Meldung vom 06.12.2000 15:28
Obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde gefordert
Berlin (AP)
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde gefordert. Der Ausschuss billigte am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Antrag von SPD und Grünen mit den Stimmen von Koalition, FDP und PDS. Für die Einführung einer solchen Versicherung solle die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern sorgen.
In der von der Parlamentspressestelle veröffentlichten Begründung heißt es, zahlreiche Opfer von Beißattacken durch Hunde blieben ohne adäquaten Ersatz ihrer erlittenen Schäden, da die Halter häufig mittellos seien und eine Haftpflichtversicherung für die Hunde fehle. Das sei für die Opfer wie für die Allgemeinheit ein unbefriedigender Zustand, dem dringend abgeholfen werden müsse.
Die Union votierte im Ausschuss gegen die Initiative und verwies unter anderem auf verfassungsrechtliche Bedenken, die auch die Bundesregierung habe. Die Regelung des Problems sollte den Ländern überlassen bleiben. Auch sprächen praktische Gründe gegen den Vorschlag. In Gegensatz zu einem Auto, für das keine Haftpflichtversicherung bezahlt worden sei, könne man einen Hund schließlich nicht «stilllegen».
Einstimmig bei Enthaltung der FDP billigte der Rechtsausschuss als mitberatendes Gremium den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung gefährlicher Hunde. Dieser hat zum Ziel, die Einfuhr von Kampfhunden nach Deutschland zu verbieten oder nur mit ausdrücklicher Genehmigung zu erlauben. Zudem sollen die Möglichkeiten zum Erlass eines Zuchtverbots für gefährliche Hunde erweitert werden.
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Obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde gefordert
Berlin (AP)
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde gefordert. Der Ausschuss billigte am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Antrag von SPD und Grünen mit den Stimmen von Koalition, FDP und PDS. Für die Einführung einer solchen Versicherung solle die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern sorgen.
In der von der Parlamentspressestelle veröffentlichten Begründung heißt es, zahlreiche Opfer von Beißattacken durch Hunde blieben ohne adäquaten Ersatz ihrer erlittenen Schäden, da die Halter häufig mittellos seien und eine Haftpflichtversicherung für die Hunde fehle. Das sei für die Opfer wie für die Allgemeinheit ein unbefriedigender Zustand, dem dringend abgeholfen werden müsse.
Die Union votierte im Ausschuss gegen die Initiative und verwies unter anderem auf verfassungsrechtliche Bedenken, die auch die Bundesregierung habe. Die Regelung des Problems sollte den Ländern überlassen bleiben. Auch sprächen praktische Gründe gegen den Vorschlag. In Gegensatz zu einem Auto, für das keine Haftpflichtversicherung bezahlt worden sei, könne man einen Hund schließlich nicht «stilllegen».
Einstimmig bei Enthaltung der FDP billigte der Rechtsausschuss als mitberatendes Gremium den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung gefährlicher Hunde. Dieser hat zum Ziel, die Einfuhr von Kampfhunden nach Deutschland zu verbieten oder nur mit ausdrücklicher Genehmigung zu erlauben. Zudem sollen die Möglichkeiten zum Erlass eines Zuchtverbots für gefährliche Hunde erweitert werden.
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