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Klar, ist es eine auf den Hund bezogene Maulkorbpflicht...in Bayern und Kat1....aber eben nur auf öffentlichen Wegen, Plätzen usw.
Und klär wäre für das OA auch möglich jede Auflage anders zu formulieren...
Das Gesetz in Bayern gibt (bis jetzt) nichts genaueres vor, bzw. den Handlungsspielraum...
naja ,vieleicht das neuste stück aus der "augsburger puppenkiste",und jim knopf hat jetzt ein rottweiler,und das baketballfeld liegt im lummerland.;);)
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