Notfall! Bayern - 8 Wochen alte Rottihündin

prisca

15 Jahre Mitglied
8 Wochen alte Rottweilerhündin (aus Deutschland)/ in Bayern) wurde von ihren Besitzern geschlagen , misshandelt etc. Sitzt gerade auf einer Pflegestelle mit §11. Doch muss in 3 Tagen woanders unterkommen. Bitte wer hat Platz und vorallem §11, um einen Rotti halten zu dürfen.

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-Hab ich per FB bekommen. Ich such noch schnell die direkten Ansprechpartner-
 
  • 2. Mai 2024
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Hi prisca ... hast du hier schon mal geguckt?
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8 Wochen alte Rottweilerhündin (aus Deutschland)/ in Bayern) wurde von ihren Besitzern geschlagen , misshandelt etc. Sitzt gerade auf einer Pflegestelle mit §11. Doch muss in 3 Tagen woanders unterkommen. Bitte wer hat Platz und vorallem §11, um einen Rotti halten zu dürfen.

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-Hab ich per FB bekommen. Ich such noch schnell die direkten Ansprechpartner-

Prisca, in vielen Bundesländern in Deutschland, steht der Rotti gar nicht auf der Liste. Bei uns in RLP z.B. braucht es keinen § 11 oder sonst was. ;)

Müsste man mal raussuchen, in welchen BL er keine Auflagen hat.

Oder geht es beim § 11 um was Anderes? Bei uns brauchen z.B. Pensionen, Tierheime jemand mit einem solchen Paragraphen.
 
zur Zeit ist der Rottweiler in Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg auf einer Rasseliste vertreten.


 
Ich dachte in Bayern steht der Rottweiler auch auf der Liste der Bewilligungspflichtigen Rassen?

Bin das noch am Abklären, hab bloss den Notruf bekommen und habe spooontan an die KSG gedacht :D
 
Sorry, unsere Beiträge haben sich überschnitten, du warst schneller.. :D

Danke für's reinstellen!
 
Also habe gerade mit meiner Chefin aus dem Tierschutz gesprochen, man braucht für den Rottweiler nur eine Haltergenehmigung von der jeweiligen Gemeinde und ein Führungszeugnis nicht mehr und nicht weniger, da er weder bis jetzt auf der Katerogie 1 oder 2 steht.
 
nde der Kategorie 2 sind, wenn für sie von der Gemeinde ein Negativzeugnis erstellt wurde, von den Restriktionen des Art. 37 LStVG befreit.

Dieses Negativzeugnis wird erteilt, wenn der Halter durch Vorlage eines Gutachtens nachgewiesen hat, dass sein Tier nicht die Merkmale eines gesteigert aggressiven und gefährlichen Kampfhundes aufweist.

Die formellen Mindestanforderungen eines solchen Gutachtens sind normiert und liegen den Gemeinden vor. Welche Anforderungen die Gemeinde an den Ersteller eines solchen Gutachtens (z. B. Tierarzt – dieser muss eine Zusatzausbildung durch die Landestierärztekammer haben oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger) stellt, bleibt dieser überlassen. Bei der Prüfung des Gutachtens kann die Gemeinde das zuständige Veterinäramt einzubeziehen.

Beim Erwerb von Welpen und Junghunden der Kategorie 2 ist von der Gemeinde bis zur Überprüfbarkeit (i. d. R. im Alter von ein bis zwei Jahren) ein "vorläufiges", also zeitlich be-fristetes, "Negativzeugnis" auszustellen.

Achtung: Sie als Halter müssen auch das vorläufige Negativzeugnis beantragen – ohne dieses Halten Sie einen Kampfhund (ein solcher ist auch schon ein Welpe oder Junghund) ohne Erlaubnis der Gemeinde – das ist strafbar! Die steuerliche Anmeldung des Hundes genügt nicht – diese ist hiervon unabhängig.

Mit dem "sachbezogenen Verwaltungsakt" Negativzeugnis ist der Halter des Hundes von der Erlaubnispflicht zum Halten befreit und mit dem Hund darf gezüchtet werden. Sachbezo-gen heißt, der Verwaltungsakt, auf den der Halter bei positivem Gutachten ein Anrecht hat, bezieht sich ausschließlich auf die Eigenschaften des Hundes – die Eignung oder Verhältnisse des Halters spielen hier keine Rolle.

Mit dem Negativzeugnis können allerdings Auflagen verbunden werden – siehe hierzu Art 18 Abs. 2 LStVG.
Quelle Poizei Bayern..


Aber eben.. Die kleine Maus sucht dringend einen Unterschlupf..
 
Also habe gerade mit meiner Chefin aus dem Tierschutz gesprochen, man braucht für den Rottweiler nur eine Haltergenehmigung von der jeweiligen Gemeinde und ein Führungszeugnis nicht mehr und nicht weniger, da er weder bis jetzt auf der Katerogie 1 oder 2 steht.

Das stimmt so nicht, der Rottweiler ist in BY Kat. II also gleich wie zb. der Bullterrier.
Also vorläufiges Negativzeugnis beantragen bis zum WT, dann wird ein Negativzeugnis ausgestellt.
Also beim Führungszeugnis hast du recht, das braucht man nicht.
 
ich würde die Kleine nehmen...Prisca und ich warten nur noch auf einen Anruf.In BW gibt es keine Auflagen für einen Rottweiler
 
Hallo,


wo befindet sich denn die kleine Maus gerade....und wie genau äussern sich denn die Misshandlungen denn schon...oder hat sie glücklicherweise noch keine Defizite davon getragen...

...würde eine PS übergangsweise helfen...
 
ich würde die Kleine nehmen...Prisca und ich warten nur noch auf einen Anruf.In BW gibt es keine Auflagen für einen Rottweiler

Super, ich hab auch schon mit mir gehadert :lol: Aber Welpe passt bei mir nicht rein, das ginge nur im äußersten Notfall, da ich Welpi morgens im Tierheim ins Vereinshaus setzen müsste.
 
Also, falls doch gebraucht wrid, wir können auch ein Plätzchen zur Verfügung stellen.
 
zur Zeit ist der Rottweiler in Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg auf einer Rasseliste vertreten.


Hessen fehlt noch bei Neuanschaffungen. Es gibt einen Bestandsschutz für die, die vor Einführung der aktualisierten VO da waren, aber alles was neu kommt, auch Pflegis, zählen zu den Listenhunden.
 
Gut...gut...hätte mich im äussersten Notfall auch anbieten können.....bei mir ist halt nur die Gefahr das ich PS Versager wäre....:love:....und 3 Hundis auf Dauer gehen halt dann doch nicht....:lol:
 
Ich danke euch!! :hallo:

Wir warten jedoch noch immer.. Hab ich schon gesagt dass ich sehr ungeduldig sein kann? :D
 
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