Nein, geht nicht nur Dir so
Ganz offensichtlich haben die Neu-Isenburger Ordnungsbehörden nichts anderes zu tun, als zu kontrollieren ob Listenhunde auch wirklich nur von sachverständigen Personen ausgeführt werden
Wobei, wenn ich so überlege, die Kontrollen in diese eher kleine Kommune dann doch einiges an Geld einbringen
Wobei ich jetzt in der VO nichts finden kann, wonach eine andere sachkundige Person (außer dem HH) ein pol. Führungszeugnis vorlegen müßte, bzw. einen Listenhund nicht ausführen dürfte.
§ 6
Sachkunde
(1) Sachkundig ist eine Person, die über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen
gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben
oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Zum Nachweis dieser Sachkunde ist
der zuständigen Behörde die Bescheinigung einer vom Regierungspräsidium Darmstadt
im Benehmen mit dem Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. und der
Landestierärztekammer Hessen benannten sachverständigen Person oder Stelle
vorzulegen. Die Sachkundeprüfung hat nach Standards zu erfolgen, die vom
Regierungspräsidium Darmstadt im Benehmen mit dem Verband für das Deutsche
Hundewesen e.V. und der Hessischen Landestierärztekammer festgelegt worden sind.
(2) Die Bescheinigung gilt jeweils nur für den bestimmten gefährlichen Hund, für den die
Sachkundeprüfung im Sinne von Abs.1 erfolgt ist.