NRW CDU kritisiert Rasselisten

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CDU kritisiert Rasselisten
"NRW-Hundeverordnung ein bürokratisches Monstrum"

Von Jutta Vossieg

Seit knapp einem Jahr ist die nordrhein-westfälische Hundeverordnung in Kraft, doch die öffentliche Debatte darüber flaut nicht ab. "Ein bürokratisches Monstrum, ohne jeden Sachverstand erstellt, das lediglich Scheinsicherheit vorgaukelt", urteilt Eckhard Uhlenberg, Vizefraktionschef der NRW-CDU in Düsseldorf.

Seine Fraktion hat einen Antrag im Landtag gestellt, die Verordnung zusammen mit Fachleuten zu überprüfen und zu überarbeiten mit dem Ziel, ein Gesetz zu verabschieden, das einen echten Schutz vor "tatsächlich gefährlichen Hunden und ihren verantwortungslosen Züchtern und Haltern" bewirkt. Die CDU will auf diese Weise eine Beteiligung des Parlaments erzwingen. Die bisherige Verordnung ist von Umweltministerin Höhn (Grüne) im vorigen Jahr im Alleingang erlassen worden.

Die CDU kritisiert vor allem die Rasselisten als "unwissenschaftliche Flickschusterei". Seit Juli 2000 stehen 13 Hunderassen auf "Liste 1" und 39 auf "Liste 2". Für sie gelten generell Maulkorb-und Leinenzwang, ihre Halter müssen unterschiedlich scharfe Auflagen erfüllen. Alle anderen größeren Hunde sind in bebauten Gebieten an der Leine zu führen, auch ihre Halter müssen in diesem Jahr ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Uhlenberg ist nicht generell gegen Rasselisten, hält die NRW-Lösung aber für ausufernd: "Bei Frau Höhn landen selbst Hirtenhunde entgegen ihrem Wesen und entgegen allen wissenschaftlichen Aussagen in der Schublade Kampfhund." Ein Beispiel ist der beliebte Familienhund Briard. Andererseits fehlten erwiesenermaßen auffällige Rassen ganz. Höhn selbst sei seit einem Jahr jede Antwort darauf schuldig geblieben, welche Fachleute sie bei der Erstellung der Listen beraten haben.

Zuletzt ist sie mit dieser Frage von CDU und FDP im Mai im Agrarausschuss in die Zange genommen worden. Dreimal sei sie gefragt worden, dreimal habe sie geantwortet, die Namen der Experten fielen ihr gerade nicht ein, berichten Teilnehmer der Sitzung.

Schließlich habe sie eingewilligt, die Namensliste schriftlich nachzureichen, was bis heute nicht geschehen ist, wie Uhlenberg bestätigt. Auf drängende Nachfragen, warum die "Liste 2" zwar exotische und teilweise ausgestorbene Hütehund-Rassen enthalte, nicht aber den Deutschen Schäferhund, der für mehr als die Hälfte aller tödlichen Beißattacken der vergangenen 30 Jahre verantwortlich ist, habe Frau Höhn schließlich entnervt erklärt, sie wolle sich nicht mit den einflussreichen Schäferhunde-Vereinen anlegen, heißt es aus Teilnehmerkreisen.

Die CDU sieht daher - im Gegensatz zum Kinderschutzbund - durch die Verordnung keineswegs Sicherheit vor Hundeattacken hergestellt: Einerseits seien die Listen unsinnig, andererseits sei die Verordnung nebst ihren komplizierten Ausführungsbestimmungen von den Kommunen in der Praxis überhaupt nicht kontrollierbar.

Der CDU schwebt daher ein Gesetz vor, in dem neben einem Bußgeld von 100 000 Mark für Beißattacken vor allem die obligatorische Schulung für Hundehalter und regelmäßige Wesenstests für Hunde sowie die scharfe Kontrolle der Zucht festgeschrieben sind.

Während die Grünen am Mittwoch die Verordnung verteidigten, dringt auch die FDP auf deren Abschaffung und die Verabschiedung eines wirksamen Gefahrhunde-Gesetzes. Innerhalb der SPD gibt es seit langem deutliche Bestrebungen, die Rasselisten kräftig "einzudampfen", ohne dass der große Koalitionspartner in dieser Richtung aktiv geworden ist.

Keine Klagen anhängig

Auftrieb bekamen die Gegner der Rasselisten kürzlich auch durch Urteile der Oberverwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, durch die die dortigen Hundeverordnungen teilweise nichtig wurden. Insbesondere die Richter in Schleswig verneinten, dass die Gefährlichkeit von Hunden allein auf Grund ihrer Rassezugehörigkeit unterstellt werden könne.

Ministerin Höhn hat mehrfach bekundet, diese Urteile berührten die NRW-Verordnung nicht. Allerdings sind in NRW auch keine Klagen anhängig: CDU und FDP setzen - bisher erfolglos - auf politischen statt juristischen Widerstand. Betroffene Hundehalter können hierzulande, anders als in Schleswig-Holstein, nicht gegen das Gesetz an sich klagen. Sie müssten sich auf den langen und kostspieligen Instanzenweg begeben.

Kritik an der NRW-Regelung äußerte gestern auch der Deutsche Tierschutzbund: "Die Bilanz ist katastrophal", erklärte der Präsident des Bundes, Wolfgang Apel. Es sei eine Scheinsicherheit geschaffen worden, ohne die Ursachen anzugehen. Seit Juli 2000 seien in NRW rund 950 "Listenhunde" in Tierheime gebracht worden. Es dränge sich der Eindruck auf, die Politiker reichten das Problem an den ehrenamtlichen Tierschutz weiter

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger vom 07.06.01
 
  • 29. April 2024
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Interessant ist, daß in NRW keine Klagen
anhängig sind.

Ich erinnere mich an viele Kommentatoren hier aus
NRW, die fleissig schreiben aber nicht bereit sind
Geld für eine Klage auszugeben.

Da sind wir hier in Rheinland-Pfalz doch weiter(natürlich
auch in Schleswig-Holstein und Niedersachsen,Baden-
Würrtemberg u.a.Länder).

Was ist los mit den Haltern in NRW?

Ich kann das nicht nachvollziehen, Demonstration ja,
Klagen:Nein????
 
An Wilfried Hoffmann,

in NRW kann nicht, wie in einigen anderen Bundesländern gegen ein Gesetz geklagt werden. Außerdem handelt es sich hier um eine (Hunde)Verordnung und nicht um ein Gesetz. Eine Verordnung ist sofort gültig und muß nicht wie ein Gesetz vom Landtag beschlossen werden.
Gegen einzelne Punkte der Verordnung kann ein Einzelner klagen, er mag in dem einen oder anderen Punkt für seine spezielle Situation Recht bekommen, das ändert dann aber nichts an der Verordnung. Es ist vergleichbar mit Personen, die alle Falschpark-Knöllchen, die sie bekommen, grundsätzlich ihrem Anwalt übergeben, der dann dafür sorgt, daß ein Teil eben nicht bezahlt werden muß. Das führt aber nicht dazu, daß deshalb das Halteverbot an der entsprechenden Stelle aufgehoben wird.

Es muß also in NRW tatsächlich versucht werden, die Sache politisch zu lösen und deshalb auf jeden Fall vor dem Landtag demonstriert und protestiert werden.

Gruß wuschel
 
Hallo Wuschel,

wir in Rheinland-Pfalz haben auch kein Gesetz,sondern
eine sogenannte GEFAHRENABWEHRVERORDNUNG,trotzdem
laufen Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof.
 
So,so .... es sind also keine Klagen anhängig?

Soweit ich mich erinnere, läuft von unserem Verein gemeinsam mit dem Tierheim Hilden eine Feststellaungsklage beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht.

Merkwürdisch .....

bl_paw.gif
Beckersmom
bl_paw.gif

bullcom.jpg

www.hund-und-halter.de
 
Warum sind immer die Parteien, die nicht an der Macht sind dagegen (brauchen die vielleicht Stimmen). Erst die FDP jetzt auch noch die CDU. Müssen wir jetzt alle in die CDU eintreten
biggrin.gif
:
Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Oldtymedogs

imgProxy.asp

STaffbullt. old type irish bred line
...mögen sie dereinst rächend über diese welt kommen
 
Stimmt Beckersmom !

Achsoja: Unsere Frau ohne Kamm und ohne Föhn sagt so vieles - nur nicht die Wahrheit. Sollte sich auch in die letzten Niederungen herumgesprochen haben :verlegen:)

Liebe Grüße

Sabine





...out of the dark - into the light, the brightness...
 
Und noch ein Artikel dazu aus dem Iserlohner Kreisanzeiger von heute:

-zitat-
Landes-CDU kritisiert Hundeverordnung
Bilanz nach einem Jahr: "Flickschusterei"
Düsseldorf (goe)
Tierschützer und CDU-Landtagsfraktion haben die NRW-Hundeverordnung kritisiert, weil sie den Bürgern eine Scheinsicherheit vorgaukeln.
Die beiden Rassenlisten mit Maulkorb- und Leinenzwang für 42 Hunderassen seien eine "willkürliche Flickschusterei", die Hirten- und Hütehunde in eine Schublade mit gefährlichen Kampfhunden stellten, sagte CDU-Fraktionsvize Uhlenberg in einer Bilanz nach einem Jahr Hundeverordnung. Dagegen fehle der Deutsche Schäferhund in den Rasselisten, obwohl auf dessen Konto rund 50 % der tödlichen Bissverletzungen gingen. Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, war den Behörden vor, den Tierheimen die Probleme aufzuladen. Außerdem entstünden Kosten von bis zu 4500 Mark im Jahr pro Hund.
Die CDU kritisierte, dass es an geschultem Personal zur Kontrolle des Maulkorbzwangs sowie für die Zuverlässigkeitstests der Hundehalter mangele. Dies führe dazu, dass die Hundeverordnung in großen Teilen nicht umsetzbar sei, so Uhlenberg. Grünen-Fraktionsvize Priggen wies die Vorwürfe an der Hundeverordnung zurück, die die Sicherheit der Kinder besser gewährleiste. Priggen forderte eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz der Menschen vor Beissattacken.
- zitat ende-

Gruß
tessa


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