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Wer in Deutschland einen nach 1999 geborenen Kupierten Hund Führt muss den Nachweis erbringen das er in keiner Form an dieser Aktion beteiligt war,wo der Hund herkommt,und von wem der Eingriff durchgeführt wurde.
Wenn also deine Bekannte mit diesem Hund von einem Tierschützer angezeigt wird dann muss sie diese Dinge belegen;
Beweist man ihr das sie mit dem Kupieren einverstanden war ,drohen Geldstrafen bis 30000 Euro."
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