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feline

10 Jahre Mitglied
Hi!

Hier in NRW braucht man ja einen Sachkundenachweis wenn man mit einem 20/40 Hund unterwegs ist.
Meine Frage: kann mir als Halter (natürlich mit Sachkunde) etwas passieren wenn mein Hund mit jemandem ohne Sachkundenachweis unterwegs ist? Oder würde das nur den "Unsachkundigen" treffen?

LG
Feline
 
  • 26. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi feline ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 17 Personen
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Du als Halter solltest ja nunmal wissen dass Du Deinen Hund an keinen "Unsachkundigen" geben darfst, oder? Sicher wird es Dich treffen und nicht denjenigen der mit dem Hund geht.
 
Das stimmt doch gar nicht, dass ein 20/40er Hund nur von Personen "mit Sachkunde" ausgeführt werden darf. Die Sachkunde usw,. bezieht sich einzig auf den Halter.

Paragraph 11 des LHG NRW besagt:



Die Sachkunde muss nachgewiesen werden, wenn die Haltung angezeigt wird. Das ist alles.


Zum Führen eines solchen Hunde steht unter Absatz 6 dann noch:


(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Nix darüber, wer den Hund denn nun führen darf.

Paragraf 5 Absatz 2 enthält dann:


Da steht auch nichts darüber, dass man den Hund nur mit Sachkundenachweis ausführen darf.

Die Regelung über das Führen nur mit Sachkunde bei gefährlichen Hunden steht in Paragraph 5 Staz 4 (s.u.) und bleibt bei großen Hunden komplett unerwähnt.


Hab auch gerade nochmal die Verwaltungsvorschriften zum LHG durchforstet ( ), und dort auch nichts entsprechendes gefunden...

Fazit: Ausführen kann, wenn ich nicht total vernagelt bin und das hier komplett falsch verstehe, einen 20/40er jeder Drömel - Hauptsache, der Halter ist sachkundig genug, um zu erkennen, wen er seinen Hund ausführen lässt, und wen besser nicht, und er ist ausreichend versichert.
 
Vielen lieben Dank lektoratte für deine Mühe!

(Es geht auch eigentlich nur ums nächtliche Pipimachen, aber man ist ja gerne auf der sicheren Seite)
 
Richtig.

Ich als Halter eines 20/40-Hundes hatte diesbezüglich Knatsch mit dem O-Amt Köln, da meine Ex mit dem Hund unterwegs war.
Ben lief auf einer Freilauffläche frei, sie wurde von den Herrschaften angesprochen und sollte den Wisch des O-Amtes vorzeigen. (Der übrigens nur besagt, dass der Hund ordnungsgemäß gemeldet ist...)
Den hat sie natürlich nicht, weil sie ja auch nicht die Halterin des Hundes ist.

Daraufhin wurden ihre Personalien notiert, 2 Wochen später kam der Bescheid vom Amt, sie solle doch bitte 20€ Ordnungsgeld bezahlen.
Wir sind dann zum O-Amt, mit obigem Text und haben Recht bekommen. Sie hatte nix zu bezahlen, da sie nicht die Halterin des Hundes ist und somit auch keine Sachkunde nachweisen muss.

Die Regelung, so schwachsinnig das auch ist, betrifft nur den Halter des Hundes, ansonsten kann Hinz und Kunz den Hund ausführen.
 

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