Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage bezüglich des Artikels "Oldenburg: Polizei entdeckt verbotene Kampfhunde".
In diesem Artikel heißt es, unter anderem "Die Männer hätten auch keine Berechtigung für die Haltung von Kampfhunden."
Da Oldenburg, meines Wissens nach, in Niedersachsen liegt, in dem es keine Rasseliste mehr gibt, ist ein Hund erst dann gefährlich, wenn seine Gefährlichkeit fest gestellt wurde.
Und dies unabhängig von der Rasse.
Erst dann ist eine Haltererlaubnis, zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes notwendig.
Ich frage mich jetzt, wie dieser Satz zustande kommt, da es hier (eigentlich auch nirgends anders) keine Kampfhunde gibt und warum eine Haltererlaubnis für Hunde notwendig sein soll, deren Gefährlichkeit ja noch gar nicht fest gestellt wurde!
Sollte ich hier irgendetwas übersehen haben lasse ich mich gerne belehren und verbleibe
mit freundlichen Grüssen