in Iserlohn reichte der Sachkundenachweis, um mit allen Listenhunden im Th Gassi gehen zu dürfen...
Nachdem mein Mann und ich uns entschloßen hatten, in einem Tierheim mit einem Rotti spazieren zu gehen, haben wir mal unsere Erlaubniskärtchen hervorgekramt und miteinander verglichen.
Das Kärtchen meines Mannes (Erlaubnisschein gemäß §10 Absatz 1 i.V.M. § 4 Absatz 1 LHundG NRW) bestätigt die Halteeerlaubnis für unseren verstorbenen Ben. Nur einer von uns war als Halter eingetragen, da sonst die Kosten für die Halteerlaubnis doppelt angefallen wären. Diese Karte bezieht sich logischerweise nur auf das Halten von Ben, sagt aber nichts darüber aus,dass er berechtigt ist, auch andere §3er u. §10er auszuführen.
Mein Kärtchen "Bestätigung der Voraussetzungen einer anderen Aufsichtsperson (als der Hundehalter) gem. §5 Abs. 4 LHundG NRW" bestätigt allgemein, dass ich befähigt bin, diese Hunde auszuführen.
Da fängt meine Verwirrung an, wieso bin ich allgemein befähigt, §3er und §10er auszuführen und er scheinbar nicht, obwohl wir am gleichen Tag an der gleichen Stelle zur gleichen Zeit unseren Sachkundetest erfolgreich absolviert haben?
Und meine Verwirrung verstärkte sich, als wir im Tierheim (nicht in unserer Stadt, aber auch NRW) dann erstmal die schriftliche Bescheinigung des bestandenen Sachkundenachweises vorlegen mußten, diese an das Ordnungsamt der Stadt, in der das Tierheim ist, weitergeleitet wurde und von dort dann die "Ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Ausführen von folgendem Hund" kam. Also die Erlaubnis für speziell diesen Hund und das für uns beide gleich.
Oh Mann, kann das jetzt überhaupt noch irgendwer verstehen? Ich raff langsam gar nichts mehr, dachte bisher eigentlich mit dem Sachkundenachweis kann man zumindest in ganz NRW alle §3er und §10er ausführen.
Ist mir auch neu!
Meiner Kenntnis nach sollte ein Führungszeugniss und ein Sachkundenachweis vorgelegt werden.
Bei der Afferei braucht sich keiner wundern, wieso es so wenig Gassigänger gibt.
Musste dazu den Sachkundenachweis und das Führungszeugnis vorlegen und habe dann kostenlos eine Bescheinigung bekommen, dass ich befügt bin, mit den Tierheimlistis Gassi zu gehen.
in Iserlohn reichte der Sachkundenachweis, um mit allen Listenhunden im Th Gassi gehen zu dürfen...
Ist mir auch neu!
Meiner Kenntnis nach sollte ein Führungszeugniss und ein Sachkundenachweis vorgelegt werden.
Bei der Afferei braucht sich keiner wundern, wieso es so wenig Gassigänger gibt.
Seh ich genauso, dass erschwert es für die Listis noch mehr! Gerade wenn vielleicht auch Interessenten von weiter weg kommen und dann erstmal diese Bestätigung benötigen nur um Gassi gehen zu können.
Wann und warum das in Iserlohn geändert wurde, weiß ich nicht. Auf jeden Fall stehts auch so auf der Homepage. Und zwar hier:
Das ist dann aber inzwischen geändert worden. Man benötigt dort auch die Bestätigung vom Ordnungsamt Iserlohn.
Kenne es aber auch von einem anderen TH, dass dort nur der Sachkundenachweis benötigt wird. Scheint also unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Was in der Haltererlaubnis bzw. Kärtchen deines Mannes aufgeführt ist, bekommt man nach dem bestandenen Wesenstest und zwar derjenige/jeder, der diesen mit einem speziellen Hund absolviert hat. Dann darf dieser spezielle Hund mit dem in dem Kärtchen eingetragenen Menschen auch ohne Maulkorb laufen- aber eben nur dieses spezielle Gespann.
Daher finde ich deine letzten Ausführungen auch irgendwie nicht plausibel, denn lediglich zum Ausführen (mit Maulkorb) bräuchtest du tatsächlich nur den SKN. Die Maulkorbbefreiung bekommt man doch dort sicherlich auch nicht ohne Wesenstest, daher macht die Bescheinigung für einen bestimmten Hund so gar keinen Sinn. Hat es vielleicht einen versicherungstechnischen Hintergrund, weshalb das in dem TH anders gehandhabt wird? Würde da nochmal nachfragen.
wie du schon sagst: es ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, das hat mit dem Gesetz nicht viel zu tun (jede Gemeinde darf das LHundG verschärfen - ist doof, ist aber nunmal soIst das also wirklich auch wieder von Stadt zu Stadt so unterschiedlich? Dieses Gesetz macht mich noch irgendwann wahnsinnig
wie du schon sagst: es ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, das hat mit dem Gesetz nicht viel zu tun (jede Gemeinde darf das LHundG verschärfen - ist doof, ist aber nunmal soIst das also wirklich auch wieder von Stadt zu Stadt so unterschiedlich? Dieses Gesetz macht mich noch irgendwann wahnsinnig).
Ich zitier mich der Einfachheit halber mal selbstStell dir (vereinfach) vor: der SKN ist dein Autoführerschein, das Kärtchen (Befreiung von Leinen bzw MK Pflicht) ist deine Fahrzeugschein für dieses spezielle Auto.
Das Kärtchen meines Mannes (Erlaubnisschein gemäß §10 Absatz 1 i.V.M. § 4 Absatz 1 LHundG NRW) bestätigt die Halteeerlaubnis für unseren verstorbenen Ben. Nur einer von uns war als Halter eingetragen, da sonst die Kosten für die Halteerlaubnis doppelt angefallen wären. Diese Karte bezieht sich logischerweise nur auf das Halten von Ben, sagt aber nichts darüber aus,dass er berechtigt ist, auch andere §3er u. §10er auszuführen.
Generell darfst du mit dem großen SKN alle Hunde in NRW ausführen, einzelne TH wollen aber eine Bestätigung. Mir hat mal eine TH MA erklärt, warum ihr TH eine Bescheinigung vom Amt verlangt: es hat wohl versicherungstechnische Gründe. Das TH muss sich absichern, dass derjenige, der einen Listenhund ausführen möchte auch dazu berechtigt ist (es könnte ja zB sein, dass du nach Erwerb des SKN straffällig geworden bist oder eben aus anderen Gründen keinen Listenhunde mehr führen darfst, dann würde im Schadenfall die VS nicht zahlen und das TH müsste dafür aufkommen).
Dann würde ein aktuelles Führungszeugniß ausreichend sein ..Das TH muss sich absichern, dass derjenige, der einen Listenhund ausführen möchte auch dazu berechtigt ist (es könnte ja zB sein, dass du nach Erwerb des SKN straffällig geworden bist oder eben aus anderen Gründen keinen Listenhunde mehr führen darfst, ...
Kärtchen zur Halteerlaubnis gab es nach Anschaffung des Hundes, Kärtchen zur Befreiung von der Anlein- und Maulkorbbpflicht logischerweise erst nach bestandenem Test.
wie du schon sagst: es ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, das hat mit dem Gesetz nicht viel zu tun (jede Gemeinde darf das LHundG verschärfen - ist doof, ist aber nunmal so).
Dann würde ein aktuelles Führungszeugniß ausreichend sein ..
Meine Aussage bezog sich auf das ausführen von Listenhunden im TH Iserlohn, wo bis vor kurzem noch Führungszeugniss und SKN ausreichend waren.Dann würde ein aktuelles Führungszeugniss ausreichend sein ..
Ein pol. Führungszeugnis ist aber auch nur 6 Wochen gültig. Wäre doch noch aufwendiger und kostenintensiver, wenn die Versicherung alle 6 Wochen ein neues haben wollte.
richtig, das Führungszeugnis hat in dem TH (von dem ich sprach) auch gereicht. Welche Ansprüche das von Dagmar benannte TH hat weiß ich nicht.Dann würde ein aktuelles Führungszeugniß ausreichend sein ..Das TH muss sich absichern, dass derjenige, der einen Listenhund ausführen möchte auch dazu berechtigt ist (es könnte ja zB sein, dass du nach Erwerb des SKN straffällig geworden bist oder eben aus anderen Gründen keinen Listenhunde mehr führen darfst, ...
Man stelle sich vor, jemand möchte in den Tierheimen seiner Umgebung, lass es 3 an der Zahl sein, mit Listis Gassi gehen. 3x das Procedre durchziehen?
Davon abgesehen, die Menschen habe teilweise so einen Respekt vor Ämtern, da wandert kaum einer freiwillig zum OA.
Wenn ich einen Listenhund anmelde, benötige ich ja auch nur bei der Anmeldung ein Führungszeugniss und muss nicht alle 6 Wochen eins vorlegen.
Für jeden einzelnen Hund diesen Aufwand (nicht mein Aufwand, aber der fürs Tierheim) fände ich dann allerdings wirklich heftig.
Im Duisburger Tierheim läuft das auch so (vielleicht ist das ja auch gemeint)
Danke für die ausführliche Erklärungund das ist wohl eine Regelung die zwischen Stadt und Th geschlossen wurde. Es ist eine Menge Aufwand aber das TH ist eben verpflichtet, sich die SK zeigen zu lassen. In der Regel reicht sicher auch eine Erlaubnis zum Halten eines Hundes, um die SK anzunehmen aber grad in Duisburg arbeiten so viele unterschiedliche Leute im Th-Büro, dann Personalmangel, neue Leute etc., dass nicht jeder diesen Genehmigungswirrwar versteht und erkennt. Die Genehmigungen der Städte sehen unterschiedlich aus, in Duisburg wird so eine Genehmigung, dass man §3 und §10 Hunde führen darf, gar nicht erstellt. Es reicht die jeweilige SK aus die man bei haben muss. Und ja, wenn ich im TH Duisburg mit drei Listenhunden gassi gehe, habe ich drei Genehmigungen bei. Blöd aber das ist da so. Es gibt auch Allgemeine Ausgeherlaubnisse für besonders aktive und wirklich regelmäßig anwesende Spaziergänger die vorher sogar noch eine erweiterte Sachkunde im TH absolvieren müssen, um diese zu erlangen. Dann darf man mit jedem Hund vom TH laufen.
Das ist ja mal beruhigend, hatte mich echt schon gefragt,, ob man da auch erst für jeden Hund eine Extrabescheinigung bräuchte.Den privaten Bereich trifft das nicht, habe ich die SK, darf ich mit jedem Hund für den eine Erlaubnis besteht auch laufen.
@Dagmar Wenn es Duisburg ist, welchen Hund habt ihr denn im Auge?