Österreich - Schärfere Bestimmungen für die Hundehaltung ab Juli

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
Das Problem hängt am oberen Ende der Leine

LINZ - Katzen sind die beliebtesten Haustiere der Oberösterreicher. In 31 Prozent der Haushalte werden Schmusetiger gehalten. An zweiter Stelle stehen Hunde — bevorzugt Mischlinge, Schäferhunde und Dackel —, die in rund 60.000 Wohnungen oder Häuser anzutreffen sind (11,5 Prozent der oö. Haushalte). Die Hundebesitzer werden durch das neue Hundehaltegesetz mit 1. Juli stärker in die Pflicht genommen. - - Von Michaela Ecklbauer - Nach intensiven Beratungen unter Einbindung von Experten ist es gelungen, ein Gesetz zu erarbeiten, das allen Seiten Vorteile bringt, sind sich die oö. Parteien einig. „Nach dem Motto ,das Problem befindet sich am oberen Ende der Leine' nimmt das Gesetz die Hundehalter stärker in die Pflicht“, sagt der zuständige LR Josef Ackerl zum VOLKSBLATT. Für sie gebe es ab 1. Juli klare Regeln sowie mehr Kompetenz (siehe linke Spalte) und für die Bevölkerung ein Plus an Sicherheit. Aber alle Zwischenfälle mit Hunden vermeiden, könne kein Gesetz der Welt, so Ackerl. - ÖVP-Klubobmann Josef Stockinger und VP-Ausschuss-Sprecher LAbg. Otto Gumpinger sehen in der Neuregelung „einen vernünftigen Kompromiss zwischen Hundehalter und den berechtigten Wünschen der übrigen Bevölkerung, ohne ein Übermaß an Bürokratie heraufzubeschwören. Aber die Möglichkeiten für eine Gemeinde gegen einen undisziplinierten Hundehalter vorzugehen, wurden deutlich verbessert“. - Renate Brauner, Verwalterin des Linzer Tierheims, hat ein wenig Angst, dass die drei oberösterreichischen Tierheime nachdem die Bestimmungen für die Abnahme eines Hundes verschärft wurden, noch mehr überlaufen werden. Aber die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes könne man erst im zweiten Halbjahr 2003 sehen. - „Bereits jetzt sind unsere 69 Plätze für Hunde mehr als ausgelastet. 30 sind noch bei ihren Besitzern und auf der Warteliste“, sagt Brauner. Im Schnitt dauere es gut drei Monate, bis ein Tier wieder weitervermittelt werde und in den meisten Fällen auch dort bleibt. An den Rassen, die im Tierheim vorübergehend Asyl finden, lasse sichsagen, welcher Hund gerade in Mode sei. Derzeit befänden sich im Linzer Tierheim viele American Stafford, Malamute und Malamute Mix. „Die Leute sind entweder überfordert, weil sie sich nicht ausreichend über die Bedürfnisse der Hunde informiert haben, oder weil sie nicht wussten, dass sie in ihrer Genossenschaftswohnung eine bestimmte Rasse nicht halten dürfen“, erklärt Brauner: „Meist kommen die Hundebesitzer viel zu spät, wenn sie schon total entnervt sind und ihren Vierbeiner loswerden wollen.“ Es komme aber auch vor, dass ein Tier irgendwo — etwa auf einer Autobahnraststätte angebunden — aufgefunden werde. - Die im neuen Gesetz verpflichtende Grundschulung in Sachen Hundehaltung sei daher nur zu begrüßen. Derzeit dürften 85 Prozent der Herrchen und Frauchen nämlich keine spezifischen Sachkenntnisse erworben haben. Mit Nachdruck sagt die Tierexpertin zum VOLKSBLATT, dass sich Leute, die einen Fulltime-Job haben, keinen Welpen anschaffen sollen: „Ein Hund sollte nicht länger als sechs Stunden alleine sein und braucht am Tag eineinhalb bis zwei Stunden richtigen Auslauf.“ - Auch die in Zukunft vorgeschriebene Haftpflichtversicherung wird von Brauner begrüßt: „Schließlich kann immer etwas passieren.“ In Oberösterreich wurden 2001 — das sind die neuesten vorliegenden Daten — 722 Personen von Hunden gebissen.

 
  • 26. April 2024
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Hi Wolfgang ... hast du hier schon mal geguckt?
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find ich in ordnung, ich halte mich ja an alles :D

aber wehe dir sie führen mir den Maulkorb ein :sauer:
 
Hallo Wolfgang,

danke für die Idee mit dem östereichischen Blatt.

Merkwürdigen Seitensatz haben die - oder liegt's an meinem Mozilla? Statt Absätzen sind da immer Spiegelstriche... Ich habe dies im folgenden Zitat umformatiert, sonst kann man das ja kaum lesen.

Es gibt derzeit mehrere Seiten bezüglich Hunde-Vorschriften. Diese folgende Seite ist noch wichtiger, es gibt nämlich doch eine Maulkorbpflicht:
Hundehaltung ab 1. Juli neu

Ausbildung Jeder Hundehalter, der nach dem 1. Juli 2003 einen neuen Vierbeiner bekommt, muss künftig bei der Anmeldung des Hundes — Hunderegister bei Gemeinde und Bezirkshauptmannschaft — nachweisen, dass er sich die Grundbegriffe der Hundehaltung in einem mehrstündigen Kurs angeeignet hat.

Bei auffälligen Hunden wird der Hundehalter per Gesetz oder durch Bescheid der Gemeinde zu einem Abrichtekurs verpflichtet. Der Nachweis muss innerhalb eines Jahres erbracht werden, sonst wird der Hund behördlich abgenommen.

Hundemarke
Vorerst bleibt es bei der traditionellen Hundemarke als Nachweis für die Anmeldung. Die Einführung eines Mikrochips soll akkordiert mit der EU erfolgen.

Leinenpflicht
An öffentlichen Orten — Haltestellen, Verkehrsmittel, Schulen, Kinderspielplätze — müssen Hunde an die Leine.

Maulkorb
An öffentlichen Orten herrscht Maulkorbpflicht. Im Ortsgebiet gilt eine allgemeine Leinen- oder Maulkorbpflicht für alle Hunde.

Haftpflicht
Neben der verpflichtenden Meldung und Kennzeichnung der Hunde ist der Behörde auch eine Haftpflichtversicherung für den Hund — Deckungssumme mindestens 730.000 Euro — nachzuweisen.

Verbot
Das Züchten und Abrichten von Hunden in Richtung Steigerung ihrer Aggressivität und das Inverkehrbringen dieser Hunde ist verboten.

Hundekot
Die Zunahme der Verunreinigungen durch Hundekot auf Gehsteigen/-Wegen, Straßen und Plätzen machen es notwendig, die Beseitigung der Exkremente zu normieren und mit Strafsanktionen zu verknüpfen.
Sorry, vergessen
 
Jajaja das neue Hundegesetz... Ist ja alles schön und recht, was hier alles drinnensteht, allerdings haben sie niemanden der das einhalten dieser Gesetze überprüft! Polizei und Gendarmerie haben gesagt, sie sind dafür nicht zuständig und werden es auch mit 100%iger Sicherheit nicht machen.

Also wird es an den Sicherheitsfirmen hängen bleiben (diejenigen die jetzt schon die Tickets fürs Falschparken ausfüllen).

So und jetzt mal im Ernst wer soll diese Leute dann für voll nehmen? Sie haben kein Recht einem festzuhalten und auch kein Recht einen Ausweis zu verlangen. Also in Folge dessen, ich sollte gestraft werden, grinse ich ihr/ihm frech ins Gesicht, drehe mich um und gehe weiter.... Ob das einen Sinn hat. :rolleyes: (soll aber jetzt nicht speziell auf mich bezogen sein )

Außerdem besteht Leinen- oder Beißkorbpflicht ohnehin schon des längeren auf öffentlichen Orten. (0bwohl das ist auch so ziemlich jedem egal, bei uns laufen sogar die unerzogensten Hunde ohne Leine, geschweige dem mit Beißkorb durchs Einkaufzentrum). :unsicher:

Hat ein Hund allerdings eine bestandene BGH-Prüfung ist er zumindestens dort wo ich daheim bin (Linz-Umgebung) von Beißkorb- und Leinenpflicht befreit. :D

Liebe Grüße

Artemis
 
Es ist kaum ein Unterschied zum jetzigen alten Gesetz.
 
Hallo,

naja - ein bisschen ein Unterschied ist schon.

Es muß z.B. jeder, der einen Hund nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes anmeldet eine Art "Befähigungskurs" machen. Außer er hat schon mit einem Hund irgendeine Abrichteprüfung absolviert.

Außerdem dürfen Hunde nur mehr auf "größeren unbebauten Flächen" ohne Beißkorb und Leine laufen. Wenn da nur eine Parkbank in der Gegend herumsteht gilt die Fläche schon als bebaut.

Wie das allerdings dann wirklich gehandhabt wird - lassen wir uns überraschen. Hauptsache ist, dass wir keine Rasselisten haben.
Auf jeden Fall haben´s wir Ösis besser erwischt als unsere Nachbarn - nochmal Glück gehabt.

@Artemis_xx
Wir kommen übrigens aus der gleichen Gegend!

LG
Astrid, Gina und Brandy
 
Zeitung (Krone) Heute

Exekutive nicht zuständig, Gemeindebedienstete machtlos

Hundehaltegesetz schon jetzt ein Flop:
Bei Verstößen kann gar niemand strafen!!!

Das oberösterreichische Hundehaltungsgesetz, das ab 1. Juli Leinen- und Beißkorbzwang regelt, ist schon jetz ein Flop: Denn bei Verstößen kann eigentlich niemand strafen. Polizei und GEndarmerie drüfen gegen leinenlose Vierbeiner gar nicht einschreiten und nicht einmal die Indentität des "Hundesünders" feststellen......

"Die Landesregierung hat bis jetzt keine Zustimmung beim Bundesministerium eingeholt, dass die Bundesexekutive Verstöße gegen das Hundehaltegesetz exekutieren soll", weiß ein hoher Linzer Polizeibeamter - und er würde sich sehr wundern, wenn eine solche Zustimmung überhaupt erteilt würde: "Unser Personalstand wurde stark abgebaut - da haben wir sicher keine Zeit, wenn alle Viertelstunde jemand anruft, weil irgendwo ein Hund unangeleint herumläuft", sieht der Experte die Aufgaben der Exekutive in anderen Bereichen.

Weist sich ein ertappter Hundesünder gegenüber anderen Kontrollorganen nicht aus, ist auch die Exekutive machtlos:" Wir dürfen die Indentität in solchen Fällen nicht zwangsweise feststellen - nur wenn der Hundehalter beispielsweise ein Gemeindeorgan bedroht", erläutert der Linzer Polizist. Nur Kommunen mit eigener Gemeindepolizei können gegen die Hundsünder "scharf" vorgehen.

Mhhhh genauso hab ich es mir gedacht! :unsicher:

@ Diska woher kommst du denn genau? Ich wohne in Nähe Plus City! :D

Liebe Grüße Artemis
 
Hallo,

wohne in der Nähe vom Rosenbauer (Leonding Zentrum).
Bist du auch mal auf der Hundewiese?

LG
Astrid, Gina und Brandy
 
hhhhmmm - :rolleyes: einerseits finde ich das gesetz ganz in ordnung - den leute die sich einen hund anschaffen müssen sich das vorher dann genauer überlegen - der befähigungsnachweis ist ja dann auch noch abzulegen - vielleicht hilft das dann doch ein bisserl mit dass die tierheime nicht ganz so überfüllt werden - da man sich nicht einfach so einen hund als weihnachtsgeschenk nachhause holen kann, weil der kleine ja sooooooooooo niedlich ist - und während der feiertage dann feststellt das der hund auch gacka macht.. (kein scherz kenn so eine tussi die sich wirklich gewundert hat dass hunde das gefressene verdauen und ausscheiden) - tja und dann wandert der arme kleine hund ins tierheim - weil er ja doch nicht mehr so süß ist..

möglicherweise bewirkt dieses gesetz ein umdenken - und wenn nur 3 hunde weniger im tierheim landen ist das schon ein forschritt!!
 
Naja - das mit dem Befähigungsnachweis (es ist jetzt endlich näheres darüber bekannt) ist auch nicht das Gelbe vom Ei!
Der wird nämlich wahrscheinlich (Verordnung ist noch nicht beschlossen - derzeit nur Entwurf) nur ein 2 stündiger "Vortrag" werden - nicht mal mit abschließender Prüfung. Das ist schnell erledigt. Ich befürchte, dass das nicht viel helfen wird.

Als das Gesetz herausgekommen ist hab´ich mir auch gedacht, dass das vielleicht nicht so schlecht ist - aber in dieser Form *kopfschüttel* ist das ein bisschen dürftig.

LG
Astrid, Gina und Brandy
 
@ Diska in Leonding bin ich nicht mehr so oft. War früher als meine Freundin den Goldi noch hatte öfter dort. Auf der Hundewiese naja ich muss ehrlich sagen, spielen is nicht mehr so bei meiner, deshalb gehe ich jetzt wieder mehr bei uns daheim in der Siedlung rum.

Liebe Grüße Artemis
 
@Artemis
Unsere beiden wären rein optisch übrigens ein tolles Pärchen!


LG
Astrid, Gina und Brandy
 

Anhänge

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Och ist die süüüüß! Wie alt ist sie denn? Meine ist 2 1/2 Jahre alt. Moment mal nach Foto such..... Ah ja gefunden hab :D

Liebe Grüße Artemis
 
Ist aber wirklich hübsch deine Maus! Das nenn ich Rottweiler!
Nicht wie meine - die hat nur 36kg - da ist nix dran.
Auf dem Foto war sie 3 Jahre - sieht aber noch immer genauso aus (jetzt 4) - ich glaube die wird nie "erwachsen". Sowohl von der Optik als auch vom Verhalten her.

LG
Astrid, Gina und Brandy
 
Nochmal zum eigendlichen Thema:

Die OÖ Landesregierung hat eine Homepage über das neue Gesetz in Auftrag gegeben - ich find sie etwas dürftig - aber bitte:unsicher:
Zumindest kann man Infomaterial mit einem gratis Belohnungsknochen *mmmlecker* bestellen.



LG
Astrid, Gina und Brandy
 
Strafe fürs "Herrl"

18. Juni 2003

Das Oö. Hundehaltegesetz tritt mit 1. Juli 2003 in Kraft. Auf die Exekutive als Kontrollor bei Verstößen und zur Verhängung von Strafen wurde vergessen.

LINZ (SN-pef).

Das neue Oö. Hundehaltegesetz, das am 1. Juli 2003 in Kraft tritt, wird zur Groteske: Das Paragrafenwerk erweist sich als nicht exekutierbar. Der zuständige Landesrat Josef Ackerl (SPÖ) bzw. der Landtag hat völlig vergessen, die Zustimmung des Innenministeriums einzuholen, damit Gendarmerie und Polizei bei Verstößen Organstrafmandate verhängen können. Daher bedarf das Gesetz bereits einer Novelle, die voraussichtlich erst im Herbst 2003 vom Landtag in Oberösterreich beschlossen werden soll.

Eine Zustimmung des Bundes gilt zudem angesichts steigender Kriminalitätsrate und Personalmangel bei der Exekutive als unwahrscheinlich. In diesem Fall bliebe den Gemeinden und Statutarstädten nur die Möglichkeit, die Einhaltung des Gesetzes durch eigene private Wachdienste zu kontrollieren. Diese verfügen allerdings über kein "Anhalterecht" gegen renitente Hundehalter.

Für rund 60.000 Hundebesitzer und ihre Vierbeiner sollten in knapp zwei Wochen härtere Zeiten anbrechen. Das Gesetz sieht in einigen Punkten sehr restriktive Regelungen vor. So müssen Hunde in Ortsgebieten stets an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen und Kindergärten, auf Kinderspielplätzen, in Einkaufszentren oder Badeanlagen sind die Tiere an der Leine und mit Maulkorb auszustatten. Für den Fall, dass der Hund innerhalb der Ortsgrenzen seine große Notdurft verrichtet, sind vom Halter entsprechende Tüten oder Plastiksackerln mitzuführen, um die Exkremente unverzüglich beseitigen und entsorgen zu können.

Neubesitzer müssen zudem bereits zur Anmeldung ihres Vierbeiners einen Sachkundenachweis erbringen, den sie nach einem Theoriekurs bei Hundeschulen erwerben können. Eine Hunde-Haftpflichtversicherung mit 730.000 Euro Deckungssumme wird vorgeschrieben. Die Strafen sind in der Theorie empfindlich: Ein im Stadtpark "vergessenes Häuferl" kostet zehn Euro, Verstöße gegen die Maulkorb- und Leinenpflicht 15 Euro, Verstöße gegen spezielle Haltungsvorschriften 20 Euro.

Die Hundeexpertin Edith Kirchberger aus Wels fürchtet, dass durch Leinen- und Maulkorbzwang die Tiere zunehmend aggressiv und verhaltensgestört werden könnten. "Außerdem behindert ein Maulkorb den Hund an der natürlichen Temperaturregelung durch Hecheln. Es kann zu schweren Atem- und Kreislaufproblemen kommen", sagte Kirchberger.

© SN.

 
Huch - da hat unsere "Hundeexpertin" ja direkt mal etwas vernünftiges von sich gegeben - wie ist ihr denn das passiert???

LG
Astrid, Gina und Brandy
 
hallo astrid

DAS hab ich mich auch grad gefragt..


aber verhaltensgestört sind vorwiegend die hunde, die sie "gezüchtet" hat...
 
..... oder gekauft hat - wolltest du sicher sagen!

Wo du recht hast hast du recht!!!!!!!

Bis nächsten Samstag
Astrid, Gina und Brandy
 
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