorbpflicht...in Bayern und Kat1....aber eben nur auf öffentlichen Wegen, Plätzen usw.

Und klär wäre für das OA auch möglich jede Auflage anders zu formulieren...
Das Gesetz in Bayern gibt (bis jetzt) nichts genaueres vor, bzw. den Handlungsspielraum des OA viel Raum.
 
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