Kampfhunde
Maulkorbzwang kommt vors Verfassungsgericht
Neue Runde im Streit um Pitbull & Co: Hundebesitzer klagen gegen Rasselisten
pen
Ein Arzt ist unter den Klägern, zwei Unternehmer, Beamte, "ganz normale Leute", sagt die Rechtsanwältin Annett Löwe - Leute jedenfalls, die nicht unbedingt als beißwütig gelten. Aber sie wollen die Berliner Kampfhund-Verordnung zu Fall bringen. 35 Berliner haben sich vor gut einem Monat an das Verfassungsgericht des Landes gewandt. Der endlos scheinende Streit um Pitbull & Co geht also in eine neue Runde: Ist es verfassungswidrig, die Bullterrier und ihre Verwandten auf eine schwarze Liste zu setzen?
Annett Löwe gehört zur Kanzlei Albrecht Stahl, die die Hundehalter vertritt. Tierisches ist den Anwälten nicht fremd, denn unter ihnen sind ebenfalls Hundebesitzer - wenn auch nicht vom Kampfhund-Schlag. Im Prinzip geht es um die alte Frage, mit der sich deutsche Gerichte, Verhaltensforscher und Hunde-Experten seit langen Jahren herumschlagen. Ist es gerechtfertigt und lässt es sich stichhaltig begründen, bestimmte Hunde mit einer Rasseliste wegen besonderer Gefährlichkeit an die Kandare zu nehmen: per Leinenzwang, Maulkorbzwang, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wesensprüfung. Bis zu einer wegweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Kampfhundesteuer hatten die deutschen Verwaltungsgerichte auf diesem Gebiet mal so und mal so entschieden - was wissen sie schließlich von "Kampfhunden". Und die meisten kynologischen Experten lehnen Rasselisten ab.
Nun geht es gleich um die Verfassung. Vor diesem Gericht komme man schneller voran, sagte Anwältin Löwe gestern, außerdem ist es billiger als der Verwaltungsrechtsweg. Die Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Und mit den Rechtsanwälten haben die Kläger eine Honorarvereinbarung abgeschlossen.
Sie wollen die Kampfhund-Regelungen mit einer einstweiligen Anordnung aushebeln. Einerseits ganz allgemein. Andererseits geht es ihnen vor allem um die als unbedenklich geprüften Tiere und um den Maulkorbzwang, durch den "die Hunde nur aggressiver werden" (Löwe). Die meisten ihrer Mandanten besäßen die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Herr und Hund. Und manche der Tiere seien ohnehin lahm und siech - asthmakrank, herzkrank, mit einem Magengeschwür geschlagen, postoperative Patienten.
Im Parlament begrüßte die grüne Kampfhund-Listen-Gegnerin Claudia Hämmerling gestern die Klage. Die Grünen verlangen einen Hunde-TÜV nach Größe und Gewicht: ab 17 Kilo und 40 Zentimeter Schulterhöhe.
Maulkorbzwang kommt vors Verfassungsgericht
Neue Runde im Streit um Pitbull & Co: Hundebesitzer klagen gegen Rasselisten
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Ein Arzt ist unter den Klägern, zwei Unternehmer, Beamte, "ganz normale Leute", sagt die Rechtsanwältin Annett Löwe - Leute jedenfalls, die nicht unbedingt als beißwütig gelten. Aber sie wollen die Berliner Kampfhund-Verordnung zu Fall bringen. 35 Berliner haben sich vor gut einem Monat an das Verfassungsgericht des Landes gewandt. Der endlos scheinende Streit um Pitbull & Co geht also in eine neue Runde: Ist es verfassungswidrig, die Bullterrier und ihre Verwandten auf eine schwarze Liste zu setzen?
Annett Löwe gehört zur Kanzlei Albrecht Stahl, die die Hundehalter vertritt. Tierisches ist den Anwälten nicht fremd, denn unter ihnen sind ebenfalls Hundebesitzer - wenn auch nicht vom Kampfhund-Schlag. Im Prinzip geht es um die alte Frage, mit der sich deutsche Gerichte, Verhaltensforscher und Hunde-Experten seit langen Jahren herumschlagen. Ist es gerechtfertigt und lässt es sich stichhaltig begründen, bestimmte Hunde mit einer Rasseliste wegen besonderer Gefährlichkeit an die Kandare zu nehmen: per Leinenzwang, Maulkorbzwang, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wesensprüfung. Bis zu einer wegweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Kampfhundesteuer hatten die deutschen Verwaltungsgerichte auf diesem Gebiet mal so und mal so entschieden - was wissen sie schließlich von "Kampfhunden". Und die meisten kynologischen Experten lehnen Rasselisten ab.
Nun geht es gleich um die Verfassung. Vor diesem Gericht komme man schneller voran, sagte Anwältin Löwe gestern, außerdem ist es billiger als der Verwaltungsrechtsweg. Die Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Und mit den Rechtsanwälten haben die Kläger eine Honorarvereinbarung abgeschlossen.
Sie wollen die Kampfhund-Regelungen mit einer einstweiligen Anordnung aushebeln. Einerseits ganz allgemein. Andererseits geht es ihnen vor allem um die als unbedenklich geprüften Tiere und um den Maulkorbzwang, durch den "die Hunde nur aggressiver werden" (Löwe). Die meisten ihrer Mandanten besäßen die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Herr und Hund. Und manche der Tiere seien ohnehin lahm und siech - asthmakrank, herzkrank, mit einem Magengeschwür geschlagen, postoperative Patienten.
Im Parlament begrüßte die grüne Kampfhund-Listen-Gegnerin Claudia Hämmerling gestern die Klage. Die Grünen verlangen einen Hunde-TÜV nach Größe und Gewicht: ab 17 Kilo und 40 Zentimeter Schulterhöhe.