Den Hund geht es gut, er ist bei seinen Haltern.
Ich möchte noch einmal betonen das es sich um einen American Bulldog handelt, event. mit einen ganz kleinen Spritzer Dogo, Boxer - never ever einen Staff, es ein Rassegutachten dazu gibt und einen bestandenen Wesenstest. Untypisch ist nur am AB, das die Hündin z.Z. vielleicht ein wenig zu schmal und mager (aber eben auch noch jung, sehr agil und immo wahrscheinlich läufig werdend)
Die beiden haben alles richtig gemacht und geforderte "abgeliefert".
Es ist entweder absolutes Unwissen oder Schikane vom OA. Ich möchte bei "so etwas" auch nur zu gerne das Amt stürmen und den Mitarbeiter, Gesetz und die Ausführungen dazu, solange auf den Schädel schlagen bis er es begriffen hat - bringt nur nix, außer weiteren Ärger.
Es gab mehrere Lösungsansätze. Erste Wahl war: Ein Gespräch zwischen RA und OA.
Wer bayrische Amtsesel kennt, weiß das dies öfter mal zu nichts führt, deshalb (wenn nötig) ein Gespräch zwischen RA und Vorgesetzten/bzw. Leiter des Ordnungsamtes.
Eine Klage soll nach wie vor vermieden werden, weil dies schlicht zu lange bis zur Klärung dauert und H&H nicht schnell weiterhilft.
Deshalb "Plan B" wozu ich wenig schreiben werde, solange ich nicht das ok der HH habe. Da gab es mehrere Möglichkeiten, die sich anboten bzw. auf der Hand lagen. Das junge Paar bezieht z.B. eine neue gemeinsame Wohnung, welche sich nicht mehr im Einzugsbereich befindet.
Teilweise sind Details sehr privat und die beiden können/wollen/sollen nicht Auskunft geben, solange Sie das Negativzeugnis noch nicht in den Händen halten.