Kampfhunde unerwünscht
Gemeinde Windeby erhöht Hundesteuer
Windeby (joh) 80 DM Steuer für einen "ganz normalen" Hund - das erschien den meisten Windebyer Gemeindevertretern am Donnerstag denn doch zu viel. Obwohl der Finanzausschuss einstimmig eine Erhöhung von 30 auf 80 DM empfohlen hatte, entschied sich die Gemeindevertretung schließlich mit acht zu zwei Stimmen für moderatere 60 DM an Hundesteuer pro Jahr für das erste Tier. Für den zweiten und dritten Hund müssen 90 beziehungsweise 120 DM auf den Tisch gelegt werden. Nötig geworden war die immer noch drastische Anhebung, weil die Gemeindevertretung Kampfhundehalter abschrecken will: Besitzer gefährlicher Rassen, so steht es in der neuen Windebyer Hundesteuersatzung, die sich an einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes orientiert, müssen das Achtfache an normaler Steuer für ihre Vierbeiner bezahlen.
Auf diese Weise wollen die Windebyer verhindern, dass Halter gefährlicher Hunde aus Städten wie Eckernförde in ihre Gemeinde ziehen. In der Ostseestadt kostet ein Kampfhund 400 DM jährlich, in Windeby ist er nach der neuen Hundesteuersatzung nun noch 80 DM teurer.
Angeregt worden war die Satzungsänderung seinerzeit von der CDU-Fraktion, die allerdings nur die Kampfhundesteuer hatte erhöhen wollen und zwar noch drastischer als jetzt geschehen. Doch Bürgermeister Klaus Kaschke (SPD) hatte auf das erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, das maximal das Achtfache der normalen Hundesteuer einräumt.
Trotz der einstimmigen Finanzausschuss-Empfehlung sorgte das Thema am Donnerstag noch einmal für rege Diskussion. Schließlich sahen aber auch fast alle Mitglieder der CDU-Fraktion ein, dass die Gemeinde eine Klage riskiert, falls sie Kampfhundehalter mit jährlich 600 oder gar 800 DM zur Kasse bittet und von Haltern aller anderen Hunde weniger als ein Achtel dieses Satzes verlangt.
Gemeinde Windeby erhöht Hundesteuer
Windeby (joh) 80 DM Steuer für einen "ganz normalen" Hund - das erschien den meisten Windebyer Gemeindevertretern am Donnerstag denn doch zu viel. Obwohl der Finanzausschuss einstimmig eine Erhöhung von 30 auf 80 DM empfohlen hatte, entschied sich die Gemeindevertretung schließlich mit acht zu zwei Stimmen für moderatere 60 DM an Hundesteuer pro Jahr für das erste Tier. Für den zweiten und dritten Hund müssen 90 beziehungsweise 120 DM auf den Tisch gelegt werden. Nötig geworden war die immer noch drastische Anhebung, weil die Gemeindevertretung Kampfhundehalter abschrecken will: Besitzer gefährlicher Rassen, so steht es in der neuen Windebyer Hundesteuersatzung, die sich an einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes orientiert, müssen das Achtfache an normaler Steuer für ihre Vierbeiner bezahlen.
Auf diese Weise wollen die Windebyer verhindern, dass Halter gefährlicher Hunde aus Städten wie Eckernförde in ihre Gemeinde ziehen. In der Ostseestadt kostet ein Kampfhund 400 DM jährlich, in Windeby ist er nach der neuen Hundesteuersatzung nun noch 80 DM teurer.
Angeregt worden war die Satzungsänderung seinerzeit von der CDU-Fraktion, die allerdings nur die Kampfhundesteuer hatte erhöhen wollen und zwar noch drastischer als jetzt geschehen. Doch Bürgermeister Klaus Kaschke (SPD) hatte auf das erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, das maximal das Achtfache der normalen Hundesteuer einräumt.
Trotz der einstimmigen Finanzausschuss-Empfehlung sorgte das Thema am Donnerstag noch einmal für rege Diskussion. Schließlich sahen aber auch fast alle Mitglieder der CDU-Fraktion ein, dass die Gemeinde eine Klage riskiert, falls sie Kampfhundehalter mit jährlich 600 oder gar 800 DM zur Kasse bittet und von Haltern aller anderen Hunde weniger als ein Achtel dieses Satzes verlangt.